Lieber Oli,
als erstes Mal muss dein Freund sich überlegen, ob er sich wirklich keinen Anwalt leisten kann. Eine Scheidung ohne Anwalt zu machen, wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, ist sehr sehr unklug und kostet möglicherweise mehr Geld, als einen Anwalt zu bezahlen. Denn der gegnerische Anwalt weiß natürlich sehr viel mehr über einen Gerichtsprozess, als dein Freund es wissen kann. Möglicherweise gehen ihm dadurch wertvolle Informationen verloren, wenn er keinen Anwalt hat, z. B. welche Fristen vor Gericht eingehalten werden müssen usw. Wenn dein Freund so viele REchnungen zu bezahlen hat, dann kann er vielleicht auch doch Prozesskostenhilfe beantragen. Aber auch wenn nicht, halte ich es für unumgänglich, in dieser Situation zu einem Anwalt zu gehen und das GEld dafür zu investieren. Scheiden tut weh, auch finanziell, das ist leider so.
Seitdem geht es richtig bergab mit ihm. Er muss
Trennungsunterhalt zahlen und das obwohl das Trennungsjahr
schon rum ist. Kann das stimmen? Muss man nicht nur die ersten
12 Monate zahlen? Ihr Anwalt fordert Nachzahlungen…
Der Trennungsunterhalt wird so lange gezahlt, bis die Trennung vorüber ist und es eine rechtskräftige Scheidung gibt. Danach kann es sein, dass dein Freund weiterhin Unterhalt zahlen muss, sowohl für die (dann) Exfrau als auch für das Kind, das bei ihr lebt. Denn da er mehr Geld hat, muss er ihr so viel zahlen, dass das Kind den höheren Lebensstandard hat, den der Exmann hat.
Sie hat „freundlicherweise“ das gemeinsame Auto bekommen, bis
sie sich ein anderes Auto zugelegt hat und der gemeinsame
Wagen verkauft werden kann (Gütertrennung).
Im Fahrzeugbrief
steht sein Name. Jetzt weigert sie sich aber, den Wagen zu
verkaufen oder ihn auszubezahlen! Kann sie das einfach? Was
kann ich ihm raten?
Rechtlich ist es zunächst immer so, dass der Wagen demjenigen gehört, der den FAhrzeugbrief hat. Wenn dein Freund den Fahrzeugbrief hat, kann er einfach das Auto abholen, dort wo es steht. WEnn sie ihn hat, kann er die Herausgabe des Fahrzeugbriefes und des Fahrzeugs verlangen, u. U. per Gerichtsbeschluss. Er kann zunächst mal die Herausgabe verlangen. Wenn er dann das Fahrzeug nicht bekommt, muss er per Einschreiben eine fRist setzen von 14 Tagen und wenn er dann nicht herausgegeben ist, bei Gericht einen Antrag stellen - aber am besten mit Anwalt.
Er kann sich keinen Anwalt leisten. Er verdient zwar gut, aber
wird seit diesem Jahr von Rechnungen erschlagen… Sie kriegt
ihren Anwalt gestellt, da sie Geringverdienerin ist und der
geht ohne Rücksicht gegen meinen Arbeitskollegen vor. Was kann
er machen? Wie gesagt: Er kann sich keinen Anwalt leisten!
Wie gesagt: eine Scheidung ohne Anwalt gegen eine Exfrau, die einen Anwalt hat, ist unklug und bringt meist noch mehr finanziellen Schaden, als den Anwalt zu bezahlen.
Auch bei der Gütertrennung des Hausrats hat sie ihn total über
den Tisch gezogen und wesentlich mehr mitgenommen als
abgemacht. Hat er noch Chancen, etwas wiederzubekommen?
Er kann die Herausgabe der zuviel mit genommenen Gegenstände per Gericht verlangen. Allerdings ist abzuwägen, ob er besser bei Ebay o. ä. die Sachen günstiger bekommt als der Anwalt dafür kostet.
Sie hat auch einen Laptop mitgenommen, der einem Freund von
ihm gehört. Er war kaputt, sie hat ihn aber richten lassen.
Dieser Freund will den Laptop aber jetzt wieder zurück! Darf
sie ihn einfach behalten?
Sie darf den Laptop natürlich nicht behalten. Der Freund muss die Herausgabe verlangen. Sie kann im Gegenzug verlangen, dass er die Kosten für das Richten erstattet.
Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen einigermaßen
beantworten, da ich ihm schon ein paar gute Ratschläge geben
möchte…
Danke
Oli
LG
Gerda