Ich möchte mich scheiden lassen und weiß nicht wie das ist mit dem Schulden.
Wir haben 2005 geheiratet und 2011 haben wir uns getrennt.
2009 sind wir umgezogen und es wurde ein Kredit aufgenommen.
Mein Ex will den Kredit selbst abzahlen und mich da raus lassen.
Bisher tut er das auch all die Jahre und hält sein Wort.
Wie ist das denn wenn ich jetzt die Scheidung einreiche?
Wir sind beide unsicher weil wir eben nicht wissen wie man sich dann verhält.
Zur Scheidung ist ohnehin ein Anwalt zu beauftragen. Im Übrigen ist es echt faszinierend, wie viele Leute Schwierigkeiten damit haben, hier die einzige Regel zu lesen, die ihnen angezeigt wird, wenn sie hier eine Frage stellen: Kein Ich, kein Du >
Das ist vermutlich eher eine juristische Frage, die ich als Psychologe nicht beantworten darf und kann.
Aus psychologischer Sicht kann ich nur sagen: wenn er sich an die Abmachung hält, dass er die gemeinsamen Schulden übernimmt und abbezahlt, wird Ihn auch eine Scheidung, wie auch immer, nicht daran hindern können, dass weiterhin zu tun und sein Versprechen einzuhalten.
Natürlich besteht, bei einer von dir eingeleiteten Kampfscheidung, gegen seinen Willen, die Gefahr, dass er sich aus Ärger und Wut nicht mehr an diese Abmachung gebunden fühlt. Also sprich dich besser vorher mit ihm ab wie er das sieht!
Peter Groß
Grds. haftets du für einen gemeinsamen Kredit der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für deren Darlehensforderungen.
Sofern dein Mann den Kredit weiterhin allein bedient, musst du dir aber nur deinen übernommenen Anteil anrechnen lassen: Dein Mann erzielt mit Übernahme deiner Darlehenslast geringeres Endvermögen, was seinen Zugewinn mindert und seinen Zugewinn_augleichsanspruch_ erhöht bzw. deinen vermindert.
G imager
Hallo,
grundsätzlich bist du der Bank gegenbüber gesamtschuldnerisch haftbar. Wenn also dein Mann nicht mehr zahlen sollte, kann sich die Bank an dich wenden. Aber solange er die Vereinbarung einhält, gibt es keine Probleme. Ihr könnt natürlich auch mit der Bank sprechen und fragen, ob sie dich aus der Haftung entlassen. Dazu ist die Bank aber nicht verpflichtet.
Bei einer Scheidung sind Schulden die ein Partner für beide bezahlt nur wichtig beim Zugewinnausgleich. Wenn allerdings dein Mann dabei den Kredit nicht geltend macht, wird er auch nicht berücktsichtigt.
Viele Grüße
Micha