Meine, noch Frau möchte mit Kid’s und Hund im Haus bleiben. Das wäre gut für die Kid’s und das sehe ich auch so. Sie kann aber nicht, die mir zustehende Haushälfte ausbezahlen, sondern nur einen Teilbetrag, möchte aber das ich ihr das Haus überschreibe. Im Gegenzug werden mir Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich erspart. Alles in allem trotzdem ein Spotpreis. Wie ist das am besten zu lösen ?
Danke
wolli
Hallo,
erstmal muß Zugewinnausgleich fair berechnet werden. Dann der nacheheliche Unterhalt, besonders wie lange dieser gezahlt wird. Der muß für diese Zeit hochgerechnet werden. Sollte dies beides immer noch zu wenig sein, gegenüber dem, was das HAUS WERT IST (hier läßt sich ein Schnellgutachten anfertigen lassen für ca, 250-350,00€ Anwälte haben da SO ihre aDRESSEN) dann rede mit Deiner Frau darüber, das der Kindesuntehalt mit einbezogen wird, sowas kANN Man machen. Ich würde aber versuchen, alles fair zu rechnen, denn es geht um das Wohl Deiner Kinder.
MfG Petra Müller
hallo,
kann nur sagen…
Unterhalt für die kids mußt du immer zahlen, und keiner verzichtet darauf…ist ja schließlich für die kids
lisa
Warum nicht zu einem Spotpreis?
es ist ja zumindest auch für die Kinder und hoffentlich um Frieden zu bekommen?
Alternativ wäre noch die Möglichkeit, Ihr ein Nießbrauchsrecht einzuräumen und trotzdem mit entsprechendem Anteil als Eigentümer eingetragen zu bleiben. Und sobald die Kinder aus dem Haus sind wird das Haus Verkauft, und der Erlöß geteilt. Muss nur noch die Instandhaltung gelöst werden?
ergänzend könnte auch ein Mietbetrag gegen den Unterhalt gerechnet werden.
Viel Erfolg
Gruß
EJWW
Hallo wolli,
soweit so gut. Bitte nichts überstürzen. Hast du schon über den Altersversorgungsausgleich nachgedacht? Ich gehe mal davon aus, dass deine Nochfrau eine Weile nicht berufstätig war oder eine Arbeitsstelle mit wesentlich niedrigerem Einkommen hatte. Das bedeutet, dass sie während der Ehe wesentlich weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat als du. Grob gerechnet musst du ihr für die Jahre während eurer Ehe die Hälfte deiner eingezahlten Rentenbeiträge für ihre Altersversorgung abtreten. Wenn ihr also beispielsweise 20 Jahre verheiratet ward, kommt da schon ein Batzen zusammen, der dir dann bei der Altersrente später mal fehlt. Schaut bitte auf eure Rentenbescheide, dann könnt ihr grob rechnen: "Jeder zahlt die Hälfte seiner zu erwartenden Rente an den anderen.
Also bitte unbedingt berücksichtigen! Sonstige Vermögenswerte müssen ja sowieso geteilt werden, sofern sie gemeinsam während der Ehe angeschafft wurden.
Bitte auch bedenken, dass deine Frau das Haus evtl. verkaufen kann, wenn sie sich nicht mehr in der Lage sieht es zu erhalten. Du hast dann aber nichts mehr zu verkaufen, zahlst ihr aber von deiner Rente einen schönen Happen, der dir auch im Alter noch weh tun könnte.
Also wie gesagt lieber einen Fachmann (Anwalt) einschalten und dem etwas zahlen müssen, als zum Schluss selber groß drauf zu zahlen. PS: Kids werden als Druckmittel immer sehr gerne eingesetzt. Bitte nicht einschüchtern lassen.
Alles Gute für dich
Hallo, am besten gleich mit einem Anwalt lösen. Vielleicht gibt es auch die Variante, dass dafür eine Haushälfte auch gleich irgendwie an die Kinder geht. Vielleicht gibt es auch steuerliche Möglichkeiten; hier wäre ein Steuerberater heranzuziehen. Alles Gute!
Hallo,
nachehelicher Unterhalt wird - in Abhängigkeit von der Ehedauer - nur wenige Jahre bezahlt. Das deckt kein Haus. Am ehesten eine Investitionsrechnung mit einem
Verbraucherberater oder Anwalt durchführen.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Wolli,
ohne Zahlen kann ich dir nicht helfen. Ich rate dir aber, auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der kann ziemlich genau die Situation berechnen und einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Kostet zwar Geld, aber du hast dann auf jeden Fall ein besseres Gefühl.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Hallo Wolli,
entschuldige, wenn ich mich erst jetzt melde. Vielleicht hast du auch schon Antworten erhalten, die dir weiterhelfen. Vielleicht kannst du auch meine Antwort noch gebrauchen.
Wenn ihr schon Vorstellungen habt, wie ihr beide dieses Thema Immobilie, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn etc. lösen wollt, dann wäre es empfehlenswert, ihr würdet dieses in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zusammenfassen und diese notariell beurkunden lassen. Ihr könnt in dieser Vereinbarung alles so regeln, wie ihr es wünscht.
Der Kindesunterhalt sollte extra tituliert werden, da hier im Sinne der Kinder eine „rechtlich richtige“ Berechnung stattfinden muss.
Diese beurkundete Vereinbarung könnt ihr dann dem Scheidungsrichter vorlegen, der diese dann im Scheidungsverfahren auch so anerkennt, wenn keiner in dieser Vereinbarung benachteiligt wird.
Ihr könnt die Scheidung auch durch nur einen Anwalt zum Antrag vor Gericht bringen, was wiederum Kosten spart. Im Internet gibt es eine Menge Informationen zum Thema „Einvernehmliche Scheidung“, die für euch wohl in Frage kommt.
Im Übrigen finde ich es toll, wenn ihr beiden euch so einig seid und im Sinne der Kinder so vorbildlich mit dem Thema Scheidung umgeht. Viele wurden durch eine Scheidung nicht nur finanziell sondern auch menschlich ruiniert. Kompliment!
LG
Hallo ,
im Prinzip muesste alles mal durchgerechnet werden. Nur dann kann man sehen ob das gerecht ist.
Überschreiben nur dann wenn alles klar ist. Der Nacheheliche Unterhalt steht ihr nur bedingt zu, allesdings kommt man aus dem Unterhalt für die kinder nicht raus… soll man auch nicht.
Lieber mal vom Rechtsanwalt ( evtl Gemeinsamer bei gütlcicher Einigung ) durchrechnen lassen.
Moralisch hoert sich das gut an.
Gruß Batman217
Sie bleiben Beide im Grundbuch als Eigentümer,bei der Scheidung sprechen Sie Iher Frau das Haus zu und lassen schriftlich festhalten das Ihre Nochehefrau für alle weiteren und noch ausstehende Kosten in Zukunft selbst aufkommt.
Vereinbaren Sie zu der Einmalzahung für den noch gewünschten Restbetrag monatliche Ratenzahlung.
Wenn alles nicht hilft …verkaufen
Viel Glück
santry