Scheidung zugewinn taschengeld

Hallo!

Mein Mann und ich werden uns sehr wahrscheinlich scheiden lassen. Wir haben eine Regelung dass jeder 150,00 Euro „Taschengeld“ im Monat bekommt. Mein Mann ist viel ausgegangen und hat sein Geld so ausgegeben, ich eher für Kleidung (für mich und die Kinder), teilweise auch Möbel, Bücher, Deko- Artikel, Küchenutensilien usw.
Nun meine Frage: fallen die materiellen Gegenstände (welche von meinem Taschengeld bezahlt wurden) unter Zugewinn und werden geteilt oder gehören sie mir???

Und: mein Mann ist der Meinung wenn ich die Scheidung einreiche dann müssen die Kinder und ich aus dem gemeinsamen (im Grundbuch stehen wir beide drin) Haus ausziehen, da ich die Scheidung „will“.
Stimmt das???

Vielen lieben Dank für eure Bemühungen!

lG

Leider bin ich als Rechtspsychologin für solche Fragen nicht gerade der Fachmann, wenden sie sich hier besser an einen Rechtsanwalt…
Petra Dahl