Scheidung, Schulden,Ex will Vergleich mit der Bank

Hallo guten Morgen…
ich bin seit 5 Jahren geschieden, wir hatten gemeinsame Schulden ( Hausbau)wir haben beide die EV abgegeben. Nun möchte mein Exmann wohl einen Vergleich mit der Bank eingehen, wird die Bank dann an mich herantreten und den Rest fordern? Wie ist das mit dem Vergleich muss ich da auch unterschreiben, da es ja gemeinsame Schulden waren?
Habe jetzt ein Brief von der Bank bekommen, da ich noch ein eigenes Konto da hatte, was jetzt mit Zinsen zusammen 2.500 Schulden sind und die Bank möchte monatlich 15 € von mir.
Ich hatte aber letztes Jahr wegen der hohen Summe ( 50000€) bei der Bank schon die EV abgegeben.Nun weiss ich nicht warum sie mir so eine niedrige Ratenzahlung anbietet? Vielleicht weiss von euch jemand wie ich mich verhalten soll!

Vielen Dank im voraus,

Na69

Hallo Na69,
ich würde nicht warten bis die Bank was unternimmt, sondern schleunigst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und ggf. Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
So häufen sich die Schulden und die Probleme ja nur ständig weiter an.
Alles Gute

Hi Patrizia1964,

vielen Dank für die schnelle Antwort… bevor ich Privatinsolvenz beantrage, muss ich erst wissen wieviele Schulden da sind, war schon bei der Schuldenberatung…denn wenn die grosse Summe bezahlt wurde bin ich schuldenfrei…

viele Grüsse

Guten Tag - wenn Ihr Ex-Ehemann einen Vergleich anstrebt, müssten Sie wohl proforma diesem Vergleich zustimmen, denke ich. Das würde ich an Ihrer Stelle aber unbedingt tun ! Denn das bedeutete doch wahrscheinlich, die Schuldsumme würde dadurch gemindert. Im günstigsten Fall sieht dieser Vergleich so aus, dass Ihr Ex-Ehemann damit die Schulden auch
tatsächlich bezahlt, und Sie sind sie dann automatisch auch los. Da müsste man aber natürlich erst einmal sehen, wie dieser Vergleich eigentlich aussieht.
Zu Ihren „kleinen“ Schulden : Es fragt sich, ob auf dem
betreffenden Konto bei der Bank noch Bewegungen stattfinden; und ebenso spielen Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse eine Rolle; wenn Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt (und Sie evtl. auch ein Pfändungsfreies Konto unterhalten), dann kann die Bank Ihre Schulden dort ja nicht zwangsweise beitreiben. Es wäre also von Ihnen eine freiwillige Sache. Falls Sie daran interessiert sein sollten,
diese Schulden zu bereinigen, dann sollten Sie aber
auch hier einen Vergleich zu schließen. Wie der aussehen könnte, sage ich Ihnen gern, wenn ich Ihre Einkommensverhältnisse näher kenne.
AUf jeden Fall viel Glück !
Peter Brückner, 21255 Königsmoor [email protected]

bitte an eine seriöse Schuldnerberatung wenden.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

  1. Die Bank kann und wird die volle Summe fordern und sich nicht darauf einlassen, dass einer den Vergleich bekommt und der andere dann auch raus ist.
    Es sei denn ihr tut euch zusammen , weil ihr ja beide die EV abgegeben habt und tretet bei den Vergleichsverhandlungen gemeinsam auf.

Eine Ratenzahlung von 15 ,- ist Unsinn, weil dadurch noch nicht mal die Zinsen gedeckt werden.

Das hat einen ganz anderen Grund, warum ein kleiner Betrag eingezahlt werden soll.
und zwar:
so lange ein Hypothekendarlehen was durch Grundschuld gesichert ist bedient wird ( egal mit welcher Summe) gilt der Kredit als gut und das wiederum hat zur Folge, dass die bank sich das zum mehrfachem Wert als Eigenkapital zuschreiben kann.
Wenn der kredit nicht mehr bedient wird, dann muss die bank den Betrag, dan sie sich hat als Eigenkapital für diesen Kredit hat gutschreiben lassen jetzt selbst in die tasche fliegen muss, weil ein nicht bedientes Darlehen nicht mehr als Eigenkapital der bank gesehen werden kann.
Darum wollen die einen kleinen Betrag aud das darlehen haben.
das glaubst du nicht ?
guckst du hier:
Das geschäft der Banken mit der Grundschuld
http://www.schuldenfrust.de/Grundschuldpapier.pdf

Die Verhandlunsposition für einen Vergleich ist gar nicht so schlecht.
Kratzt mal zusammen so 5.000 zusammen und bietet das als vergleich.( das geld dafür habt ihr euch natürlich von freunden gelieghen, weil ihr selber ja keines mehr habt)

Wenn die das nicht wollen, dann eben nicht und wieder gehen… nach drei Monaten einen neuen versuch starten, dann natürlich weniger, weil die beim ersten mal nicht zugegriffen haben und das spielche immer weiter so bis die ja sagen.

