Ich brauche dringend Hilfe. Ich habe mich von meinem mann getrennt und will auch demnächst die Scheidung einreichen. Ich möchte mit unserer Tochter in der Wohnung bleiben und er weigert sich aber auszuziehen. Wir stehen allerdings beide im Mietvertrag. Hab ich irgendwelche Rechte oder kann er das echt aussitzen ??
Hallo, ich fürchte, er kann das aussitzen; ich empfehle einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt. Da können Sie dann auch gleich übers Umgangsrecht usw. sprechen. Man wird ihm dort vielleicht die Sinnhaftigkeit klar machen, dass er ausziehen soll. Alles alles Gute und viel Kraft für Sie!
Zunächst einmal solltest du einen guten Anwalt auswählen!
Der kann dich dann auch dabei unterstützen, dass du in der Wohnung bleiben kannst, um dein Kind nicht aus der gewohnten Umgebung zu zerren!!!
Um die Wohnung auch längerfristig halten zu können, solltest du genau wissen, wieviel sie kostet und dir im Klaren darüber sein, dass du je nach Alter deines Kindes und dem Unterhalt der dir bzw. deinem Kind zusteht, die Wohnung selber zahlen musst.
Ehelicher Unterhalt steht dir zu, Nachehelicher Unterhalt nur bedingt, wenn dein Kind älter als drei Jahre ist!!!
Hallo,
prizipiell habt ihr die gleichen Recte, aber wenn du klar machen kannst, dass dein Kind seinen Lebensmittelpunkt (Fraunde, Schule, etc.) dort hat, wird schon auch vor Gericht (wennn es soweit kommen muss) geachtet.
Alles Guten
Andreas
Hallo Laura,
wende dich an dein Amtsgericht, hole dir dort einen Beratungschein (kostenlos, wen du kein oder geringes Einkommen hast, alle Belege mitnehmen) und suche dir einen Anwalt für Familienrecht, der auf Schein abrechnet (macht nicht jeder). Den bittest du einen eiligien Antrag bei Gericht einzureichen, das die Wohnung dir udn deiner Tochter zugewiesen wird.
Ich rate dir dir ganz dringend, suche alle Papiere und Dokumente zusammen: Versicherungen, Veträge, Kontoauszüge, alles was Finanzen angeht. Das Stammbuch, alle wichtigen Karten und bringe deine eigenen Unterlagen vor deinem Mann in Sicherheit.
Wenn ihr ein gemeinsames Konten habt, hol dir dein Geld runter, bevor er es tut. Richte dir schnell ein eigenes Konto bei einer anderen Bank ein. Lies in den gängigen Foren: www.vatersein.de ist z.B. sehr kompetent.
Alles Gute!
hallo,
da die Tochter bei dir bleibt, hast du mehr rechte, in der wohnung zu bleiben…würde aber einen anwalt einschalten,schon wegen dem Unterhalt.
lisa
Hallo LaurasMom,
wenn beide im Mietvertrag stehen wirds ohne Einigung schwierig. Da Sie vermutlich die gemeinsame Tochter weiter erziehen, steht Ihnen in erster Linie der Verbleib in der Wohnung zu. Allerdings müssten Sie dann gerichtlich Ihren Anspruch durchsetzen.
Solange Ihr Nochgatte in der Wohnung bleibt, ist auch der Beginn des Trennungsjahres ungenau zu bestimmen. Hier müssten Sie sich dann beide ebenfalls auf ein Datum einigen, an dem Sie getrennt von Tisch und Bett leben, ansonsten wirds schwierig.
Alles Gute
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber ich sehe es wie folgt:
Die Angelegenheit wird zumindest anstrengend.
Ihr müßt getrennt leben, wenn die Scheidung durchgehen
soll.
In diesem Stadium sind ja offenbar noch keine Anwälte oder Richter aktiv geworden.
Ein Richter müßte quasi entscheiden, dass es nicht recht und billig ist, von Dir einen Auszug zu verlangen.
