Scheidung und Auto

Hallo!

Eine Theoretische Frage:
Mann und Frau scheiden sich. Zum Zeitpunkt der Scheidung hatten beide einen Wagen, bzw Frau fuhr den Zweitwagen des Mannes.
Nach der Scheidung macht Frau mit dem Zweitwagen einen Unfall und „borgt“ kurz mal den Wagen des Mannes aus, da sie noch den Zweitschlüssel hat.

Aber nach vielen Monaten und nach vielen Aufforderungen gibt Frau dem Mann seinen Wagen nicht zurück.

Da aber der Wagen auf dem Namen des Mannes registriert und versichert ist, welche rechtlichen Schritte kann der Mann tun um seinen Wagen wieder zu bekommen??? (Polizei, Anwalt, Abschleppen, keine Ahnung … )

(Zur Info: Mann weiß nicht wo sein Auto und seine Ex-Frau sich aufhalten)

Gruß
Paul

Nach der Scheidung macht Frau mit dem Zweitwagen einen Unfall
und „borgt“ kurz mal den Wagen des Mannes aus, da sie noch den
Zweitschlüssel hat.

Prima, damit hat sich strafbar gemacht.

Da aber der Wagen auf dem Namen des Mannes registriert und
versichert ist, welche rechtlichen Schritte kann der Mann tun
um seinen Wagen wieder zu bekommen??? (Polizei, Anwalt,
Abschleppen, keine Ahnung … )

Klage auf Herausgabe.

(Zur Info: Mann weiß nicht wo sein Auto und seine Ex-Frau sich
aufhalten)

Dann muss man das erst mal rausfinden. Vielleicht kann eine Anzeige wegen der Straftat hier hilfreich sein.

Levay

Zunächsteinmal hat der Halter die Möglichkeit die Strassenverkehrsbehörden davon zu unterrichten, dass er nicht in Besitz (Verfügungsgewalt) über das Kfz ist. Da desweiteren eine Versicherungspflicht für das KfZ besteht KÖNNTE der Halter die Haftpflichtversicherung kündigen und dies der Strassenverkehrsbehörde melden.
Dort müsste er an Eides statt versichern keinen zugriff auf das Fahrzeug zu haben. Entfällt der Versicherungsschutz wird das Fahrzeug von den Behörden zur Fahndung ausgeschrieben (Strafrechtliche relevanz: Fahren ohne VersSchutz!!!) um stillgelegt zu werden.

Also wenn man(n) kein Strafverfahren gegen die Frau einleiten will - wäre das auch eine Möglichkeit da sowohl LaPo als auch Ordnungsbehörden das Kennzeichen zur Fahndung übermittelt bekommen

Anzeige erstatten
Hallo!

welche rechtlichen Schritte kann der Mann tun
um seinen Wagen wieder zu bekommen??? (Polizei, Anwalt,
Abschleppen, keine Ahnung … )

Er sollte die Frau wegen Diebstahls (oder Unterschlagung?) anzeigen.

(Zur Info: Mann weiß nicht wo sein Auto und seine Ex-Frau sich
aufhalten)

Das wird die Polizei dann vielleicht währen ihrer Ermittlungen herausfinden.

Gruß
Paul

Wenn überhaupt wäre das Unterschlagung

Definition:

Der Wortlaut des Tatbestands lautet:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn der Mann der Frau kein Strafverfahren anhängig machen will…

Ggf. § 248 b StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html

Levay