Scheidung was darf man in Trennungsjahr alles

Hallo ihr lieben…bin seit 3 Wochen von meinem Mann getrennt.haben aber in der zeit noch in der gemeinsamen Wohnung gelebt. (die Wohnung gehört uns beiden stehen beide im Grundbuch obwohl er sie bezahlt hat) neben dem haben hat er noch ein Haus welches wir beide nutzen können .(Haus wurde allerdings zum 1.novemer 2012 verkauft) jetzt hat mir gestern mein ex eine Mail geschrieben dass er sich in ärztlicher Behandlung befindet und es psychisch nicht aushält mich in der Wohnung zu sehen und hat ohne mein wissen die Schlüssel ausgetauscht sodass ich nicht in die Wohnung komme wo alle meine Sachen sind!zwar gehe ich morgen zu Anwalt aber wollte hier schon mal wissen: 1.darf er sowas? 2 darf ich dann die Sachen aus dem Haus (wo ich jetzt für einen Monat bleiben soll mitnehme dh fernsehr Bett etc?ohne mich strafbar zu machen? Und falls ihr Ideen hat wie man dem Idioten einen auswischen kann sag bitte Bescheid! Ich wäre euch dankbar!

hallo,
er darf nicht einfach die schlösser austauschen noch dazu wo die wohnung Ihnen beiden gehört. Sie haben beim Anwalt gute Chancen. Ich würde allerdings nichts aus der Wohnung mitnehmen allerdings alles fotografieren. Wenn es zur Haushaltsteilung kommt, kann er nicht behaupten dass Gegenstände gefehlt haben. Eine Räumungsklage wäre auch nicht wirksam, da Sie beide als Eigentümer eingetragen sind.
Bitte lassen Sie emotionen aus dem Spiel, ich weiss wie schwer das ist, aber es macht alles noch viel schlimmer. Denken Sie daran wie es in 1-2 jahren sein könnte und lassen Sie alles wenn möglich über Ihren Anwalt laufen. Emotionen kosten immer viel Geld.
Alles Gute

Hallo,

eins auswischen wollen, ist nicht die Lösung.
Rede mit deinem Mann, schreib ihm eine Mail wie es DIR damit geht und das du mit ihm gemeinsam eine Lösung finden möchtest.
Das Schloss bei einem gemeinsamen Haus austauschen, ist rechtlich gesehen nicht in Ordnung, aber das hilft dir nicht, wenn du vor verschlossener Tür stehst. Vereinbare einen Termin auf neutralem Boden mit einem neutralen Zeugen. Dein Mann kann sich ja auch Unterstützung mitbringen und findet einen Weg, der euch beiden gut tut.

Wende dich bitte aueßrdem schnellst möglich an einen Fachanwalt für Familienrecht!

Alles Gute
Karala

Hallo,

Natürlich darf Dein Ex das nicht. Allerdings schafft er damit Tatsachen und aus seiner Sicht ist das nicht verkehrt. Was kannst Du nun tun? Du kannst natürlich über Deinen Anwalt die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen. Chance steht 50:50. Dein Ex scheint ja schon daran zu arbeiten, seine eigenen Chancen über ein entsprechendes Krankheitsbild zu erhöhen.
Deine Sachen kannst Du jederzeit aus der Wohnung holen. Zur Not mit einem Schlüsseldienst, der Dir die Tür öffnet. An dieser Stelle würde ich nicht zögern und meinerseits Tatsachen schaffen und auch einen Teil der gemeinsamen Sachen mitnehmen. Ansonsten müsstest Du womöglich warten, bis der Hausrat gerichtlich aufgeteilt wurde.
Was ich unbedingt (!!!) anrate, ist Folgendes: Gehe in die Wohnung und kopiere ALLES, was Du in die Hände bekommst. Oder nehm es einfach mit. Einkommens-, Renten-, Versicherungsnachweise. Urkunden, Grundbuchauszüge, … Alles.
Ansonsten kann ich nur sagen, es macht keinen Sinn, rachsüchtig zu reagieren. Das ist dann der Startschuss zu einer Never-ending-Story.

