Scheidung - Sie fordert von ihm gezahlte Möbel ein

Hallo,

angenommen ein Paar war verheiratet, in der Ehe hat er komplett die Einrichtung bezahlt - sie war (und ist) Studentin, er kam (und kommt) für ihren Unterhalt auf. Dann haben sie sich mitte des Jahres getrennt, sie zog aus und überliess ihm zunächst den Hauptteil der Einrichtung. Nach 5 Monaten fordert sie diese Sachen jetzt ein. Inwiefern hat sie Ansprüche?

Sollten weitere Auskünfte nötig sein, gebe ich diese gerne.

Und kennt jemand eine kostenlose Rechtsberatung vor Wohnort?

Danke vielmals
nDambi

Hallo!

…in der Ehe hat er
komplett die Einrichtung :bezahlt - sie war (und ist)
Studentin, er kam (und kommt) :für ihren Unterhalt auf.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist es gleichgültig, welcher Partner Gegenstände des gemeinsamen Haushalts bezahlte. Die während der Ehezeit angeschafften Dinge gehören beiden Partnern zu gleichen Teilen.

Im Falle der Trennung haben die Ehepartner die Möglichkeit, sich in sinnvoller Weise gütlich zu einigen (ich hab bezahlt … du hast bezahlt… führt zu nichts, entbehrt insbesondere der Rechtsgrundlage) oder sich vor Gericht zu streiten. Letzteres wird teuer, u. U. teurer als das Gelumpe, um das gestritten wird. Nutznießer sind nur Brago-schwingende Rechtsanwälte und am Ende kommt eine Lösung heraus, die erwachsene Leute auch gratis und friedlich hätten haben können.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort.

Was Du beschreibst ist natürlich der einfachste und angenehmste Weg, aber wie so oft bei Scheidungen, haben sich die beiden im Streit getrennt. Er möchte nun auch mit allen Mitteln einen Rechtsstreit vermeiden, nur ist mir ihr nicht vernünftig zu reden.

Mich würde halt jetzt einfach die Rechtslage interessieren: 50/50 er/sie, auch wenn sie als Studentin nachweislich gar nichts zum gemeinsamen Haushalt beigetragen hat?

Danke
nDambi

Hallo!

50/50 er/sie, auch wenn sie als Studentin nachweislich gar
nichts zum gemeinsamen Haushalt beigetragen hat?

Genau so. Das gehört zur Zugewinngemeinschaft, siehe BGB § 1372 ff. Zugewinn sind aber nicht nur Sachen des gemeinsamen Haushalts, die während der Ehezeit angeschafft wurden, sondern auch Bargeld, Guthaben und Verbindlichkeiten auf Bankkonten, Rentenansprüche, Lebensversicherungen und Bausparverträge bis hin zum Auto vor der Tür.

Kaufmännisch betrachtet erstellt man zum Beginn der Ehe eine Eröffnungsbilanz und zum Ende eine Abschlußbilanz. Dabei läßt sich der Zugewinn auf der Passivseite direkt ablesen. Dann wird ehrlich geteilt. Wenn die Leute das nicht selbst zur beiderseitigen Zufriedenheit auf die Reihe kriegen, setzen Anwälte lange Schriftsätze auf (Anwälte machen das sehr gerne, die leben nämlich von der Unvernunft der Leute) und am Schluß sagt ein Richter, was Sache ist und was eigentlich jeder von vornherein hätte wissen müssen.

Gruß
Wolfgang