Scheidung - und die Lebensversicherungen ?

"Die Neuregelung… ab 1.9.09 soll nach der Neuregelung gelten, dass private Verträge zur Altersvorsorge einem Versorgungsausgleich zugeordnet und sofort aufgeteilt werden. Jeder der Partner verfügt dann über einen eigenen Vertrag.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sollen dann nur Policen der Kapitallebensversicherung sein.

Dieses Kapital fließt, sofern nicht anderes vertraglich vereinbart wurde, in den Zugewinnausgleich…"

Und was heisst das nun?

Also der eine Ehepartner hat vor Wochen erst eine Lebenversicherung über 50 000 abgeschlossen und die wird dann in 12 Jahren fällig… und dann 50:50 aufgeteilt ?

Oder eben nicht?

Man könnte ja argumantieren, dass das
Geld, mit dem der eine Partner die Lebens-Versicherung (Einmalzahlung) abgeschlossen hat, aus der Zeit der Ehe stammt - und somit sowieso schon „gleichberechtigt“ aufgeteilt werden muss.

Gruss
Michael

Also der eine Ehepartner hat vor Wochen erst eine
Lebenversicherung über 50 000 abgeschlossen und die wird dann

Dann ist da noch kein Rückkaufswert drin und somit nichts was aufgeteilt werden muß.

„Dann ist da noch kein Rückkaufswert drin und somit nichts was aufgeteilt werden muß.“

Ja moment:

a) wenn die Summe auf einmal eingezahlt wurde,
vor 8 Wochen.

b) Was ist bei Auszahlung in 12 Jahren?
Dan bleibt das bei dem, der den Vertrag abgeschlossen hatte?

Gruss
Michael „MV“