Hallo Cohrs
Es ist gut das Du schon einen Anwalt hast, den Du wirst ihn auch brauchen.Wie Du Deine Sachen aus der Wohnung bekommst kann ich Dir nicht sagen, aber der Anwalt.
Aber ich kann Dir eines sagen ,das Du einen vorteil hast,uns war das Du bei der gemeinsamen Wohnung in Grundbuch stehst,ich denke er muss Dich auszahlen,auch wen er sie bezahlt hat,das wird Dir der Anwalt bestätigen.
Gruß Seppel42

handelt man sich nur Ärger ein…bringt nix,glaub es mir…

hey
erstmal in die bude reinkommen, dann einigen, was du mitnehmen kannst…ohne ihn kommst du ja nicht rein…schlüsseldienst nicht billig,oder wie hast du vor da rein zu kommen???

Hallo

Die Wohnung gehört beiden zu gleichen Teilen(egal wer bezahlt) so sagt es das Grundbuch (nicht ändern, ausser er will sie ausbezahlen)
Schloss austauschen geht gar nicht…er kann aber verlangen das er anwesend ist wenn Sie etwas aus der Wohnung holen wollen…Liste aufstellen was Sie möchten oder im Ausgleich haben können…niemals alleine hingehen damit Zeugen vorhanden sind…
Alles weitere vom Anwalt klären lassen…Rache ist keine gute Grundlage…hindert am klaren denken…

viel glück
santry

Guten Abend,
ich denke der Anwalt hat Sie hinreichend beraten und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgesprochen.
Achten sie darauf, dass er alles notwendige mit Ihnen vorab bespricht…und nicht viel hin und her im Schriftverkehr ist wichtig.
Sie können mich ja mal auf dem laufenden halten.
Die Sachlage in Bezug auf gemeinsammes Eigentum hab ich damals elegant geregelt.
Gruß
Bernd Urban

Meines Wissens darf er Dir nicht ohne weiteres den Zugang zur Wohnung versperren, er müsste statt dessen einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Auch wenn er die Wohnung bezahlt hat handelt es sich, wenn ich alles richtig verstanden habe, um eine Anschaffung, die während der Ehe getätigt wurde und somit euch beiden gleichermaßen zusteht.

Für solche Fragen sollte er nicht einen arzt sondern einen Anwalt aufsuchen. Wenn er es psychisch nicht aushält, Dich zu sehen, könnte das rechtlich für ihn auch bedeuten, dass er ausziehen muss. Ich rate Dir in jedem Fall, alles schriftlich zu regeln, den Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung solltest jetzt jedenfalls Du stellen.
Ich würde also auf dem rechtlichen und rationalen Weg bleiben und möchte Dir ans Herz legen, auf dieser Vernunft-Ebene zu bleiben. Deine Wut ist zwar absolut nachvollziehbar, stellt aber vor gericht kein Argument dar. Deshalb teile ihm Deine Forderungen schriftlich mit, setze ihm Fristen und lasse Dich ggf. von einem Anwalt beraten. Weitere Infos zum geregelten Ablauf einer Scheidung findest Du hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli….

Hallo,
sorry für die späte Antwort.

Soweit ich informiert bin, darf er dir den Zugang zu Eurer Wohnung nicht so einfach verbieten oder unterbinden. das weißt du ja aber sicher schon, weil du ja geschrieben hast, dass du zum Anwalt gehst.

Ich weiß nicht, wie es bei Euch mit Unterhaltszahlungen aussieht. Aber wenn dein Noch-Ehemann jetzt schon einen auf Psyche schiebt, dann tut er das sicherlich auch unter dem Aspekt, dass er dir dann keinen Unterhalt zahlen muss.

Es ist aber gut, dass du im Grundbuch zur Hälfte drin stehst, denn so kann er mit der Immobilie nicht einfach tun und lassen was er will.

Ich weiß ja nicht, ob du die Immobilie behalten willst, oder ob er die Immobilie bekommen soll.

Da du ja aber schon bei einem Anwalt warst, gehe ich davon aus, dass er dich sicherlich auch in diesen Fragen, gut beraten hat.
Sonst, kannst du dich gerne auch nochmal melden.
Viel Glück und viel Kraft für alles, was noch auf dich zukommt.
Lg, Speedy