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Wie schätzen die Familienrechtsexperten folgende hypothetische Situation ein:
Ein Ehepaar trennt sich und strebt die Scheidung an. Es besteht Gütergemeinschaft. Es gibt einen Zugewinn, der größtenteils in einer Immobilie steckt. Diese wurde gemeinsam genutzt, Alleineigentümer ist der Ehemann, der nach Trennung darin wohnen bleibt. Die Ehefrau zieht aus. Durch Tilgung und Wertsteigerung der Immobilie ist ein Zugewinn in Höhe von 180.000 entstanden.
Bei Scheidung hätte die Frau einen Anspruch auf 90.000 € Zugewinn (Anfangsvermögen 0 €).
Wie ist die Zugewinnlage, wenn nun der Ehemann als Eigentümer die Immobilie vor Zustellung des Scheidungsantrags 150.000 € günstiger verkauft an einen fremden Dritten und per Nießbrauch als Mieter zu wesentlich günstigerem Mietzins wohnen bleibt?
Reduziert sich der Zugewinn dann auf 15.000 € oder hat die Ehefrau einen Anspruch auf Ausgleich des Verlustes durch den niedrigeren Kaufpreis im Vergleich zu einem theoretisch erzielbaren? Der Verkaufspreis der Immobilie läge ca. 10% über dem damalig gezahlten Kaufpreis, so dass immer noch ein Gewinn entstünde.
Vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge!
MM