Scheidung ,was passiert mit an Kind verebtes Haus

Hallo!
Habe die Foren zu diesem Thema abgesucht, aber leider keinen passenden Artikel gefunden…nun:
Vater /Ehemann A lebt mit Mutter /Ehefrau B und deren gemeinsames Kind C zusammen mit den Eltern im Elternhaus von A.
(zur Info falls relevant…A hat noch zwei weitere Geschwister und einen verstorbenen Bruder, der 2 Kinder hat)
B hat angekündigt sich in nächster Zeit von A scheiden lassen zu wollen.
Zeitgleich überlegen die Eltern von A wie sie ihr Haus vererben sollten.
Sie sagen nun das sie C das Haus vererben wollen…nun meine Fragen:
-Was ist im Falle einer Scheidung?Da B die Erziehungsberechtigte von C ist, verwaltet sie doch auch ihr Vermögen…kann es dann passieren das A aus dem Elternhaus ausziehen muß, weil C das Haus nun gehört und B halt die Erziehungsberechtigte ist?
-Die Geschwister und Enkel von A werden abgefunden…was aber ist mit A selber?..muß er nicht auch mit abgefunden werden, weil er selber quasi leer ausgeht?
über Tips und Infos wäre ich dankbar!!!

Viele Grüße…Dirki

Vermögen…kann es dann passieren das A aus dem Elternhaus
ausziehen muß, weil C das Haus nun gehört und B halt die
Erziehungsberechtigte ist?

Das kann man testamentarisch verhindern, die Eltern von A setzen ihren Enkel C als Erben des Hauses ein und verfügen ein lebenlanges Wohnrecht für A (und nicht für B). Dann kann A solange in dem Haus bleiben, wie er will. Sicherlich gibt es noch andere Möglichekeiten, das sollte man mit einem Notar klären.

Hallo,

cih verstehe nicht den Fall nicht so recht.

Wenn die Großeltern an den Enkel vererben wollen, stellt sich die Frage doch gar nicht, ob sie ausziehen müssten (sie sind doch dann schon verstorben)? Oder wollen die Großeltern dem Enkel das Haus schenken?

Beim Vererben ist grundsätzlich an eine Testamentsvollstreckung zu denken. Das ist übrigens auch für jeden Geschiedenen überlegenswert, wenn er für den Fall seines Todes verhindern möchte, dass der geschiedene Partner später für ein minderjähriges Kind über das Erbe verfügen kann.

Chrssie

Hallo,

ich sehe gerade, ich habe mich verlesen - es ging ja um die Frage, ob A ausziehen müsste. Sorry!

Chrissie

Hallo,

mir fällt hierzu ein, andere haben es auch schon geschrieben, dass die Großeltern dem Enkelkind das Haus vererben und gleichzeitig einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Sie können im Testament sogar bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker z. B. bis zum 25. Lebensjahr tätig sein soll. Ersatztestamentsvollstrecker benennen ist sinnvoll, falls der eigentliche verhindert ist.

Sie können dabei z. B. auch festlegen, wie evtl. Mieteinnahmen für C angelegt werden sollen. Wann es zu Entnahmen kommen darf - Beispiel, wenn C den Führerschein machen will und auch das erste Auto.

Sie können generell festlegen, wie das Gebäude genutzt werden soll. Beispielweise, dass C nicht darin wohnen darf, wenn B auch drin wohnt.

Dann können die Erblasser, wie schon geschrieben, ein lebenslanges Wohnrecht für A. ins Testament schreiben - nicht vergessen, dass es später ins Grundbuch eingetragen wird.

Sie könnten A. auch als Vorerben und dann C als Nacherben bestimmen. Es soll ein neues Erbrecht geben, ich weiß daher nicht, ob es in Zukunft noch so ist, dass dann - je nach Wert des Hauses - Erbschaftssteuer gespart werden können. Bis jetzt ist es so (gewesen), dass die Freibeträge geringer sind, wenn Enkel erben, obwohl der/die eigentlichen Erbe/Erbin (also Kind der verstorbenen) noch lebt. Durch die geringeren Freibeträge kann es zu hohen Erbschaftssteuern kommen - hängt aber vom Hauswert ab.

A müsste auch abgefunden werden - außer er verzichtet notariell auf sein Erbe.

Die Frage ist, warum A überhaupt „übersprungen“ werden soll. Das Erbe bleibt auch im Falle der Scheidung das alleinige Eigentum von ihm und er muss es nicht mit B teilen, wenn es keine Gütergemeinschaft ist. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner bei der Auflösung der Ehe sein eigenes Vermögen, das er vor der Ehe hatte, das ihm während der Ehe vererbt oder geschenkt wurde. Lediglich der Zugewinn der während der Ehe entsteht müsste geteilt werden - also wenn während der Ehe aus dem Ackerland von 2.000 Euro Wert Bauland werden würde, und jetzt 20.000 Euro wert sein würde. 2.000 Euro vom Beispiel, würden A ohne Anrechnung gehören und 18.000 Euro müssten sich die sich trennenden Partner teilen.

Weitere Vorschläge kann sicherlich ein Notar machen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Dirki,

so was muß! von einem Fachanwalt verwurstet werden, damit später nicht ein Vielfaches dieser Kosten zu anderen Anwälten getragen wird!
Die Vererbenden sollen sich im Vorfeld Gedanken machen, was sie eigentlich wollen und das mit dem Anwalt in Buchstaben gießen.

Es sollte auch geregelt werden, was passiert, wenn das erbende Kind noch nicht volljährig ist, wenn der Erbfall eintritt und Personen benannt werden, die dann als Vormund (nur für diese Sache) fungieren. Als Grenzalter hat sich 25 Jahre bewährt.

Gandalf

Hallo Ingrid!

danke für die schnelle Antwort!!!

Die Frage ist, warum A überhaupt „übersprungen“ werden soll.

nun, die Eltern merken schon das zwischen A und B nicht alles in Ordnung ist…
es scheint der Versuch zu sein C ans Haus zu binden, um sie nicht zu verlieren…weswegen auch meine Frage kam, ob A evtl ausziehen muß…
Grüße…Dirk