ein Paar ist 16 Jahre verheirate und lässt sich nun scheiden.
Normalerweise werden diese 16 Jahre im Renten-ausgleich berücksichtigt- kann man darauf auch verzichten? Also sagen- ich möchte die Rente nur für zB 10 Jahre haben?
Oder ist es von Gesetzes Wegen so, dass der Bürger an sich da keinen Zugriff nehmen kann?
Im Gesetz steht aber auch dass er innerhalb von 3 Jahren, das abgezogene – was seiner Frau zusteht, nachzahlen kann und somit später Anspruch auf die volle Rente hätte. Ist nur eine Frage der flüssigen Barmittel die bei oder nach eine(r) Scheidung zur Verfügung stehen.
Entschuldigung angenommen ;-)-ch wollte keine Diagnose für mich sondern wissen, ob man auf den Rentenanspruch- evtl auch teilweise - verzichten kann.
Geht das oder geht das nicht?
Es geht, allerdings bedarf es der Nachprüfung des Gerichtes.
der Verzicht kann sittenwidrig sein oder den einen Ehepartner unangemessen benachteiligen.
Ja man kann - wenn beide prinzipiell abgesichert sind, weil zB beide immer rentenversicherungsrelevant beschäftigt waren - dann ist das kein Problem
Problematisch wirds immer (zu Recht) dann, wenn einer generös - und man will ja keinen Ärger machen - auf seine Ansprüche verzichtet und nachher der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen muss - statt der Ex- Partnerin zB
Deswegen schauen die Gerichte da genauer nach . ist auch richtig so