Scheidung und Versorgungsausgleich

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet. Meine Frau hat sich scheiden lassen, im Ehevertrag wurde der Auschschluß eines Versorgungsausgleichs vereinbart, jedoch will sie nach den neuen Gesetz ab 01.09.2009 jedoch die Berechnung des Versorgungsausgleichs machen lassen und gegebenenfalls darau zurückgreifen. Kann sie das tun ??

Oh - das tut mir leid! Zum Versorgungsausgleich kann ich leider nicht weiterhelfen.

LG

Hallo Roland,
meines Wissens nach berechnet sich der Versorgungsausgleich relativ einfach:
Beide erworbenen Ansprüche während der Ehe zusammen gezählt und dann durch 2.

Wenn der Ausschluß keinen großen Nachteil darstellt, denke ich, hat sie wenig Aussichten.
Sollte es jedoch so sein das die Versorgungsansprüche ausgeschlossen wurden ohne Berücksichtigung, dass deine Frau keine eigenen oder nur sehr wenige erwerben kann (Hausfrau, Kinderziehung) dann stehen die Chancen evtl. schlecht für dich.
Genauere Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben der auch die derzeitige Rechtssprechung kennt und die Urteile des zuständigen Gerichtes.
Du kannst evtl. bei www.isuv.de einmal nachfragen, dort sind viele Experten zu finden.

Grüße
Bröselchen

Hi Roland,

wenn ich könnte, würde ich versuchen, weiterzuhelfen. Leider weiß ich nicht viel zum Thema Versorgungsausgleich, nur: dass dieser 2 Jahre nach Einreichung der Scheidung von der Scheidung abgetrennt werden kann, aber Ihre Ex-Frau und Sie haben die Scheidung an sich ja schon hinter sich. Über die Berechnung kann ich leider auch nichts sagen, denn ich bin keine Juristin, nur Privatperson. Ich hoffe allerdings, bei Ihnen geht es „nur“ um das Finanzielle, was auch ärgerlich sein kann, und möge alles Weitere sich gütlich regeln, besonders wenn Kinder betroffen sind.

Alles Gute aber weiterhin für dieses neue „Leben danach“ und ich hoffe, eine andere Person von „wer weiß was“ kann weiterhelfen!

Ein Ehevertrag ist ein Ehevertrag.
Dazu gibt es ihn ja, damit man außergerichtlich Regelungen trifft, die nach einer Trennung/Scheidung greifen.
Ich rate dir, ruhig abzuwarten, bis deine Exfrau dir von ihrem Anwalt eine Forderung zuschicken lässt. Ob die dann gerechtfertigt ist, solltest du von deinem Rechtsbeistand klären lassen.
In jedem Fall ist es günstiger, eine Rechtsberatung zu bezahlen, als jahrelange Forderungen zu begleichen.

Ich wünsche dir viel Glück,
Ralle

keine Ahnung. Bin kein Jurist und habe das auch nie behauptet.
Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet. Meine Frau hat
sich scheiden lassen, im Ehevertrag wurde der Auschschluß
eines Versorgungsausgleichs vereinbart, jedoch will sie nach
den neuen Gesetz ab 01.09.2009 jedoch die Berechnung des
Versorgungsausgleichs machen lassen und gegebenenfalls darau
zurückgreifen. Kann sie das tun ??

Hallo Roland,
normalerweise kann sie aufgrund ihres Verzichtes im Ehevertrag nicht auf einen Versorgungsausgleich bestehen. Es sei denn, die Klausel im Ehevertrag gilt als sittenwidrig, zB. wenn dadurch eine Altersarmut droht. Hier kommt es allerdings auf die Formulierung an und ob sie durch spätere widrige Umstände mit einer Altersarmut rechnen müsste. Das kann dir aber so nur ein Rechtsanwalt genauer sagen.
LG

Lieber Robert,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Alles Gute, Verena

Hallo
da bin ich mir auch nicht sicher…
Da würde ich am besten mal mit einen Anwalt sprechen.
LG Sandy

