Scheidung und Konto

Herr und Frau A sind verheiratet. Die Ehe steht nicht gerade zum besten.
Da schlägt Frau A eine räumliche trennung auf Zeit vor um sehen zu können ob man alleine leben kann oder nicht doch wieder zueinander findet.

Herr A willigt ein und sucht sich eine kl. Wohnung.
Am Tag der Schlüsselübergabe, wirft Frau A Ihren Mann raus und gibt an das er bis zum Monatsende die gemeinsame Wohung zu räumen habe, da Frau A’s neuer „Geliebter“ ab dort für länger nächtigen will.

Des weiteren will Frau A die Scheidung so schnell wie möglich. Sie gibt an daß das Trennungsjahr schon fast ein 3/4 Jahr bestehe obwohl Herr A gerade mal zwei Wochen aus der gemeinsamen Wohnung raus ist.

Wie schaut es in so einem Fall mit dem alleinigen Konto von Herrn A aus? (Kein Gemeinschaftskonto!)

Kann Herr A nun alle Ausgaben die Frau A von seinem Konto innerhalb der von ihr datierten Trennungszeit, getätigt hat und nicht der Lebensführung und der Aufrechterhaltung des Hausstandes waren zurück fordern?

Auch hat Frau A, wärend der von Ihr angegeben trennungszeit Online Einkäufe auf Ihren Namen und dem konto von Herrn A getätigt.
Kann Herr A, dagegen juristische Schritte einleiten?
StgB §263 Betrug als Bsp. oder müsste er sich da auf eine Zivilklage mit Begründung BgB 812 Ungerechtfertigte Bereicherung stützen?

Würde sich Herr A strafbar machen wenn er die von seiner Frau getätigeten Käufe auf sein Konto zurück buchen lässt?

Frau A hatte offensichtlich vollen Zugriff und Verfügung auf das Konto des Herrn A - warum hat Herr A das nicht unterbunden?

Was will Herr A denn zurückbuchen??? Abgebucht ist abgebucht!

Herr und Frau A sollten sich DRINGEND als zwei erwachsene Menschen zusammensetzen und eine endgültige Abstimmung herbeiführen!
Notfalls auch mit vermeintlichen Niederlagen und Verlusten!

Eine anwaltliche Klärung wird mit Sicherheit noch viel mehr Geld verbrennen und mindestens genausoviel Unzufriedenheit zurücklassen!

Ist ja alles hypothetisch hier… *hust*
Daher geht es nicht darum das sich die beiden einigen könnten, den es kann so vieles muß aber nicht immer. :wink:

Daher spinne ich den Faden mal mit mehr Infos weiter:

Nehmen wir mal an das Herr und Frau A nich mehr miteinander kommunizieren und reine Funkstille herrscht.

Und zum Thema Buchungen sagen wir jetzt mal und nehmen an, das alles via Lastschrift abgebucht wurde und somit bis zum Sankt Nimmerlein zurück gebucht werden könnte.

Und zum Thema Buchungen sagen wir jetzt mal und nehmen an, das
alles via Lastschrift abgebucht wurde und somit bis zum Sankt
Nimmerlein zurück gebucht werden könnte.

Na, dann könnte er doch „ihre“ Sachen abbuchen und ansonsten mal ihren Namen sperren lassen.

Tilli

Frau A hatte offensichtlich vollen Zugriff und Verfügung auf
das Konto des Herrn A

Woran erkennst Du das? In einer Ehe kennt man ja wahrscheinlich die gegenseitigen Kontoverbindungen, mehr war hier nicht nötig.

warum hat Herr A das nicht unterbunden?

Was genau unterbunden? Dass sie bei Ihren Online-Einkäufen seine Kontoverbindung nutzt? Wie hätte er das machen sollen?

Was will Herr A denn zurückbuchen??? Abgebucht ist abgebucht!

Das habe ich nicht verstanden.

Herr und Frau A sollten sich DRINGEND als zwei erwachsene
Menschen zusammensetzen und eine endgültige Abstimmung
herbeiführen!

Was genau soll das jetzt für die Frage nach dem unberechtigterweise genutzten Konto bedeuten?

Notfalls auch mit vermeintlichen Niederlagen und Verlusten!

Auch hier ist mir nicht klar, worauf Du hinaus willst.

Eine anwaltliche Klärung wird mit Sicherheit noch viel mehr
Geld verbrennen und mindestens genausoviel Unzufriedenheit
zurücklassen!

Eine anwaltliche Klärung würde ich hier auch nicht in Anspruch nehmen sondern tatsächlich das Geld zurückbuchen lassen.
Getrennt von Tisch und Bette hieße für mich nämlich mit Sicherheit auch getrennte Kasse.

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Hallo,

Und zum Thema Buchungen sagen wir jetzt mal und nehmen an, das
alles via Lastschrift abgebucht wurde und somit bis zum Sankt
Nimmerlein zurück gebucht werden könnte.

woher kommt denn dieses Gerücht? Mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsfrist die Widerspruchsfrist nachlesen.

Gruß

Hallo,

A hat die Möglichkeit der Trennungsfrist zu widersprechen.

Kann Herr A nun alle Ausgaben die Frau A von seinem Konto innerhalb der von
ihr datierten Trennungszeit, getätigt hat und nicht der Lebensführung und
der Aufrechterhaltung des Hausstandes waren zurück fordern?

Auch hat Frau A, wärend der von Ihr angegeben trennungszeit Online Einkäufe
auf Ihren Namen und dem konto von Herrn A getätigt.

Können täte er das schon, aber ob es was bringt? Wie will er nachweisen, dass er mit den Ausgaben nicht einverstanden war? Schließlich hat er sie ja gewisse Zeiten akzeptiert.
Wie will er begründen, dass er das Monate/Jahre akzeptiert hat und erst jetzt reagiert? Die Anpsrechpartnerin ist hier nicht die Bank, sondern die Nochehefrau.

Kann Herr A, dagegen juristische Schritte einleiten?
StgB §263 Betrug als Bsp. oder müsste er sich da auf eine Zivilklage mit
Begründung BgB 812 Ungerechtfertigte Bereicherung stützen?

Wie schon geschrieben: Können täte er schon, aber ob es von Erfolg gekrönt ist?

Vieles sehen die Gerichte so, dass es eben in einer Ehe gewisse finanzielle Freiheiten gibt.

Gruß

Och bitte kein Hellsehen, Wiki-Orakel oder Knochenlesen. :wink:

Man hat bei unberechtiger oder illegaler Abbuchung 13 Monate Frist.
Quelle: Bundesbank

Das natürlich die einzelnen Kassen gerne kürzere (gesetzeswiedrige) Fristen setzen ist klar, ist aber nicht rechtens und man kann denen da mal schnell auf den Fuß treten.

Da hat auch schon der BGH in Karlsruhe im Jahre 2000 gesagt das die paar Wochen nicht ausreichen und die von den kassen gesetzen Fristen zu kurz sind:
http://lexetius.com/2000/10/827