Scheidung - Unterhalt

Hallo Experten …

Mal angenommen Herr X und Frau Y leben im Trennungsjahr. Herr X zahlt an Frau Y Unterhalt für die gemeinsamen Kinder, der sich ja u.a. nach seinem Verdienst richtet… Soweit sogut. Wenn sich seine Vermögenssituation ändert (z.B. neue Steuerklasse) muss der Unterhalt auch neu berechnet werden. Auch klar. Was passiert, wenn Herr X jetzt durch ausbezahlte Überstunden in diesem Monat mehr Geld ausgezahlt bekommt ? Ändert sich dann auch die Unterhaltszahlung ?? Muss er das Frau Y mitteilen ??

Gruss Timo

Hallo Timo,

im Normalfall wird das Einkommen durchschnittlich aus dem rückwirkend erwirtschafteten Einkommen errechnet. Für nichtselbständige Unterhaltspflichtige aus allen Einkommen (auch Steuererstattung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Provisionen, Überstundenvergütungen usw.) der letzten zwölf Monate. Es wird alles addiert und dann durch zwölf geteilt.
Einiges kann dann bereinigt werden. Arbeitsweg und andere Arbeitskosten, gesetzlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge, manchmal auch Schuldzinsen und noch einige Punkte mehr, können dann auch auf das Monat umgelegt und vom Einkommen abgezogen werden.

Im neuen Kalenderjahr wird dann (bei der Titulierung beim Jugendamt darauf achten) die neue ungünstige Steuerklasse berücksichtigt. Du kannst weder jeden geringfügigen und kurzfristigen Einkommensverlust noch musst Du jede einmalige Einkommenserhöhung „umlegen“. Das wird u. U. in der nächsten Berechnung bzw. Auskunft mitberücksichtigt. Also Geld von den Überstunden jetzt ansparen, weil Du sonst nicht in Zukunft den dadurch erhöhten Monatsdurchschnitt ausgleichen kannst.

Warum nimmst Du für die Überstunden nicht sicherheitshalber Freizeit - evtl. später, wenn jetzt zu viel zu tun ist?

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

Erst mal vielen Dank für die Antwort

Warum nimmst Du für die Überstunden nicht sicherheitshalber
Freizeit - evtl. später, wenn jetzt zu viel zu tun ist?

weil das in meinem Beispiel :o) vom Argbeitgeber des Herrn X nicht möglich ist… Ausserdem wäre eh nie Zeit dafür, da gerade ein paar Leute entlassen wurden, obwohl genügend Arbeit da ist, sonst müsste Hr. X keine Überstunden machen…

es ist doch eine Sauerei, auf Deutsch gesagt…

Gruss Timo

Hallo,

vielleicht gelingt es ja, den Arbeitgeber zu einem Arbeitszeitkonto zu überreden.

Auf diesem wird gesammelt. Abgefeiert wird (bei weiterlaufendem Lohn) irgendwann mal. Wenn die Auftragslage in drei Jahren schlecht sein sollte, aus irgendwelchen Gründen ein Personalüberhang da ist, wenn der Arbeitnehmer kündigt oder in den Ruhestand geht, kann er seine restliche Arbeitszeit verkürzen.

Wenn das nicht klappt, kann es dann immer noch ausbezahlt werden - bis dahin ist ja dann vielleicht der Unterhaltskrieg rum.

Ich kenne auch Fälle, da hat der Arbeitgeber statt „Bares“ an den Arbeitnehmer Sachleistungen (die durchaus auch versteuert werden müssen) gegeben. Zum Beispiel einen Computer. Dieser wird weiter als Firmeninventar geführt und der Arbeitnehmer nutzt ihn in der Wohnung auch beruflich. Wenn das Gerät abgeschrieben ist, darf es der Arbeitnehmer behalten.

Lässt sich mit vielen Artikeln so gestalten. Es gibt auch Firmen, die geben ihren Mitarbeitern Tankgutscheine o. ä.

Gruß
Ingrid

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