Ein geschiedenes Pärchen,(er selbständig, sie Hausfrau) bekommen nach einer Steuerprüfung Post. Das früher für beide zuständige Finanzamt hat einen Prüfungsbericht vorgelegt und den beiden jetzt eine Nachzahlungsaufforderung zugestellt.
Mal angenommen, „ER“ sagt, er hat kein Geld (obwohl das vielleicht gar nicht stimmt) und zahlt nicht, muß „Sie“ dann alles zahlen?
Daher kann sich das Finanzamt bei einer Nachzahlung an beide wenden, bei müssen jeweils für den gesamten Betrag einstehen.
Da ja aber die Nachzahlung wahrscheinlich nur die Einkünfte eines Ehegatten betreffen, kann der andere Ehegatte eine Aufteilung der Steuerschuld beim Finanzamt beantragen: http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p268.html
Dies führt dann zu dem Ergebnis, dass die Eheleute nicht mehr Gesamtschuldner sind, sondern jeder nur für seine eigene Steuerschuld einstehen muss.
Dagegen kann sich der andere Ehegatte nicht wehren.