Scheidung Zugewinnausgleich ... oder auch nicht

Liebe Nation,

wie mein Name schon sagt, ist mir einiges unverständlich und ich hoffe, hier ein paar Menschen zu treffen, die vielleicht die gleiche Situation hatten und mir helfen können:

Mein Exmann hat 2008 die Scheidung eingereicht und ich habe bis zum Scheidungstermin 2010 immer wieder um ein Schreiben gebeten, dass ich auf den Zugewinn verzichte. Dies nicht jedoch nie geschehen, somit muss eben die klassische Aufteilung erfolgen.

Nun ist es so, dass ich bei unserer Trennung eine Eigentumswohnung gekauft habe und mein Exmann ebenfalls als Kreditnehmer in den Darlehen steht (jedoch bin ich alleinige Eigentümerin und tilge die Darlehen auch alleine). Die Eigenheimzulage habe ich auf seinen Bausparvertrag einbezahlt, denn der ist zur Tilgung eines Darlehens geplant. Dieses Geld hätte ich jetzt natürlich gerne zurück.

Auf die Schreiben meiner Anwätin reagiert der Anwalt meines Exmannes jedoch nicht. Er hat nur mal geschrieben, dass die Hälfte der Schulden aus dem Wohnungskauf seinem Mandanten anzurechnen wäre.

Deshalb meine Frage an Euch: Wenn die Schulden ihm wirklich anzurechnen sind, muss er diese dann auch tilgen (wäre ja unlogisch, da die Wohnung mir alleine gehört)? Oder ist das ein Trick und der Anwalt will nur, dass ich die Eigenheimzulage nicht zurückbekomme? Geht beides: Geld behalten, angeblich Schulden übernehmen und dies dann nicht tilgen? Mir ist diese Logik einfach unverständlich.

Ich danke Euch schon jetzt für die Antworten und hoffe, dass Ihr etwas Klarheit in meinen Kopf bringt.

Viele Grüße

M*

Hallo M*,
tut mir leid, aber ich verstehe nicht ganz warum du dich hier an die Nation wendest, wenn du doch eine Anwältin hast.
Deine Angaben sind einfach für eine Antwort hier viel zu ungenau. Es spielt eine Rolle wann die scheidungsklage eingereicht wurde, wann war der Tag der Trennung, was war zum Stichtag an Vermögen da und wieso hat dein Mann ein Darlehen mit unterschrieben, wenn die ehe doch schon zerrüttet war? Ich denke wenn deine Anwältin nicht mehr weiter weiss, ist sie die falsche Anwältin für dich.
Alles Gute

Hallo M*
Leider kann ich nur von meiner eigenen Scheidung berichten und bin mit Deiner Frage überfordert! Sorry!
Gruß
Galulu

Hallo Patrizia1964,

danke für Deine Antwort!
Mein Exmann hatte die Darlehensverträge unterschrieben, weil wir uns damals nur „vorübergehend“ getrennt hatten und eigentlich die Wohnung zusammen kaufen wollten.
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob meinem Exmann Schulden angerechnet werden können, wenn er doch gar nicht Eigentümer der Wohnung ist und ob er eventuell sogar eine Teilungsversteigerung erreichen kann.
Ich vertraue meiner Anwältin. Sie versucht auch, sich mit dem Anwalt zu einigen. Aber alles kann sie auch nicht wissen und ich möchte nachher keine böse Überraschung erleben. Und da ich im Internet keine Anwort gefunden habe, hatte ich gedacht, ich könnte hier weitere Informationen bekommen. Sorry, wenn das nicht korrekt war.
Liebe Grüße
M*

Tut mir leid, aber ich bin in diesem falle überfragt.
Alles gute für die Zukunft

Hallo Unverständlich,

also die Sache ist ja wirklich verfahren und Du vermischst einige Dinge!
Wärend der Trennung eine Eigentumswohnung gekauft, wo Du 100 % Eigentümer bist und aber der Ex 50 % Kredit hält?
Gut.
Also mein Vorschlag.
trenne die Finazierung so, wie das Eigentum ist. also der Bausparer muss auf Deinen Namen umgeschrieben werden.
Das würde bedeuten, dass Du 100 % Wohnung und damit auch 100 % Finanzierung übernimmst.
Kläre das mit Deinem Ex, da, wenn Die Wohnung als Streitwert durch die dummen Anwälte mit hineingezogen wird, ihr hohe Scheidungskosten habt!!! Ihr beide!!!
Zugewinnausgleich und Rentenpunkte:
Also eigentlich reicht ein Anwalt, aber da muss man einen notariellen Vertrag vor Gericht der Einigung nachweisen (das wäre das mit der Wohnung) und da kommt auch der Verzicht auf Zugewinnausgleich und der eventuelle Verzicht auf Rentenausgleich mit rein.
Vorteil: Die Scheidung wird billig! Alles vertraglich geregelt! Scheidung geht schnell!
Nachteil: wenn ein Partner nix verdient hat, aber zum Beispiel Kinder und Haushalt geführt hat, würde der für diese Jahre nix bekommen.
Die Anwälte versuchen immer, das teuerste als Streitwert in die Verhandlung zu ziehen.
Sie werden nach Streitwert bezahlt! Und auch das Gericht geht nach Streitwert! Also wenn die Wohnung 200 T Euro wert ist, dann kostet euch das locker 25000 Euro! (anteilig 12500.- )
Ihr solltet die notarielle Schiene fahren und alles so vor der Scheidung klären, dann kommt nur der 3-Monats-Lohn zur Berechnung!!!
Fazit: Alles überdenken und mit Freunden mal direkt reden!
Viel Glück!

