Scheidung und ansprüche

Hallo,
wie lange nach einer Scheidung kann der Expartner/rin noch ansprüche geltend machen?Nehmen wir mal an es ginge um ein Hochzeitsgeschenk das einer noch nach jahren auf einmal haben will?
Gruss

Dieter

Hallo Dieter,

die Frage ist ein wenig zu „mager“ gestellt. Einen Zugewinnausgleich kann man bis 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung stellen.

Nuuuuur, das funktioniert nur wenn man Zugweinngemeinschaft (also keine Gütertrennung) hatte und auch nicht nur für einen einzigen Artikel. Dann wird alles geteilt und zwar in Geldwerten und nicht ein bestimmter Artikel herausgeklagt.

Wenn ein Hochzeitsgeschenk z. B. die Eltern der Braut der Braut alleine geschenkt wurde, dann ist das Geschenk das alleinige Eigentum der Braut. Darauf hat der ehemalige Bräutigam dann keinen Anspruch - weder auf Teilung noch darauf, dass er es behält.

Es gibt noch vieles mehr, was in Deine Frage hineinspielen oder das man hineininterpretieren könnte. Somit erst mal nicht wirklich zu beantworten.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,
danke für deine Antwort.Hier hatte ich als annahme genommen das es eine Gütertrennung in Form eines Ehevertrages gibt.Bei dem was einer haben will dachte ich an geldgeschenke von den Eltern einer der Partner.

Danke erstmal

Dieter

Hallo Dieter,

ich liebe es ungemeins, wenn man Informationen den Fragern einzeln aus der Nase ziehen muss. :frowning:(

Außerdem hast Du die Frage - genauso unvollständig - bereits etwas weiter unten gestellt. Die Antworten werden nicht genauer, wenn die Frage weiter mehrmals aber ungenau gestellt wird.

Was z. B. wichtig sein könnte ist, um welche Beträge es sich handelt? Wie lange die Ehe gedauert hat? Wie der Verbrauch oder Übergang auf den anderen Ehepartner bewiesen bzw. nicht bewiesen werden kann.
Was tatsächlich mit dem Geld geschehen ist, also ob damit Anschaffungen (die vorhanden oder nicht mehr vorhanden sind) gemacht wurden oder ob das Geld einfach „auf den Kopf gehauen“ und verprasst wurde?

Wenn es um ein paar Hunderter oder Tausender geht ist es nämlich eine ganz andere Situation als wenn es um Hunderttausende oder gar Millionen geht.

Gabs die Scheidung schon nach einem Jahr und es wird Millionenbeträge gestritten, kann es anders ausgehen, als wenn nach fünf oder zehn Jahren zweitausend Euro zur Disposition stehen.

Gruß
Ingrid