Scheidung - wer bekommt das Auto

Hallo zusammen,

angenommen, Mann und Frau wollen sich scheiden lassen und leben getrennt. In der Familie gibt es 2 Autos. Das eine mit dem der Mann täglich zur Arbeit fährt und allein nutzt und das andere, mit dem die Frau das Kind durch die Gegend fährt, Einkäufe erledigt, usw. Außerdem ist das Auto der Frau das Familienauto und wird auch für Urlaube usw. genutzt.

Nun will der Mann sich aber rächen und der Frau das Auto nehmen, obwohl er selbst eines hat. Beide Autos wurden in der Ehe angeschafft, laufen aber auf den Namen des Mannes. Das Auto des Mannes wurde sogar von der Frau angezahlt und die ersten Jahre die Raten gezahlt. Darüber gibt es aber keinen Beleg.
Die Frau ist in Elternzeit und verdient aktuell kein Geld. Frau braucht aber das Auto, da sie in einer kleinen Stadt lebt in dem der Nahverkehr sehr schlecht ist. Sie hat ein Baby das noch kein Jahr alt ist, mit dem man im tiefsten Winter auch nicht überall zu Fuß hinkann. In ein paar Monaten möchte sie auch wieder anfangen zu arbeiten, wo sie ohne Auto unmöglich hinkäme.
Vorschläge der Frau, das Auto zu verkaufen und ein günstigeres anzuschaffen stoßen auf Granit. Laut ihm braucht sie keines.

Nun die Frage, darf der Mann der Frau das Auto einfach nehmen und verkaufen, dann selbst das komplette Geld einstecken? Und Mutter und Kind unmobil stehen lassen? Oder darf er es vielleicht verkaufen, muß der Frau dann aber einen Teil des Erlöses geben.

Bei den beiden erfundenen Personen besteht kein Ehevertrag.

Für alle Antworten schon einmal vielen Dank,

MFG zuckerle

Nun will der Mann sich aber rächen und der Frau das Auto
nehmen, obwohl er selbst eines hat. Beide Autos wurden in der
Ehe angeschafft, laufen aber auf den Namen des Mannes. Das
Auto des Mannes wurde sogar von der Frau angezahlt und die
ersten Jahre die Raten gezahlt. Darüber gibt es aber keinen
Beleg.

in weiser voraussicht hat diesen fall der gesetzgeber in § 1361abgb geregelt.
das fahrzeug, das die frau nutzt, ist ein haushaltsgegenstand und für den mann (unterstellt er ist eigentümer) entbehrlich, da er selbst über ein fahrzeug verfügt. auch entspricht die weiternutzung der billigkeit…
allerdings kann es möglich sein, dass das famg eine nutzungsvergütung festsetzt… (die betonung liegt auf famg, nicht der eigentümer kann dies). das gericht entscheidet auch, wenn keine einigung über die nutzung möglich ist, § 1361a bgb, 203 I famfg. wenn es eilig ist, dann sollte man einen antrag auf einstw. anordnung beim famg stellen, §§ 48ff. famfg.

man braucht sich also zu diesem zeitpunkt noch keine gedanken machen, wer eigentümer ist (miteieigentum, alleineigentum, beweislast etc… - das wird spätestens bei zugewinn eine rolle spielen).

p.s. im sachverhalt wird nichts von kindesunterhalt und unterhalt bei getrenntlebenden gesagt; falls dies noch nicht gemacht wurde, sollte dies umgehend nachgeholt und der mann schriftlich aufgefordert werden…

Vielen Dank für die tolle Antwort. Eine Frage gibt es noch.

Angenommen der Mann hätte der Frau gedroht die Polizei einzuschalten, falls sie ihm nicht Schlüssel und Fahrzeugbrief aushändigt. Kann die Polizei da etwas tun? Der Mann meint, es wäre sein Eigentum da er im Fahrzeugbrief steht und die Frau deswegen zur Herausgabe verpflichtet.

Sollte die Polizei wirklich kommen, würde die Frau leider den Fahrzeugbrief nicht finden, da sie nicht mehr weiß wo sie ihn hingetan hat. Kann der Frau da Strafe drohen?