Hallo Roland, leider bin ich ein juristischer Laie, Fachfrau nur für psychologische Themen…

Hallo Roland
Ich denke Du solltest mit einem Anwalt darüber reden (Beratungsgespräch),denn Ihr habt einen Ehevertrag,
ich denke der ist Ausschlag gebend,aber in wie weit Deine Frau den anfechten kann,kann Dir nur ein Anwalt sagen.
Gruß Seppel42

So, wie ich weiß:

Selbst wenn ein Ehevertrag besteht, könnten Teile dieses Vertrages als Nichtig erklärt werden, wenn einer Seite Nachteile daraus entstehen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht ersichtlich waren, also sittenwidrig sind.

Wurde der Vertrag notariell beurkundet? Dieser wäre nur gültig, wenn er mindestens ein Jahr vor Antrag auf Scheidung bestanden hat. Oder wurde eine getroffene Vereinbarung bereits vom Familiengeericht anerkannt? Das Gericht wird keine Verträge bezüglich des Versorgungsausgleichs anerkennen, wenn daraus ersichtlich ist, dass eine Partei wesentlich schlechter dadurch gestellt wird.

Das Gericht erhält die Daten von den einzelnen Rentenkassen, der Zusatzversorgung etc.

Die Versorgungsausgleichszeit ist die Ehezeit, also vom Tag der Eheschließung bis zum Antrag auf Scheidung. Ein Versorgungsausgleich fand früher bei jeder Scheidung statt. Die Differenz zwischen den erwirtschafteten Versorgungsbeträgen beider Partner während der Ehezeit wurden dann durch zwei geteilt. Derjenige, der weniger erwirtschaftet hatte, wurde somit ausgeglichen.

Heute ist das anders. Ein Versorgungsausgleich gibt es nur noch, wenn zwischen den Ehepartnern klare Einkommensunterschiede bestanden. Als Richtwert ist hier ein Rentenanspruch von ca. 25 Euro monatlich oder ein Kapitalwert von ca. 3.000,- Euro. Sind die Unterschiede in diesem Grenzbereich oder darunter, muss ein Partner den Versorgungsausgleich beantragen. Alle während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche werden einzeln geteilt. Gesetzliche Rente, Privatrente, Bertriebsrente, Beamtenversorgung etc.

Sollten beide Partner während ihrer Ehe die gleichen Ansprüche erworben haben, wird auf einen Versorgungsausgleich verzichtet.
Und wenn eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat, findet sowieso kein Versorgungsausgleich statt.

Für die Rente heißt das: nach früherem Recht wurde dem in Rente gehenden ausgleichendem Partner die Rente erst dann gekürzt, wenn der zweite Partner in Rente ging. Heute wird dem ausgleichenden Partner die Rente schon von Beginn ab gekürzt.

Hallo Roland Legl,

Ich bin überrascht, ich dachte der Versorgungsausgleich muss durchgeführt werden. Dieser berechnet sich aus dem Zugewinn der sich aus der gesetzlichen Rente berechnet (d.h. Anspruch zu Ende abzüglich Anspruch zu beginn der Ehe.

Dies zu berechnen empfehle ich dann einen Anwalt

best regards
EJM

WURDE DAMALS DER VERSORGUNGSAUSGLEICH AUSGESCHLOSSEN? DANN STEHT IHR AUCH NACH NEUEM RECHT NICHTS ZU! ES IST KEINE ÄNDERUNG IM BEZUG AUF DAMALIGEN ABSCHLUSS; SONDERN ERNEUTE ÜBERPRÜFUNG WAS DAMALS BEREITS BERECHNET WURDE. ES LOHNT SICH MEIST NICHT, EHER BEI GESCHIEDENEN DIE WEIT MEHR VERDIENEN.

Hallo

Wenn per Ehevertrag ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, würde ich sagen es gibt auch keinen.
Ansonsten rechnet das die zuständige Rentenkasse aus.
Im Prinzip wird die eingezahlte Rente wärend der Ehe aufgerechnet und die Differenz zwischen beiden Partener ausgeglichen.

Gruß Batman217