Dann schon lieber gleich zum Anwalt und alles richtig machen.
Andere Möglichkeit:
Dem Ehemann klarmachen, dass Dein Auszug teuer werden
würde und bei der anschließenden Scheidungsauseinander-
setzung auch für Ihn weniger Geld da sein würde.
Denn schlussendlich geht Ihr ja sowieso auseinander,
und dann auch juristisch mit Lösung des Mietvertrages.
Aussitzen macht also auch keinen Sinn.
Sämtliche Kosten, die entstehen, weil er nicht auszieht,
penibel notieren und später vorlegen.
Ich hoffe, die Tips helfen trotz allem.
Viele Grüße
Thommy
Hallo
somit fällt die Wohnung in den Zugewinnausgleich , ergo wird sie geteilt. entweder ihr einigt Euch und einer wird ausbezahlt oder komplett verkaufen und Geld teilen.
Gruß
Batman217
Hallo,
ich muss fast passen. Eine Möglichkeit könnte sein, den Mietvertrag zu kündigen und einen neuen auf Dich alleine mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Ich bin jedoch nicht im Mietrecht sicher. Vielleicht beim Verbraucherschutz oder Mieterverein nachfragen.
Da ihr beide gemietet habt, habt ihr auch beide alle Rechte und Pflichten für die Wohnung.
Schönen Gruß
EJWW
Da Ihr Mann auch im Mietvertrag steht, müsste er kündigen,will er aber nicht.
Vielleicht wäre es doch einfacher sich für Sie und Tochter eine neue Bleibe zu suchen.
Auch den Vermieter mal kontaktieren,bei Trennungen ist auch Kostenfrage,ist Miete noch erschwinglich, ist Vermieter mit einseitiger Kündigung einverstanden.
Wenn man sich trennt, bleibt das Kind meistens bei demjenigen, der es auch bislang betreut hat. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, bleibt auch in der gemeinsamen Ehewohnung. So sollte es sein.
Allerdings wird es schwierig, dass der Mann alleine geht. Wenn ihr offiziell getrennt seit, dann gilt diese getrennte Zeit auch schon in einer gemeinsamen Wohnung, wenn du nicht mehr für ihn sorgst, d.h. für ihn kochst, seine Wäsche wäscht, an einem Tisch mit ihm sitzt etc.
Du könntest über einen Anwalt deinen Ex-Partner dazu bewegen, aus der Wohnung auszuziehen.
So manch einer hat auch schon das Schloss ausgetauscht und den Ex-Partner nicht mehr reingelassen. Ob dieses allerding rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Möbel stehen demjenigen zu, der keine Einkünfte hat. Also wahrscheinlich dir. Das Kinderzimmer bleibt sowieso beim Kind. Dem verdienenden Partner ist zuzumuten, sich neue Möbel zu kaufen, wenn der andere keine Möglichkeiten hat, durch Einnahmen für neue zu sorgen.
Eine Trennung ist - glaube ich - ein Grund für eine fristlose Kündigung eines Partners, so dass einer aus dem Mietvertrag aussteigen kann, wenn der andere den Mietvertrag alleine weiterführt.
Zu raten wäre hier wirklich ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Reicht dein Einkommen für die Bezahlung der Beratung nicht aus, so kannst du beim Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe betreffend Scheidung stellen (Formulare im Internet). Mit diesem Beratungshilfeschein vom Gericht kannst du dann den Beratungstermin beim Anwalt wahrnehmen, der dann die Kosten über das Gericht abrechnet.
Liebe Grüße und alles Gute!
Hallo, bitte einen Experten fragen!! Viel Glück
und liebe Grüße
Hallo,
das ist nicht einfach. Das Einfachste wäre, du rufst die Polizei an und sagst, du fühlst dich bedrängt oder bedroht. Dann muss er sofort raus und bekommt Hausverbot und Verbot, überhaupt in deine Nähe zu kommen. Für weitere Fragen kannst du mich gerne unter [email protected] kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Lieben Gruß
Bernd