Eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Tunesier wurde in Tunesien geschlossen. Diese Ehe wurde in Deutschland nie angemeldet/registriert. Der tunesische Ehemann kam nie nach Deutschland und es wurde auch kein FZV beantragt. Einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt es also nicht. Nun möchte sich die deutsche Frau in Deutschland scheiden lassen. Lt. Anwältin kann die Scheidung in Deutschland nach deutschem Recht eingereicht werden. Dieses würde so ca. genau 1 Jahr nach der Heirat geschehen. Was passiert nun weiter? Was passiert, wenn der tunesische Ehemann auf Post/Briefe nicht reagiert? Weils ihn einfach nicht interessiert oder er nicht geschieden werden will. Kann man den Versorgungsausgleich abtrennen und in Abwesenheit (ohne Reaktion) des Ehemannes geschieden werden? Wie lange müsste man gegebenenfalls warten?
Hallo Andriaa,
gehe doch bitte auf diese Seite der Deutschen Botschaft in Tunis: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular…
Wenn Du bei den dort eingestellten Merkblättern nicht fündig wirst, hilft Dir ein Botschaftsmitarbeiter weiter. In Tunis gibt es übrigens deutschsprachige Scheidungsanwälte, die genau auf diese Probleme spezialisiert sind.
Gruß Roswitha
tut mir sehr leid das ist ein fall bei dem weiss ich auch keinen rat!
Sorry,
bin kein Jurist.
Walter
Eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Tunesier
wurde in
Tunesien geschlossen. Diese Ehe wurde in Deutschland
nie
angemeldet/registriert. Der tunesische Ehemann kam nie
nach
Deutschland und es wurde auch kein FZV beantragt.
Einen
gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt es also nicht. Nun
möchte
sich die deutsche Frau in Deutschland scheiden lassen.
Lt.
Anwältin kann die Scheidung in Deutschland nach
deutschem
Recht eingereicht werden. Dieses würde so ca. genau 1
Jahr
nach der Heirat geschehen. Was passiert nun weiter?
Was
passiert, wenn der tunesische Ehemann auf Post/Briefe
nicht
reagiert? Weils ihn einfach nicht interessiert oder er
nicht
geschieden werden will. Kann man den
Versorgungsausgleich
abtrennen und in Abwesenheit (ohne Reaktion) des
Ehemannes
geschieden werden? Wie lange müsste man gegebenenfalls
warten?
hallo…also ich kann dir nur eins sagen…wenn die ehe in deutschland nicht rechtskräftig eingetragen wurde,kann sie auch nicht geschieden werden…wie es sich aber verhält wenn ein schriftstück in tunesien untrschreiben wurde,kann ich dir leider nicht sagen…es gibt ja viele tunesier die nicht lesen und schreiben können…wenn du eine „eheurkunde“ hast,dann kann ich dir nur raten zur tunesischen botschaft in deutschland zu gehen ode zumindest dich mit dieser botschaft in verbindung zu treten…estut mir leid,das ich dir da nicht weiterhelfen kann…trotzdem viel glück…sorry—ich schreibe meistens alles klein…geht schneller…auch weil ich meistens schneller denke als ich schreiben kann…liebe grüße…petra
Eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Tunesier wurde in
Tunesien geschlossen. Diese Ehe wurde in Deutschland nie
angemeldet/registriert. Der tunesische Ehemann kam nie nach
Deutschland und es wurde auch kein FZV beantragt. Einen
gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt es also nicht. Nun möchte
sich die deutsche Frau in Deutschland scheiden lassen. Lt.
Anwältin kann die Scheidung in Deutschland nach deutschem
Recht eingereicht werden. Dieses würde so ca. genau 1 Jahr
nach der Heirat geschehen. Was passiert nun weiter? Was
passiert, wenn der tunesische Ehemann auf Post/Briefe nicht
reagiert? Weils ihn einfach nicht interessiert oder er nicht
geschieden werden will. Kann man den Versorgungsausgleich
abtrennen und in Abwesenheit (ohne Reaktion) des Ehemannes
geschieden werden? Wie lange müsste man gegebenenfalls warten?
Hallo Andriaa,
soweit ich weiß kann auch in abwesendheit die Scheidung ausgesprochen werden, ansonsten kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Viel Glück und alles Gute…
Sorry, da kann ich nicht helfen.
Viel Erfolg anderweitig!
Freundliche Grüße
DK
Eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Tunesier
wurde in
Tunesien geschlossen. Diese Ehe wurde in Deutschland
nie
angemeldet/registriert. Der tunesische Ehemann kam nie
nach
Deutschland und es wurde auch kein FZV beantragt. Einen
gemeinsamen Lebensmittelpunkt gibt es also nicht. Nun
möchte
sich die deutsche Frau in Deutschland scheiden lassen.
Lt.
Anwältin kann die Scheidung in Deutschland nach
deutschem
Recht eingereicht werden. Dieses würde so ca. genau 1
Jahr
nach der Heirat geschehen. Was passiert nun weiter? Was
passiert, wenn der tunesische Ehemann auf Post/Briefe
nicht
reagiert? Weils ihn einfach nicht interessiert oder er
nicht
geschieden werden will. Kann man den
Versorgungsausgleich
abtrennen und in Abwesenheit (ohne Reaktion) des
Ehemannes
geschieden werden? Wie lange müsste man gegebenenfalls
warten?
Versuche bitte nicht, über ein solches Forum eine verlässliche Antwort auf die Frage zu bekommen.
Helfen kann dir nur ein Fachanwalt, der sich mit binationalen Partnerschaften auskennt.
Außerdem gibt es ein einziges sehr nützliches Forum, dass sich mit dieser Problematik ständig auseinandersetzt: 1001geschichte.de
Dort helfen Betroffene (meistens Frauen) anderen Trennungs- und Scheidungsopfern und können bessere Tipps geben als jeder Anwalt, weil sie selbst aus ihren Fehlern gelernt haben.
Trotzdem ein Rat von mir:
Verzichte auf alle Ansprüche und kümmere dich nicht mehr um den Mann, wenn er sich tatsächlich nicht mehr bei dir meldet. Besser kann es garnicht kommen!
Wenn die Ehe in Tunesien geschlossen wurde, ist das sowieso unwichtig. In deutschland und Tunesien!
Du musst unbedingt das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Kinder beantragen, sonst könnte dir die Wegnahme der Kinder ins Ausland drohen. Nach tunesischem Recht hättest du dann kein Recht mehr auf die Kinder, weil nach arabischem „Gesetz“ automatisch das Sorgerecht beim Vater liegt.
Wisch den Typen aus deinem Leben und wechsel notfalls den Wohnort, damit der Mann nicht auf dumme Ideen kommt.
Du sollst nicht mein nächster Fall von Kindesentführung werden; nicht immer gelingt mir die Rückführung entführter Kinder aus dem Ausland.
Der Mann war ein Fehler! Dein Fehler, nicht sein Fehler! Er hat damals nur seine Chance wahrgenommen und Nutzen daraus gezogen.
Falls du weitere Hilfe benötigen solltest, wende dich gern direkt an mich. Aber zunächst Kontakt mit 1001
Gruß aus Hamburg
Steve-HH
mailto [email protected]