MFG zuckerle

Vielen Dank für die tolle Antwort. Eine Frage gibt es noch.

Angenommen der Mann hätte der Frau gedroht die Polizei
einzuschalten, falls sie ihm nicht Schlüssel und Fahrzeugbrief
aushändigt. Kann die Polizei da etwas tun? Der Mann meint, es
wäre sein Eigentum da er im Fahrzeugbrief steht und die Frau
deswegen zur Herausgabe verpflichtet.

Sollte die Polizei wirklich kommen, würde die Frau leider den
Fahrzeugbrief nicht finden, da sie nicht mehr weiß wo sie ihn
hingetan hat. Kann der Frau da Strafe drohen?

aus meiner eigenen erfahrung bezweifele ich, dass die polizei anrückt; meine kenntnisse über das präventive verhalten der polizei sind zwar schon einige zeit her, aber soweit ich mich erinnere, ist es nur in besonderen fällen aufgabe der polizei, privatrechtliche ansprüche durchzusetzen, vgl. etwa art.2 abs.2baypag…

aber selbst wenn die polizei käme, sollte ihr der sachverhalt erläutert werden ( eigentumslage unklar , auto wird gebraucht, um kind zu versorgen, mann verfügt ueber eigenen wagen etc.). [der ehegatte bzw. die polizei würden bei „wegnahme“ des fahrzeugs verbotene eigenmacht iSd 861 bgb begehen.]

zum thema fahrzeugbrief bzw. fahrzeugbescheinigung kann ich nicht viel sagen. ich kann nur raten, den verlust schnellstmöglich bei der zustellungsstelle anzuzeigen, § 25 II stvzo
soweit ich weiß, stellt es eine ordnungswidrigkeit dar, wenn man die fahrzeugbescheinigung nicht vorlegen kann, aber vllt. kennt sich da jmd. besser aus…
(aber wenn der mann vorträgt, er sei eigentümer, dann sollte er auch den brief haben; wenn er ihn nicht vorzeigen kann, geht das nicht zulasten der frau…)

jedenfall wollte ich noch ergänzen: derjenige, der im fahrzeugbrief eingetragen ist, ist nicht zwingend eigentümer und es gibt auch diesbzgl. keine eigentumsvermutung. eigentuemer ist derjenige, dem das fahrzeug übereignet wurde. außerdem gilt: hat die frau das fahrzeug im besitz, wird das auto als ihr eigentum vermutet, § 1006bgb.
diese vermutung wird der mann auf die schnelle nicht widerlegen koennen…

beispiel (vereinfacht, ohne berücksichtigung des abstraktionsprinzips): frau geht zum händler, schließt den kaufvertrag ab und der wagen wird ihr übergeben.

-> übereignung durch einigung und übergabe; unerheblich ist, wer im brief steht oder mit welchen mitteln der wagen bezahlt wird; allerdings wären dies alles indizien, wenn einigung und übergabe nicht mehr nachweisbar sind…

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Hi

Ich bin kein Rechtswissender Paragraphenwälzer :smile: , sondern hatte den selben Fall im vorletzten Jahr .
Meine jetzige Partnerin hatte sich damals von Ihrem Ex getrennt und die Scheidung lief.
der Ex hatte eine Firma mit 2 Ford Transit und auf die Firma war der Ford Mondeo Kombi der Partnetrin mit gemeldet obwohl der ehemalige Kauf defenetiv als Familienwagen und zur nutzung durch die Ehefrau gekauft wurde .

Das Fahrzeug wurde dann Zeitwertgeschätzt und wäre so in die Ausgleichszahlung mit eingeflossen .
d.h. der Ehemann hätte an die Ex - Ehefrau eine Gewinnbeteiligung der Fa auszahlen müssen , davon wären die geschätzten 2500,- Euro für das Auto abgezogen worden .

so war es jedenfalls hier gelaufen , ob es andere alternativen gibt , weiss ich nicht .

gruss Toni

PS am Rande : die Schätzung war viel zu hoch , gleichwertige Fahrzeuge gab es bei Mobile.de um rund 1000,- Euro , deswegen behielt der Ex-Mann das Auto und es wurde von dem Geld das ausgezahlt wurde ein anderes gekauft