Ich lebe getrennt bzw. in Scheidung.
Kann mein „Noch-Ehemann“ den Vermögensausgleich
ablehnen bzw. gar nicht durchführen.
Wie kann er vorgehen wenn er mir keinen Ausgleich
zahlen will.
Mit welchen Spitzfindigkeiten muss ich rechnen.
Kannst Du mir Hilfestellung geben?
Danke im voraus
Hallo, der Vermögensausgleich kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Dein Ex hätte damit nur dann Erfolg, wenn er Dir eine schwere Verfehlung nachweisen könnte, die das Gerechtigkeitsempfinden außerordentlich verletzt. Diese Verfehlung müsste über einen längeren zeitraum nachzuweisen sein. Einmal fremdgehen z.B. gehört noch nicht dazu, aber langandauernde Beziehungen zu mehreren anderen Partnern oder die dauerhafte und vollständige Weigerung, zur Versorgung und Aufrechterhaltung des Ehelichen Haushalts etwas beizutragen. Als Tatbestand müsste also grobe Unbilligkeit vorliegen, dann könnte er damit durchkommen.
Der Ausgleichspflichtige kann auch dann ablehnen, wenn seine eigene wirtschaftliche Existenz durch den Vermögensausgleich bedroht werden würde. In solchen Fällen wäre die weigerung rechtmäßig.
Wenn Du plötzlich, nach der Ehe, zu sehr viel Geld kommen würdest, könnte der Vermögensausgleich ebenfalls abgelehnt werden.
Was genau als grobe Unbilligkeit gewertet wird, liegt letztendlich im Ermessen des Gerichts, da ich Deinen speziellen Fall nicht kenne und auch keine verbindliche Rechtsberatung durchführen darf, empfehle ich, einen Anwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen, den Du im Scheidungsverfahren auch brauchen wirst, es sei denn, ihr könnt euch auf eine einvernehmliche Scheidung einigen.
Weitere Infos zum Ablauf und den finanziellen Aspekten einer Scheidung findest Du bei Bedarf auch hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/
Hallo,
wenn ein Vermögensausgleich nicht durch einen Ehevertrag geregelt bzw. ausgeschlossen wurde, kann er nicht einfach nicht durchgeführt werden. Das gehört zum juristischen Procedere, auf das Dein Mann keinen Einfluss hat. Ein Beispiel: Ihr habt während der Ehe eine Immobilie erworben und abbezahlt. Du bist im Grundbuch eingetragen und ziehst aus dem gemeinsamen Haus aus, weil Dein Mann das Haus für sich behalten will. Dein Mann kann jetzt nicht einfach beschliessen, keinen Vermögensausgleich vorzunehmen. Was passieren kann ist, dass er mit Gutachten belegt, dass die Immobilie nicht so viel wert ist, wie Du denkst.
Dasselbe gilt für alles, was während der Ehe angeschafft wurde. Geschirr, Mobiliar, Teppiche … Es hilft, wenn man ein Inventar erstellt und den Kaufwert aller Sachen notiert. Auch die Wertentwicklung. Wenn zum Beispiel der Wert einer gemeinsam angeschafften Münzsammlung positiv ist oder der Wert von Aktien usw., muss man das darstellen.
Es ist allerdings etwas anderes, wenn bestimmte Dinge finanziert wurden und nur ein Ehepartner hierfür verantwortlich war.
Ins Inventar gehören auch Versicherungen, Sparverträge usw., die irgendwann ausgezahlt werden. Sofern sie aus ehelichen Mitteln finanziert wurden, sind sie aufzuteilen.
In dieser Frage würde ich mir umgehend Rat bei einem Anwalt suchen. Es gibt die Möglichkeit, bestimmt Teilaspekte aus dem Scheidungsprocedere herauszulösen und schon einmal vorab zu regeln.
Grundsätzlich gilt: Sammel soviele Belege und Beweise, wie möglich.
Was passieren kann ist natürlich, dass Dein Mann behauptet, die meisten Dinge bereits vor Eurer Eheschließung gekauft zu haben. Deshalb ist es wichtig, Dinge belegen zu können. Vieles wird ja auch bargeldlos bezahlt. Die Kontoauszüge sind daher immer wichtige Unterlagen, die man sichern sollte. ALLE.
HALLO LÄUFER10, DU BRAUCHST DIR KEINE SORGEN MACHEN, DENN DAS GERICHT GIBT EINEN TERMIN ZUR SCHEIDUNG ERST FREI, WENN ALLE FORMALITÄTEN ERLEDIGT SIND. DAZU GEHÖRT ALS ERSTES IMMER DER ABGLEICH MIT DER RENTENKASSE ÜBER DER DER VERSORGUNGSAUSGLEICH LÄUFT. DES WEITEREN WÜRDE ICH MIR ABER IMMER EINEN ANWALT NEHMEN, DENN NACH AUFFORDERUNG DES PARTNERS MÜSSEN AUCH VERMÖGENSVERHÄLTNISSE MITGETEILT WERDEN. DAZU GEHÖREN AUCH LEBENSVERSICHERUNGEN UND RENTENVERTRÄGE, DIE IM FALLE EINER SCHEIDUNG IMMER GETEILT WERDEN MÜSSEN. ICH HOFFE DIR HIERMIT EIN WENIG DIE ANGST GENOMMNE ZU HABEN UND WÜNSCHE DIR VIEL ERFOLG BEI DEINEM „KAMPF“.
hallo,
kann ich nicht helfen…beratungsgespräch beim Anwalt suchen
lisa
Nein, kann er nicht.
Alles dokumentirern.
Alerdings seid Ihr bis Ihr geschieden seid beide für eventuelle Schulden auch haftbar. d.h. sofern einer geld ausgibt (nicht nachweisbar) muss der andere mitzahlen.
Daher wichtig: Gütertrennung und alle Ausgaben und Kontobewegunnge dokumentieren.
Gruß
EJMWW
Hallo,
Vermögensausgleich muss in jedem Fall stattfinden und ist gesetzlich geregelt.
In Deinem Fall bitte ich Dich, einen Anwalt aufzusuchen.
Achte nur auf die Kosten…notfalls kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen.
Kannst mich ja mal auf dem laufenden halten, weil Anwälte auch leben wollen, was aber kostenmäßig im Rahmen bleiben sollte…
Anwaltszwang ist nicht in allen Bereichen einer Scheidung notwendig…z. B. Imobilien, Versicherungen, Hausrat pp.
Gruß Bernd