Ja kann dann auch bedeuten 1 Euro -))))
Reine Nervensache

Hallo Herr Brückner,

mein Exmann und ich hatten getrennte Konten und auch keine Vollmachten fürs andere…als ich in Trennung war ging ich, wie sich später harausstellte leider etwas zu spät zur Bank um sie von der beantragten Scheidung zu unterrichten.
Mein Exmann hatte in der zwischenzeit sein Dispo von 3500 € auf 11.500 € aufgestockt, da die Bank ja mein Gehalt kannte hatten sie ihn ohne weiteres gewährt.

Als es dann zum Hausverkauf etc. kam… hatte ich auf anraten meiner Anwältin sofort die Bank gewechselt da die Hausdarlehen nicht mehr bedient wurden.
Nun bekam ich dann irgendwann ein Schreiben der Bank ich müsse d die Darlehensschuld, das überzogene Konto meines Mannes und meins eben bezahlen.

Die Bank hatte sich nicht darauf eingelassen diese ganzen Konten zu trennen…sie sagte es sind gemeinsame Schulden… Ich hatte mehrmals darauf hingewiesen, das ich für mein Konto bezahle aber nicht für seins wo ich noch nicht einmal eine Vollnmacht hatte.
Meine Anwältin sagte ich solle weiterhin darauf bestehen und auf keinen Fall zahlen, da dies eine Schuldannerkenntnis wäre.

So und nun werde ich natürlich stutzig, weil gerade mein Exmann mir erzählte er wolle einen Vergleich eingehen und 2 Tage später kommt diese besagte Bank und schreibt das ich für mein eigenes Konto (2500€)monatliche Raten in Höhe von 15€ zahlen soll…

ich habe irgendwie das Gefühl das dort irgendwo ein Haken ist, eben gebranntes Kind…

es wäre natürlich traumhaft, wenn er den Vergleich bezahlt, dann bräuchte ich keine Privatinsolvenz machen…

Ich überlege nur in welchem Zusamenhang der Vergleich mit der Bank und mein eigenes Konto steht…ob das dann wieder eine Schuldanerkenntnis ist.

Aber die Idee ein Vergleich mit der Bank zu schliessen ist natürlich super… und für die angebotene Hilfe danke ich im schon Mal im voraus…

viele Grüsse

Jetzt verstehe ich, danke für Ihre weiteren Informationen : Es geht bei diesem Vorschlag, monatliche Raten von € 15,00 zu zahlen,
um die - angeblich - gemeinsamen Schulden, die Sie mit Ihrem Ex-Ehemann haben sollen.
Wie „alt“ ist dieses Konto eigentlich, um das es geht ?
Und gibt es -außer Bankschreiben- einen Vollstreckungsbescheid der Bank gegen Sie, oder ein Gerichtsurteil ? Ich denke, nein.
Zunächst würde ich abwarten, was aus dem Vergleich wird, und wie der aussehen soll. Auf das Angebot der Bank würde ich - vorsichtig hinhaltend - aber antworten. Sie können das ja „erkundigend“ tun,
indem Sie nur nachfragen, ob es um die Verbindlichkeiten Ihres geschiedenen Mannes ginge, und dass Sie das Konto nicht gemeinsam geführt hätten.
Beste Grüße Peter Brückner

Hallo Herr Brückner,

ich habe eben mit der Bank telefoniert… die 15 € sind nur für mein Konto…mein Exmann hat bei den gemeinsamen Schulden, eine wie sie sagte beachtliche Summe als Vergleich angeboten…damit wäre er raus aus den Schulden, da er sein anderes Konto mit ca 13.000 Schulden bereits ausgeglichen hat…

so und bei dem Vergleich sieht es wohl dann so aus…das die Summe die ihm dann erlassen wird auf mein Schuldenkonto geht… bin natürlich verwirrt da er ja angeblich nie Geld hat und auch noch Unterhalt für die Kinder schuldet :frowning: tja so ist das nun…

Ich bin mit der Bank so verblieben, da ich mich ja bis zum 23. 3 bei denen melden sollte, was ich heute ja gemacht habe…nächste Woche werd ich zur Anwältin…ich kann das alles nicht fassen…es sind gemeinsame Schulden, wenn einer anteilig zahlt hat der andere den Rest…

Das halte ich nun aber für einen schlechten Witz :
Wenn es um gemeinsame Schulden geht, dann sollte ja wohl der Vergleich dann auch für beide Schuldner gelten. Generell : Banken sind durchaus nicht die redlichen Sachwalter von Geld - wie wir inzwischen aus den letzten JAhren wissen : Es sind Casinos,
und ohne jeden Anstand.

Ganz richtig : Jetzt ist anwaltlicher Rat gefragt.
Bis hierhin konnte ich etwa einigermaßen raten.

