Scheidung,Wohnwert

Hallo
Wir,meine EX und ich haben zusammen ein EFH,welches ich nach unserer Trennung weiter bewohne.Meine Freundin ist im Februar 2009 zu mir(EFH) gezogen und auch angemeldet.(Behörde)
Jetzt verlangt meine EX-Frau einen sogenannten Wohnwertausgleich.
Meine Frage ist:
Was ist ein Wohnwert und muss ich das bezahlen,was meine EX da verlangt ?
Ist das rechtens von Seiten meiner EX ?

Bitte helft mir,denn ich ahne nichts gutes.

Sorry - DAS Problem hatte ich (zum Glück) nicht.

Viel Glück

Hallo zurück!

Wenn der Ehegatte, der Unterhalt verlangt oder derjenige, der Unterhalt zahlen muss, in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim lebt, so hat dieser Ehegatte einen geldwerten Vorteil gegenüber anderen. Diesen Wohnwert hat er sich als Einkommen anzurechnen. Wohnwert ist derjenige Betrag, um den ein Hauseigentümer billiger wohnt als ein Mieter.

In den allerwenigsten Fällen ist allerdings ein Immobilie bereits vollständig abbezahlt. Normalerweise mussten zum Hausbau oder für eine notwendige Renovierung Kredite aufgenommen werden, die monatlich abzuzahlen sind.

Der Wohnwert bestimmt ich nach dem vergleichbaren Mietwert abzüglich berücksichtigungsfähiger Schulden (Zins des Hausdarlehens) und verbrauchsunabhängigen Hauslasten (Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltungskosten, wenn sie tatsächlich angefallen sind)

Wenn die berücksichtigungswürdigen Schulden sowie die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten genau so hoch oder höher sind als die Miete, wird kein Wohnwert als Einkommen angerechnet.

Vielfach werden auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagegesetz als Einkommen angerechnet.

Wenn ein Ehegatte bei einem Dritten (Eltern, Freunden, neuer Lebensgefährten) wohnt, so liegt dann kein anrechenbarer Wohnwert vor, wenn die Eltern, Freunde etc. den Ehegatten durch die Wohnungsgewährung unterstützen wollen.

Während der Trennungszeit wird nur ein angemessener Wohnwert zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des angemessenen Wohnwertes wird angeschaut, was der in der Wohnung zurückgebliebene Ehegatte für eine angemessene kleinere Wohnung zahlen würde. Die Ehegatten haben noch eine gesteigerte Verantwortung füreinander und können deshalb nicht die volle Miete voneinander verlangen.

Beim nachehelichen Unterhalt bestimmt sich die Höhe des Wohnwertes nach der objektiven Marktmiete, da die geschiedenen Eheleute wieder für sich allein verantwortlich sind.

PRAXISBEISPIEL:

Nach der Scheidung ist der geschiedene Mann, der seiner Frau und den gemeinsamen Kindern Unterhalt zahlen muss, in eine Eigentumswohnung umgezogen. Monatlich zahlt er für diese Immobilie insgesamt ohne die verbrauchsabhängigen Nebenkosten 700 €. Die Miete für diese Wohnung würde bei 800 € liegen.

Markus Hausstuhl muss sich also 100 € als fiktives Einkommen für die Unterhaltsberechnung anrechnen lassen.

Nun, wichtig zu wissen wäre noch gewesen, ob Deine Freundin Miete an Dich zahlt… - denn das ändert auch noch einiges - das wäre ein „Gewinn“ - den muß man angeben.

Ich hoffe, damit ist Dir geholfen - ansonsten - einen Fachanwalt für Familienrecht zu fragen kann nicht schaden!

Alles Gute - Lostris

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