Andreas
(geschieden, Kredite, Haus, Kinder = das volle Programm) Alles selbst organisiert und sauber durchgezogen!)
Rechtschreibfehler wegen schnellem schreiben! Sorry!

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen, aber ich hoffe, andere wissen Bescheid und helfen weiter.

Trotzdem viel Glück
AnkeAngela

Hallo,

da du als allein Eigentümer in der Eigentumswohnung stehst, hat dein Exmann das recht aus den Darlehensverträgen heraus zu kommen. ich kann dir nur Raten, dass da dein Anwalt Aktiv werden muß, bevor die 2 Jahre rum sind, denn dann bekommst du gar nichts mehr.
Am besten Klagen
Gruß
zutom

Hallo Andreas,

herzlichen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Ich habe lange darüber nachgedacht.

  • Ich möchte meinen Exmann auch weiterhin aus den Darlehensverträgen löschen lassen. Ich war letztes Jahr schon bei der Bank und die hat auch zugestimmt. Bedingung = Kindesunterhalt muss geregelt sein (habe ich per Jugendamt erledigen müssen)und der Bausparvertrag auf mich umgeschrieben. Angeblich hat mein Exmann auch zugestimmt und im letzten Augenblick dann die Umschreibung verhindert. Somit kann ich ihn nicht streichen lassen.
  • Ich hätte auch gerne alles von einem Anwalt regeln lassen, aber mein Ex hat einfach einen beauftragt und als ich versucht habe, mich mit diesem zu einigen, bekam ich nur zur Antwort, dass er die Interessen seines Mandanten vertritt und ich dann das Nachsehen hätte.
  • Leider bin ich nach dem alten Scheidungsrecht geschieden worden und deshalb sind die Lebensversicherungen noch nicht berücksichtigt worden. Erst wollte ich ja auf alles verzichten (habe auch nur meine Kleider, meine Bücher und die Kinder beim Auszug mitgenommen), aber nachdem das alles immer „träger“ wird, will ich einfach nur, was mir per Gesetz zusteht. Also 50% von den Summen, die wir in fast 16 Jahren in seine LVs einbezahlt haben. Davon könnte ich dann auch wieder einen Großteil der Schulden tilgen.

Für mich ist eigentlich diese ewige Warterei am schlimmsten. Erst im Okt. 2008 plötzlich die Scheidungspapiere (ohne vorherige Ankündigung), dann 1 1/2 Jahre warten, weil Papiere für die Scheidung von ihm fehlten und nun schon wieder 1 Jahr nach der Scheidung keine Klärung. Ich möchte endlich mein neues Leben genießen, die Finanzierung meiner Wohnung abschließen und nicht immer wieder mit dem Thema „Scheidung“ konfrontiert werden.

Nochmals herzlichen Dank für Deine Nachricht!

M*

hallo,
sorry,da kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Aber bezüglich des Kredits: Rede mit der Bank. Die haben manchmal ganz gute Rechtsberater, die einem einen ksotenlosen Tipp geben. Eine weitere Möglichkeit ist das Amtsgericht: Dort gibt es Leute, die dafür da sind, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Da kann man sich auch recht gut beraten lassen und kostet in der Regel auch nichts.
Mehr fällt mir im Moment nicht ein, aber ich stehe dir gerne für weitere detaillierte Fragen zur Verfügung.
Ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen und bitte trotzdem um eine positive Bewertung.
Schönen Gruß und alles Gute! Bernd

Oh - das ist das übliche Wirr-Warr-Spiel der Anwälte. Bei einer Immobilie ist vieles zu beachten. Wann wurde sie gekauft, wer steht im Grundbruch, wer hat sie finanziert.

Der Ex hat wahrscheinlich einen guten Anwalt, der sich damit auskennt. Der weiß wahrscheinlich, warum er still hält. Schulden sind ein Teil, die zum Zugewinn gezählt werden. Diese beeinflussen dann nachher die Ausgleichszahlungen des einen an den anderen.
Wenn der Ex durch Belege, auf denen sein Name steht, nachweisen kann, dass er sich an den Zahlungen für die Wohnung beteiligt hat, obwohl diese gar nicht von ihm stammen, werden diese ihm auch angerechnet.

Hier sollte man selbst alle Daten und Fakten anhand von Belegen zusammentragen wie nur irgend möglich. Z. B. die Gelder, die auf den Bausparvertrag eingezahlt wurden. Hinweise auf Verwendungszwecke und wo die Gelder herkommen sind hier wichtig, um eigene Zahlungen nachvollziehen zu können.

Das ist eine rechnerische Angelegenheit, in der man einen sehr guten Fachanwalt braucht (evtl. Anwalt wechseln?)

Vielleicht gibt es auch einen Finanzexperten/Steuerberater, der sich damit auskennt und nebenbei noch weiterhelfen kann? Der könnte vielleicht auf der Grundlage der einzelnen Daten und Belege prüfen und nachweisen, wer letztlich was und wann bezahlt hat.

Die ganzen Details sind wichtig zu wissen, wann genau welche Vorgänge geschehen sind, da beim Zugewinn der Stichtag standesamtliche Hochzeit und Stichtag Zustellung Scheidungsantrag an die Gegenseite zählen.
Hier wird geschaut, welches Vermögen und welche Schulden jeder der Ex-Partner zum jeweiligen Stichtag hatte.

Ansonsten kann ich leider nicht viel weiterhelfen. Hier braucht man wirklich einen Experten.

Viel Erfolg