Scheidung Steuer

Hallo zusammen,
im Nov.2009 wurde ich geschieden. Einige Monate vorher wurde die Steuerrückzahlung für das Jahr 2007 fällig. Meiner Meinung nach sollte diese Rückzahlung halbiert werden, da wir eine Zugewinngemeinschaft hatten. Mein Schwager, der unsere Steuererkärung bearbeitet hat, hatte sich informiert und war zu dem Schluss gekommen, dass die Rückzahlung aufgrund meines geringeren Gehaltes nur zu ca. 10% mir zustehen. Diese Aufteilung ist nach meiner Rechtsauffassung im Falle einer Zugewinngemeinschaft nicht korrekt, zumal die Erstattung in den vergangenen Jahren immer in den gemeinsamen Haushalt geflossen waren.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Gruß Hans Hubert

Sorry, hab keine Ahnung von Steuern.

Ciao

Hallo Hans Hubert,

zu deiner Frage kann ich leider gar nichts sagen. Ich kenne mich mit den Rechtsfragen nicht verbindlich genug aus. Meine Spezialisierung bezieht sich auf die psychischen Scheidungsfolgen.

Alles Gute!
LG
Gerda

Hallo,
bin zwar kein Steuerexperte /rechtskundiger, aber nach meiner Kenntnis geht das halbe halbe.
Freundl. Grüße
DK

Hallo Kater Fitz

Steuer und Scheidung ist ein kompaktes Thema. Der Zugewinn wird berechnet bis zum Zustelldatum (Stichtag) des Scheidungsantrages bei der Gegenseite. Zahlungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen werden können, zählen zum Zugewinn.

Meines Wissens nach wird es so gehandhabt, dass steuerliche Erstattungen für abgeschlossene Veranlagungszeiträume, die vor diesen Stichtag fallen, mit zum Endvermögen gehören. Der Ablauf des abgeschlossene Veranlagungszeitraums ist in der Regel der Jahreswechsel. Also ein komplettes Kalenderjahr.

Ist der Stichtag aber vor dem Ablauf des steuerlichen Veranlagungszeitraums, also während des Kalenderjahres der zu erstattenden Steuerrückzahlung, so wird die Erstattung des Erstattungsberechtigten nicht zu seinem Endvermögen gezählt. Dann ist eine (fiktive) Getrenntveranlagung Grundlage und dementsprechend eine (fiktive) Aufteilung des Betrages.

Also kann das Datum des Stichtages zum Zugewinn eine erhebliche Rolle spielen.

Also:

Ist die Zahlung der Steuerrückerstattung eine Rückerstattung für ein komplettes Kalenderjahr vor dem Stichtag des Zugewinns, gehört diese Zahlung meiner Meinung nach zum Endvermögen und muss geteilt werden.

Ist die Zahlung jedoch eine Steuerrückerstattung für das Kalenderjahr in dem der Stichtag für den Zugewinn liegt, wird diese nicht mehr zum Endvermögen gezählt.

Aber dieses wirklich nur meines Wissens nach. Ich wurde 2008 geschieden. Allerdings waren die Steuererstattungen danach auch wichtig für die Berechnung zum Unterhalt der Kinder.

Sonst evtl. nochmals beim zuständigen Finanzamt oder den Anwalt fragen.

Hallo Hans!

Also ich musste die Steuerrückzahlung in diesem Jahr wo wir geschieden wurden noch mit meinem Exmann teilen. Also mich hats getroffen und ich denk mal wieso sollte dann deine Ex nicht auch mitzahlen müssen. Geh zu einem Anwalt der hilf dir und rechte hast du ja sicher auch. Viel glück lg Elke

Einfache Antwort! Ihr hattet 2007 noch gemeinsamme Kosten und Konten dann gibt es die hälfte für jeden.Nur im Trennungsjahr wird gesehen wer was Absetzen kann.