Liebe/-r Experte/-in,
ich wollte gerne wissen, ob ich meinem geschiedenen Partner immer Unterhalt zahlen muss oder ob ich eine Neuberechnung durchführen lassen kann. Die Einkommensverhältnisse haben scih geändert. Mit welchen „Gefahren“ ist zu rechnen, wenn ich das Gericht anrufe?
Hallo,
sie können immer wenn sich ihr, oder das Einkommen ihres Expartners, geändert eine Neuberechnung durch führen. Die Hinzuziehung des Gerichtes dürfte keine Gefahr bedeuten wenn ihre Angaben alle richtig sind. Eine Berechnung durch den Anwalt würde ich aber erst machen lassen.
M.f.G.
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Die Neuberechnung Kann jedes Jahr neu gemacht werden.Du gehst zu deinem Anwalt und er fortert die Lohnscheine an.Wenn du mehr Verdienst als vorher dann kann das nach hinten los gehen.Das heißt du zahlst mehr oder du mußt zahlen.Heiko
Lieber Experte/in
vielen Dank für die schnelle Antwort,
ich wollte aber wissen, ob er sein Leben lang zahlen muss oder ob er mal wieder „frei“ ist.
Liebe Grüße
Lieber Experte,
vielen Dank für die schnelle Antwort,
#ich wollte wissen, ob man sein Leben lang bezahlen muss oder ob das irgendwann aufhört
Freunlcihe Grüße
Die Neuberechnung Kann jedes Jahr neu gemacht werden.Du gehst
zu deinem Anwalt und er fortert die Lohnscheine an.Wenn du
mehr Verdienst als vorher dann kann das nach hinten los
gehen.Das heißt du zahlst mehr oder du mußt zahlen.Heiko
Hallo,
es tut mir sehr leid; aber auf solch wage Angaben kann man leider keine konkrete Antwort geben.
Wenn die Einkommensverhältnisse sich erheblich geändert haben, dann ist eine Unterhalts-Abänderungsklage sicherlich erfolgversprechend.
Ebenso geht nicht klar hervor, ob es sich um Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt … geht.
Die Kosten für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrcht können heute verhandelt werden. Auch kann ich „frag einen Anwalt“ empfehlen (googeln), wo für wenig Geld eine erste Einschätzung eingeholt werden kann; aber bitte: die Frage ganz KONKRET stellen!!
LG
Lunajane
Dankescön und v.a. für die schnelle Antwort!
Liebe Grüße
Lieber Experte/in
vielen Dank für die schnelle Antwort,
ich wollte aber wissen, ob er sein Leben lang zahlen muss oder
ob er mal wieder „frei“ ist.
Liebe Grüße
Hallo,
wenn der Expartner nicht selber erwerbstätig sein kann,
etwa wegen Krankheit muß er immer zahlen.
M.f.G.
Es kommt darauf an wie lange mann Verheiratet war.Bei einer langen Ehe ab 10 Jahre kann es schon vor kommen das mann bis zum Schluß zahlen muß.Kommt auf den Richter an.Bis 3 Jahre Ehe brauch mann gar nichts zahlen außer für die Kinder.
hallo,
die „Gefahr“ besteht nur darin, das Kosten entstehen. Zudem brauchte man mehr Angaben…sind kinder vorhanden, wie alt ist der partner u.s.w
lisa
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Hallöchen,sorry meine späte Antwort.
Wenn deine oder Ihre/bzw.Seine Einkommensverhältnisse sich geändert haben,dann solltest du eine Neuberechnung fordern.Wenn du weniger verdienen solltest mußt du auch unter Umständen weniger bezahlen,wenn du mehr verdienst,mehr.Verdient sie dazu bzw.Er,dann fällt der Anspruch auf Unterhalt deinerseits warscheinlich weg.Rufe deinen Anwalt an,das Gericht wird dir keine Auskunft geben…spreche aus Erfahrung.
Alles Gute
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Hallo
es ist so schwierig zu Antworten denn einige Punkte must Du mir mal erzählen!!
Warum musst Du Überhaupt Unterhalt zahlen?
Sind da Kinder im Spiel oder geht es nur um Unterhalt des Partners?
Geht der geschiedene Partner Arbeiten oder hat er kein eigenen Verdienst?
Wie lange zahlst Du schon und wieviel verdienst Du?
Wenn Du jetzt weniger Verdienst wirst Du bestimmt auch weniger zahlen müssen!!
Ich brauche schon ein paar angaben ist die Unterhaltszahlung nicht auch Tituliert beim Gericht oder Jugendamt???
Kannst Dich gern nochmal melden Ich helfe gern aber wie gesagt Ich brauche etwas genauere Angaben!!!
LG Sandy
Hallo Sandy,
mir geht es v.a. darum, ob ich, auch wenn der Parnter Geld verdient (aber weniger als ich) immer weiter zahlen muss oder ob es irgendwann zu Ende ist und der Partner von seinem eigenen Geld leben muss, was durchaus möglich ist.