Mich würde dann schon interessieren, wie die Geschichte
ausgeht - es wäre nett, Sie berichten mir dann mal.
Beste Grüße und gutes Gelingen ! Peter Brückner

Hallo Herr Brückner,

genau so hatte ich auch gedacht… vielleicht ist hier auch jemand von der Bank im Forum…der es besser weiss, natürlich hat da Telefongespräch nicht viel Gewicht, nur eben das ich mich gemeldet habe…wofür sie sich bedankt hat…

hallo, das geht ja wohl um meine Finanzen, was denken die…hatte schon gedacht das es für meinen Exmann von Vorteil wäre, wenn ich wenigstens etwas zahle…

hatte der Dame auch gesagt, das es egal wäre ob ich mit 20000€ oder 50000€ in Privatinsolvenz gehe…

dann weiss ich wenigstens mit 50 Jahren kann ich von vorne anfangen…

werde nach meinem Termin mit der Anwältin gleich berichten…
Viele Grüsse

Hallo Na69,
dazu kann ich leider nichts sagen.

Viele Grüße
T.

Hallo

Vergleich scheint eine Vermutung zu sein, am besten wäre zur Bank gehen und fragen was da auf Sie zukommt.
die 15 Euro sind der Höhe nach wohl keine Ratenzahlung sondern reine Zinsen die sonst immer wieder auf die gesamte Summe berechnet und dazu kommen würden.
Auch wieder die Bank fragen wenn möglich Rate etwas erhöhen und Schulden auf Dauer gesehen tilgen.

Was die Hausschulden angeht, kommt es sicher auch darauf an, wer im Grundbuch steht. Steht ihr beide drin, dann mußt Du auch unterzeichnen, denke ich. Steht nur Dein Ex drin, gehört das Haus vor dem Gesetz glaub ich ihm und er muß für die bankschulden, der Bank die auch sicher im Grundbuch steht, aufkommen. Das sind aber nur Vermutungen.

LG P.M:

Hallo Na69,

ihr seid seit 5 Jahren geschieden? Somit wurde doch auch der Zugewinn (Vermögen/Schulden auseinander gerechnet. Sind diese Angelegenheiten denn noch nicht geregelt, so dass ihr jeder für euch selbst zuständig seid?

Du schreibst, du hast die EV unterschrieben. Somit weiß die Bank ja, dass zu zahlungsunfähig bist. Das heißt aber nur, dass du zurzeit der Unterschrift zahlungsunfähig bist. Die Bank hat das Recht, jederzeit von dir zu verlangen, dass du deine finanziellen Verhältnisse offen legt. Hast du dieses schon getan? Eigentlich kann sie erst dann von dir fordern.

Ich weiß im Detail nicht weiß, wo du unterschrieben hast, wo du mithaftes. Was vielleicht noch für gemeinsame Schulden bestehen. Daher möchte ich dir den dringenden Rat geben, zu einer Schuldnerberatung zu gehen.

Es gibt „kostenlose Schuldnerberatungen“, die du im Internet für deinen Wohnort herausfinden kannst. Z. b. bietet die Carritas dieses an, oder evtl. die Diakonie.

Rechtsanswälte und auch andere Beratungsstellen können viel Geld kosten. Hier solltest du die Finger von lassen, damit du nicht noch mehr Schulden machst.

Hier wird man mit dir gemeinsam die Unterlagen durchgehen, und sehen, wie der Stand ist. Dann können von dort aus Gespräche/Verhandlungen mit der Bank und evtl. anderen geführt werden. So bist du auf der sicheren Seite und hast jemanden an deiner Seite, der dich begleiten kann. Der Berater verhandelt für dich mit den Gläubigern. Die Schuldnerberater kennen oftmals schon die Mitarbeiter der Banken etc. und wissen, was zu tun ist.

Viel Glück!

LG

Hallo,
wenn der Ex-Mann einen Vergleich abschließt, macht er das nur für sich. D.h., du bist die Schulden nicht los. Da müsste die Bank drauf verzichten, und das wird sie nicht tun. Warum soll sie jemanden ohne Gegenleistung aus der Haftung entlassen? Aber evtl. kannst du ja auch einen Vergleich anbieten? Kommt auf deine finanzielle Lage an. Lass dich doch mal von einer Schuldnerberatung beraten.
Die 15 Euro - Raten sind natürlich Unsinn. Du hast mehr als 50.000 Euro !!! Schulden. Was sollen denn da die 15 Euro ausrichten? Hier scheint ein Verbraucherinsolvenzverfahren angezeigt. Damit kannst du dich in 6 Jahren von den gesamten Schulden, auch von den 2.500 vom Girokonto, befreien. Das scheint mir der sinnvollere Weg zu sein. Unter www.forum-schuldnerberatung.de oder www.meine-schulden.de findest du eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Viele Grüße
Micha

Hallo, hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Alles Gute!

Hallo,
hört sich alles ein wenig unübersichtlich an.
Ich bräuchte einfach nähere Informationen über den Hausbau und die damit verbundene Vermögenslage, die anscheinend zur EV geführt hat. Wie ist dann anschließend der Forderungsstand gewesen? Außerdem brauchst du eine Information üder den von deinem EX geplanten „Vergleich“. Du könntest direkt bei der Bank nachfragen. Wenn es gemeinsame Schulden sind, dann müsstest du auf jeden Fall mit im Boot sein.
Wie gesagt, nähere Informationen wären mir dienlich. Du kannst mich schneller üner [email protected] erreichen.
Vorerst alles Gute und lieben Gruß
Bernd