Scheidung - welche Veranlagung?

Hallo,

wenn ein Ehepaar sich im Juli 2010 scheiden lässt, erfüllt es noch
die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung 2010.
Oder müssen sich beide dann der Einzelveranlagung unterziehen?

Gruß

wenn ein Ehepaar sich im Juli 2010 scheiden läßt, erfüllt es
noch
die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung 2010.
Oder müssen sich beide dann der Einzelveranlagung unterziehen?

Wenn die Bedingungen für die Zusammenveranlagung in 2010 noch vorlagen, dann werden die Ex-Partner zusammenveranlagt, es sei denn, daß mindestens einer der beiden eine getrennte Veranlagung beantragt:

1 Tag Ehe auf dem Papier reicht also nicht aus!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

wenn ein Ehepaar sich im Juli 2010 scheiden läßt, erfüllt es
noch
die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung 2010.
Oder müssen sich beide dann der Einzelveranlagung unterziehen?

Wenn die Bedingungen für die Zusammenveranlagung in 2010 noch
vorlagen, dann werden die Ex-Partner zusammenveranlagt, es sei
denn, daß mindestens einer der beiden eine getrennte
Veranlagung beantragt:

muss man bei einer scheidung in 07/10 nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass vorher das trennungsjahr eingehalten wurde ?

dann wäre schon 2010 keine gemeinsame veranlagung merh möglich ?

gruß inder

Hallo,

entscheidend ist nicht der Termin der Scheidung, sondern der, an dem tatsächlich die Trennung vollzogen wurde.

So könnte ja ein Ehepaar seit 20 Jahren getrennt sein, sich nie scheiden lassen und in all diesen Jahren trotzdem die Zusammenveranlagung wählen. So funktioniert´s aber eben nicht.

Gruß
Lawrence