Hallo,
ist es in Deutschland möglich, dass volljährige Jugendliche „rechtliche“ Verantwortung für einen Elternteil abgeben können?
Bin auf die Antworten gespannt und bedanke mich im vor aus.
Lg M. Medert
Hallo,
ist es in Deutschland möglich, dass volljährige Jugendliche „rechtliche“ Verantwortung für einen Elternteil abgeben können?
Bin auf die Antworten gespannt und bedanke mich im vor aus.
Lg M. Medert
Hallo!
Ehrlich gesagt: ich verstehe die Frage nicht.
Gruß
Tom
„rechtliche“ Verantwortung für einen Elternteil abgeben
können?
So etwas gibt es nicht. Unter bestimmten Umständen gibt es eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Wenn diese Umstände gegeben sind, ist man unterhaltspflichtig, sind sie nicht gegeben, ist man es nicht.
Meintest Du das ?
Hallo,
ich meine z. B. so etwas:
Angenommen ein Elterteil unterschlägt dem Kind eine hohe Summe und schließt auch noch in seinem Namen Verträge ab, die einen Mahnbescheid für das Kind zur Folge haben. Kann sich das Kind vor solchen Dingen irgendwie schützen und auch evtl. den Unterhaltsverpflichtungen ablehnen?
Lg M. Medert
Hi,
„rechtliche“ Verantwortung für einen Elternteil abgeben
können?
So etwas gibt es nicht.
sowas gibt es IMHO „praktisch“ aber schon. Bei bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Eltern das Kind mißhandelt haben, können solche Ansprüche verwirkt sein. Zumindest meine ich das mal gehört zu haben und wäre ja auch nur gerechtfertigt.
Grüße,
J~
Hallo,
ich meine z. B. so etwas:
Angenommen ein Elterteil unterschlägt dem Kind eine hohe Summe
und schließt auch noch in seinem Namen Verträge ab, die einen
Mahnbescheid für das Kind zur Folge haben. Kann sich das Kind
vor solchen Dingen irgendwie schützen
Davor schützt doch schon §177 BGB.
und auch evtl. den Unterhaltsverpflichtungen ablehnen?
Da läßt sich wohl erst ein Prozess führen, wenn es mal soweit ist, dass man sowas schon „im Voraus“ ausschliessen kann, wäre mir neu, aber die Experten dürfen mich gerne eines Besseren belehren.
Greetz, Bommel
Hallo,
§ 177 schützt in dem Fall leider nicht, da das Kind nichts von den Vertragsabschlüssen weiß.
Ich danke aber allen für die Antworten.
LG M. Medert