Hallo Norbert,
Ein Wohnungsmietvertrag sei vor Jahren durch Ehemann und
Ehefrau geschlossen worden.
Wie das Schicksal so spielt, die Ehe wird geschieden, einer
der Beiden zieht aus, der andere bleibt in der Wohnung wohnen.
Bis zur Klärung im Scheidungsverfahren, wer die Wohnung übernimmt, haften beide Parteien. Hier sollten die Parteien vereinbaren, was im übrigen auch für andere Fragen sehr sinnvoll ist, was wem gehören soll und besser ist es dann auch, es wird eine Vereinbarung vorgelegt, spart Kosten und Ärger.
Wie erfährt der Vermieter, ob er es jetzt mit einem oder zwei
Vertragspartnern zu tun hat?
Dies ist Sache der Mieter.
Wenn im Scheidungsverfahren über den Mietvertrag entschieden
wird, bekommt der Vermieter eine Mitteilung vom Gericht, von
einem der beiden Geschiedenen, gar nicht?
Nein. Hier müssen die Geschiedenen den Vermieter verständigen.
Wenn die Scheidung schon 10 Jahre her ist, dem Vermieter
offiziell nichts mitgeteilt wurde - kann er davon ausgehen,
dass noch beide ehemaligen Ehepartner gesamtschuldnerisch
haften und Mieter der Wohnung sind.
Wenn der Mietvertrag nie geändert und der Vermieter in Unkentnis gelassen wurde, notfalls sogar beide Seiten mit ihm zu tun hatten, haften beide. Zumindest dann, wenn dem Vermieter wegen der räumlichen Trennung nicht erkennbar war, dass die Eheleute getrennt sind. Wenn aber beide trotz Trennung z.B. Mängelanzeigen unterschrieben haben, Mieterhöhungen angenommen haben, ist durchaus von der Mithaftung des ausgezogenen Partner auszugehen - aber - wohnt der Vermieter in der Nähe oder im selben Ort und kennt die Situation, dass ist hier davon auszugehen, dass er in Kenntnis der Trennung auch stillschweigend eine Änderung des Vertrages hingenommen hat. Nun müsste man wirklich prüfen was alles in den letzten zehn Jahren darauf hinweist, dass keine Trennung vorliegt ( obwohl es diese gab) oder was alles hinweist, dass es die Trennung gegeben hat, ob der Vermieter es trotzdem wissen konnte/musste oder nicht.
Meist treten in solchen Fällen Probleme auf, wenn eine Seite einen neuen Partner hat oder wenn es zu Mietrückständen oder anderen Kosten in der Mietwohnung kommt und die in der Wohnung lebende Person das Geld nicht hat. Wohnt ein/e neue/r Partner/in der Wohnung sollte auf jeden Fall der Mietvertrag geändert werden. Bie Mietrückständen und sonstigen Forderungen umgehend - unter Mitnahme des Scheidungsurteils - einen Anwalt konsultieren.
Gruss Günter