Scheidung von Azubi und Alg2-Empfänger

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie es bei einer Scheidung zwischen einer Auszubildenden und einem Alg-2-Empfänger mit den Kosten aussieht? Was ein Anwalt für die jeweiligen Parteien kostet und wie es mit Trennung der in der Ehe angeschafften Sachen aussieht? Ich habe fast alles in der Wohnung selbst oder durch meine Eltern finanziert, mein Noch-Mann hat in dieser Zeit so gut wie nichts dazu beigetragen. Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Wo ich derzeit mehr verdiene als er Alg2 bekommt?

Ich hoffe irgendjemand von euch kann mir da irgendwie einen guten Rat geben.

Ich danke euch schon im Voraus.

Hallo

Hallo, Dominika,

so genau weiss ich da nicht Bescheid. Beim Unterhalt könnte ich mir vorstellen, dass keiner dem anderen etwas zahlen muss, da man von einem selbstbehalt von 950 euro monatlich ausgehen kann und dieser vermutlich schon ohne Unterhaltszahlungen unterschritten wird.

Alles Gute

kann mir jemand sagen, wie es bei einer Scheidung zwischen
einer Auszubildenden und einem Alg-2-Empfänger mit den Kosten
aussieht? Was ein Anwalt für die jeweiligen Parteien kostet
und wie es mit Trennung der in der Ehe angeschafften Sachen
aussieht? Ich habe fast alles in der Wohnung selbst oder durch
meine Eltern finanziert, mein Noch-Mann hat in dieser Zeit so
gut wie nichts dazu beigetragen. Und wie sieht es mit dem
Unterhalt aus? Wo ich derzeit mehr verdiene als er Alg2
bekommt?

Ich hoffe irgendjemand von euch kann mir da irgendwie einen
guten Rat geben.

Ich danke euch schon im Voraus.

Da du vermutlich nicht sehr viel verdienst, geh zum Amtsgericht und hol dir einen Beratungsschein und dann zu einem Anwalt.
Der kann dir die Kosten genau sagen, dürften bei euren Einnahmen nicht sehr hoch sein.
Was in der Ehe angeschafft wurde gehört beiden, wenn es dir deine Eltern geschenkt haben gehört es dir oder deinen Eltern.
Unterhalt an deinen Ex mußt du erst zahlen wenn du mehr als 1050 € verdienst.

Guck mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/proze…

und hier

http://www.forium.de/redaktion/prozesskosten-und-sch…

Grüße Bröselchen

Danke zunächst für die Antwort.
Muss ich das dann nachweisen können, was meine Eltern mir geschenkt haben?

Ich denke schon, es wird ja Rechnungen geben davon.
Aber frag am besten den Anwalt, den braucht ihr sowieso für eine Scheidung.
Ein Anwalt reicht aus, und wenn du diesen beauftragst arbeitet er für dich…

Hallo Dominika,

ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:

Der Status (Azubi) usw. ist nicht so bedeutend.
Besonders lang sind die beiden wohl nicht verheiratet.
Der Streitwert ist wohl auch nicht hoch.
=> Anwaltskosten werden - so glaube ich - nach Standardsätze, die sich am Streitwert orientieren, festgesetzt.
=> Ich vermute, dass die Anwaltsrechnungen objektiv nicht hoch sein werden, für die Beiden dennoch teuer.
=> Gütliche, einvernehmliche und damit auch kostensparende Trennung empfohlen.
Der während der Ehe erzielte Zugewinn wird prinzipiell
geteilt (wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt).
Im vorliegenden Fall sehe ich eher „Du bekommst den Fernseher und ich dafür den Schrank.“)
Der Unterhalt richtet sich nach der Ehedauer und dem Einkommen. => Entscheidet der Richter. => Vermutlich 1-2 Jahre Unterhaltszahlung durch „den reichern Teil“, aber wenig Euro. Anhaltspunkt ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Anschließend müssen beide Parteien selber sehen.

Ich hoffe, es hilft.

Thomas

Hallo, am besten gehen Sie ins Landratsamt. Dort gibt es oft einen Mediator, der berät. Wenn kein Geld vorhanden ist für die Scheidung, kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Bzgl Hausrat sollten Sie sich selbst mit Ihrem Mann einigen und zum Thema Unterhalt kann ich bei dieser Konstellation nichts sagen. Alles Gute!

Hallo Dominika,
das sind viele Fragen. Ich bräuchte mehr Daten, um dir ausreichend helfen zu können.
Fangen wir mal an: Grundsätzlich zählt in der Ehe, vorausgesetzt es ist nichts anderes vereinbart, der Zugewinn. Das heißt, alles, was während der Ehe erworben wurde, wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Auch die Rentenansprüche.
Der Anwalt kostet so viel wie man ihn bemüht. Wenn sich die Parteien einig sind, kostet er nicht viel. Dann ist es beim Scheidungsrichter nur eine Formsache.
Unterhalt? Na ja, als AzuBiene wirst du nicht allzu viel verdienen. Dein Selbstbehalt ist bei knapp € 1000,–.
Was ich dir noch raten würde: Ruf mal beim Amtsgericht an und bitte um eine Rechtsberatung. Die machen das manchmal kostenlos, um langwierige Rechtsstreits zu vermeiden. Außerdem kann man dort auch Prozesskostenhilfe beantragen und wird diesbezüglich beraten.
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben. Du kannst mich auch gerne unter e-mail erreichen:
[email protected]
Vorerst alles Gute! Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Liebe Grüße
Bernd

hallo,
als Azubine verdient man ja auch nicht die Welt. Dein mann bekommt weiterhin Alg2. Ich meine,das du ihm nix zahlen mußt. Du nimmst deine sachen, die deine eltern und du gekauft haben und gehst…würde aber einen anwalt hinzuziehen und ein beratungsgespräch führen…
lisa

Bitte zum Mediator,

ich denke das wir kein Unterhalt raus kommen, Ohne Kinder kein Problem.

Am besten mit den Überweisungen das "Eigentum der Eltern an den gekauften Gegenständen nachweisen.

Gruß
EJWW

Kommt drauf an was Sie als Azubi verdienen.(evtl Trennungsunterhalt)
Alles was während der Ehe angeschafft wurde(egal von wem finanziert) fällt ind den Zugewinn.
Ausser die Finanzierung der Eltern war eine Leihgabe und auf den Fortbestand der Ehe bezogen, dann könner die Eltern gegebenenfall Rückforderungen stellen.(Beweislast Eltern)

Viel Glück
Santry