Wer die Scheidung einreicht muß zuerst mal die Gerichtskosten vorstrecken - auch wenn diese später verrechnet werden - ansonsten wird der Scheidungsantrag überhaupt nicht angenommen.
Solange du die Scheidung nicht einreichst oder dem Scheidungsantrag der Gegenseite nicht zustimmst bist du erbberechtigt.
Stichtag Zugewinn ist Tag Zustellung Scheidungsantrag.
Gewinnt deine Frau morgen im Lotto gehört dir also ein Teil davon solange kein Scheidungsantrag gestellt ist.
Hast du Aktien die gerade im Keller sind: Scheidungsantrag stellen. Wenn sie danach steigen ist es dein Gewinn. Umgekehrt kanns natürlich auch passieren und du teilst etwas, was überhaupt nicht mehr da ist.
und weil hummelbrumm meinte:
Wenn DU die Trennung voran treibst, dann wird das ganze Umfeld
sagen: Kuck mal die schäbige Drecksau verlässt seine Familie
und macht sich aus dem Staub…
oder sie sagen: endlich lässt er sich von dieser Frau nicht mehr betrügen/ausnehmen/verprügeln oder sonst was…
Wenn SIE die Initialzündung ist, dann heisst es:
Der arme Mann, wie konnte sie ihm und den Kindern:
das nur antun…
oder sie sagen: endlich hat sie kapiert was für ein Sch… das ist und geht. Geschieht ihm ganz recht, soll er jetzt mal ruhig kräftig zahlen.
Kommt ganz drauf wann wie und warum Mann/Frau sich trennt und welche Gründe im Bekannten- und Verwandtenkreis bekannt sind.
ABER: auf das Geschwätz anderer sollte man nun wirklich keine Rücksicht nehmen.
Grüße Bröselchen