Ein Ehepaar will sich nach 25 Jahren scheiden lassen. Die Frau verdient etwas mehr, wie ihr Mann. Nicht wirklich viel. Die Frau wohnt in ihrem eigenen Haus. Der Ehemann in einer Mietswohnung. Beide verdienen soviel, dass keiner von ihnen „Bedürftig“ ist. Muss die Ehefrau trotzdem noch Unterhalt zahlen.
Ein Ehepaar will sich nach 25 Jahren scheiden lassen. Die Frau
verdient etwas mehr, wie ihr Mann. Nicht wirklich viel. Die
Frau wohnt in ihrem eigenen Haus. Der Ehemann in einer
Mietswohnung.
Gehörte das Haus bereits vor Eheschließung der Ehefrau?
Beide verdienen soviel, dass keiner von ihnen
„Bedürftig“ ist. Muss die Ehefrau trotzdem noch Unterhalt
zahlen.
Pauschal lässt sich das nicht definitiv klären, denn die Ehefrau lebt im eigenen Haus, während der Ehemann Miete bezahlen muss; das schränkt sein zur Verfügung stehendes Geld ein und somit dürfte er deutlich weniger als sie haben; ein Ausgleich könnte möglich sein. Man müsste da mehr über die Einkünfte erfahren.
Der Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB (beginnend ab dem Tag des getrennt Leben bis zur Rechtskraft der Scheidung) steht dem Ehepartner „mit weniger Einkommen“ gesetzlich zu und auf den Trennungsunterhalt kann auch nicht wirksam verzichtet werden.
Auf nachehelichen Unterhalt kann verzichtet werden.
Das Haus hat die Ehefrau von ihren Eltern geerbt und sie steht auch nur im Grundbuch.
Dann greift die Regelung der Bedürftigkeit nicht wirklich. Es werden immer beide bereinigten Gehälter genommen und geteilt.!!
Danke für die Antwort, dass Hilft…