Scheidung und Mietvertrag

Hallo.
Ein Wohnungsmietvertrag sei vor Jahren durch Ehemann und Ehefrau geschlossen worden.

Wie das Schicksal so spielt, die Ehe wird geschieden, einer der Beiden zieht aus, der andere bleibt in der Wohnung wohnen.

Wie erfährt der Vermieter, ob er es jetzt mit einem oder zwei Vertragspartnern zu tun hat?

Wenn im Scheidungsverfahren über den Mietvertrag entschieden wird, bekommt der Vermieter eine Mitteilung vom Gericht, von einem der beiden Geschiedenen, gar nicht?

Wenn die Scheidung schon 10 Jahre her ist, dem Vermieter offiziell nichts mitgeteilt wurde - kann er davon ausgehen, dass noch beide ehemaligen Ehepartner gesamtschuldnerisch haften und Mieter der Wohnung sind.

Gruß n.

Hallo Norbert,

Ein Wohnungsmietvertrag sei vor Jahren durch Ehemann und
Ehefrau geschlossen worden.

Wie das Schicksal so spielt, die Ehe wird geschieden, einer
der Beiden zieht aus, der andere bleibt in der Wohnung wohnen.

Bis zur Klärung im Scheidungsverfahren, wer die Wohnung übernimmt, haften beide Parteien. Hier sollten die Parteien vereinbaren, was im übrigen auch für andere Fragen sehr sinnvoll ist, was wem gehören soll und besser ist es dann auch, es wird eine Vereinbarung vorgelegt, spart Kosten und Ärger.

Wie erfährt der Vermieter, ob er es jetzt mit einem oder zwei
Vertragspartnern zu tun hat?

Dies ist Sache der Mieter.

Wenn im Scheidungsverfahren über den Mietvertrag entschieden
wird, bekommt der Vermieter eine Mitteilung vom Gericht, von
einem der beiden Geschiedenen, gar nicht?

Nein. Hier müssen die Geschiedenen den Vermieter verständigen.

Wenn die Scheidung schon 10 Jahre her ist, dem Vermieter
offiziell nichts mitgeteilt wurde - kann er davon ausgehen,
dass noch beide ehemaligen Ehepartner gesamtschuldnerisch
haften und Mieter der Wohnung sind.

Wenn der Mietvertrag nie geändert und der Vermieter in Unkentnis gelassen wurde, notfalls sogar beide Seiten mit ihm zu tun hatten, haften beide. Zumindest dann, wenn dem Vermieter wegen der räumlichen Trennung nicht erkennbar war, dass die Eheleute getrennt sind. Wenn aber beide trotz Trennung z.B. Mängelanzeigen unterschrieben haben, Mieterhöhungen angenommen haben, ist durchaus von der Mithaftung des ausgezogenen Partner auszugehen - aber - wohnt der Vermieter in der Nähe oder im selben Ort und kennt die Situation, dass ist hier davon auszugehen, dass er in Kenntnis der Trennung auch stillschweigend eine Änderung des Vertrages hingenommen hat. Nun müsste man wirklich prüfen was alles in den letzten zehn Jahren darauf hinweist, dass keine Trennung vorliegt ( obwohl es diese gab) oder was alles hinweist, dass es die Trennung gegeben hat, ob der Vermieter es trotzdem wissen konnte/musste oder nicht.

Meist treten in solchen Fällen Probleme auf, wenn eine Seite einen neuen Partner hat oder wenn es zu Mietrückständen oder anderen Kosten in der Mietwohnung kommt und die in der Wohnung lebende Person das Geld nicht hat. Wohnt ein/e neue/r Partner/in der Wohnung sollte auf jeden Fall der Mietvertrag geändert werden. Bie Mietrückständen und sonstigen Forderungen umgehend - unter Mitnahme des Scheidungsurteils - einen Anwalt konsultieren.

Gruss Günter

Hallo Günther,
der Vermieter kann ja vieles falsch machen…
Mir ist prinzipiell das Eheleben meiner Mieter wurscht, vergesse ich allerdings bei einer Mieterhöhung, einer Nebenkostennachforderung, einer Abmahnung etc. beide Vertragspartner anzusprechen, kann es mir passieren, dass man mir anschließend formal kommt, da ich ja nicht beide angeschrieben habe.

Also:
Teilt mir der Mieter im post scriptum eines Schreibens in anderer Sache mit,
„P.S. Ich bin geschieden, meine damalige Frau wohnt in xxxx ich wohne alleine in der Wohnung“

reicht das, dass ich davon ausgehen kann und muss, dass ich ab dato einen Mietvertrag nur mit einem der Beiden habe?

Und kann mir da nicht die Exehefrau mal kommen, und sagen, April, April ich bin immer noch Mieterin?

Gruß n.

Hallo Norbert,

der Vermieter kann ja vieles falsch machen…
Mir ist prinzipiell das Eheleben meiner Mieter wurscht,
vergesse ich allerdings bei einer Mieterhöhung, einer
Nebenkostennachforderung, einer Abmahnung etc. beide
Vertragspartner anzusprechen, kann es mir passieren, dass man
mir anschließend formal kommt, da ich ja nicht beide
angeschrieben habe.

Also:
Teilt mir der Mieter im post scriptum eines Schreibens in
anderer Sache mit,
„P.S. Ich bin geschieden, meine damalige Frau wohnt in xxxx
ich wohne alleine in der Wohnung“
reicht das, dass ich davon ausgehen kann und muss, dass ich ab
dato einen Mietvertrag nur mit einem der Beiden habe?

Nein, es sind beide im Mietvertrag eingetragen und die Ehefrau hat bislang wohl keinen Abstand vom Vertrag genomen. Du solltest Dich zumindest absichern und einen neuen Vertrag - auf der Grundlage des Altvertrages - jedoch nur mit den Namen des Mieters vereinbaren. E bedarf der Zustimmung der früheren Ehefrau. Ich will Dir dies auch begründen. Derzeit ist zumindest lt. Vertrag die Ehefrau immer noch Mieterin. Was passiert, wenn sich die Ehefrau entscheiden würde, dass sie in die Wohnung zurück will in welcher der Ehemann derzeit wohnt, aber der will nun ausziehen. Du müsstest die Ehefrau jetzt einzeihen lassen. Daher muss die Ex aus dem Mietvertrag raus.

Und kann mir da nicht die Exehefrau mal kommen, und sagen,
April, April ich bin immer noch Mieterin?

Deshalb benötigst Du ihr Einverständnis, dass sie aus dem Vertrag gestrichen wird.

Gruss Günter