Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich habe eine Eigentumswohnung. Diese gehört nur mir und diese habe ich auch vor meiner Ehe erworben und vollständig abbezahlt.
Jetzt habe ich geheiratet und habe mir ein Haus zusammen mit meiner Frau gekauft. Ich will nun meine Wohnung verkaufen und den daraus erzielten VK-Preis (100.000 €) komplett in unser Haus stecken.
Was passiert nun im Falle einer Scheidung? Stichwort Zugewinngemeinschaft?
Ich denke, dass im Falle einer Scheidung meine ExFrau davon nicht die Hälfte bekommt, oder?
Hallo,da euch das Haus beiden gehört und du dein Eigentum in das Haus steckst,wirst du sie anteilig ausbezahlen müssen,es sei denn ihr habt einen Ehevertrag,der bei Eigentum durchaus Sinn macht(…bei aller Liebe!)spreche hier aus Erfahrung!
Sie haben den Sinn der Zugewinngemeinschaft noch nicht ganz verstanden!
Es gibt ein BIS ZUR EHE und ein AB DEM SCHEIDUNGSANTRAG!
Da werden Schnitte gemacht!
Sie sollten also präsent haben, Ihr Anfangsvermögen, BELEGBAR und am Ende der Ehe und das kommt in Deutschland inzwischen mit mehr als 50% Gewißheit, das Endvermögen!
Es wird letztlich verglichen, WER hat WIE VIEL hinzugewonnen.
Die Gewinne, oder auch Verluste werden verglichen und dann wird der Zugewinn ausgeglichen!
Das Ganze ist HORROR!
Besser treffen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung und regeln das Ganze damit notariell! Danach brauchen
Sie sich bei einer Scheidung nicht mehr zu streiten, weil zumindest ein Großteil geregelt ist!
Sollten Sie allerdings gemeinsame Kinder haben, so sind diese NICHT über den Zugewinnausgleich zu regeln und werden Sie den Rest Ihres Lebens beschäftigen!
Hi,wie ich das verstanden habe,hast du die Wohnung vor deiner Eheschließung gekauft und bezahlt,du stehst als Besitzer also alleine im Kaufvertrag ?
Dann ist der Erlös der Wohnung deiner,es sei denn ihr habt einen Ehevertrag.
Der Erlös des Hauses wird geteilt.
Danke für die Antwort; können Sie mir nochmal enhand meines Beispies eine Antwort schreiben. Ich habe die Wohnung alleine vor meiner Ehe gekauft und abbezahlt.
Beispiel: das Haus hat einen Wert von 250.000 €.
1.) Bekommt sie dann die Hälfte von 250.000; 250.000/2 = 125.000 oder
2.) müssen die 100.000 von der Wohnung erst abgezogen werden: also 250.000 - 100.000 =150.000 und dann davon die Hälfte also 75.000.
Die 100.000 gehören Dir und die erhältst Du auch im Falle einer Scheidung zurück
Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich habe eine Eigentumswohnung. Diese
gehört nur mir und diese habe ich auch vor meiner Ehe erworben
und vollständig abbezahlt.
Jetzt habe ich geheiratet und habe mir ein Haus zusammen mit
meiner Frau gekauft. Ich will nun meine Wohnung verkaufen und
den daraus erzielten VK-Preis (100.000 €) komplett in unser
Haus stecken.
Was passiert nun im Falle einer Scheidung? Stichwort
Zugewinngemeinschaft?
Ich denke, dass im Falle einer Scheidung meine ExFrau davon
nicht die Hälfte bekommt, oder?
hier kann ich Dir und allen anderen Heiratswilligen nur EINEN Rat geben:
Ein Ehevertrag, der solche Dinge regelt.
Man kann einen Ehevertrag jederzeit abschließen, rechtskräftig ist er ein Jahr nach Unterschrift.
Sollte Deine Frau das nicht wollen, hier noch eine kurze Argumentationshilfe:
im falle einer scheidung geht es um zugewinn, es sei denn ihr habt das vorher schriftlich geregelt (was ich unbedingt empfehlen würde… hat zwar grad ne komische wirkung, sorgt aber im falle eines falles auf jedem fall für einen klaren schnitt, wenigstens diesbezüglich!!!)
ansonsten wird alles was während der ehezeit erwirtschaftet wurde (wert genauso wie schulden) durch 2 geteilt!
das ist die einfache version… in der realität läuft es höufig nicht ganz so einfach und schön!
viel glück und alles gute
Hallo Daniel,
stimmt, die abbezahlte Eigentumswohnung gehört Ihnen alleine, da Sie sie bereits vor der Ehe erworben haben und als alleiniger Eigentümer im Grundbuchamt eingetragen sind. Wenn diese Wohnung allerdings mittlerweile mehr Wert geworden ist, also ein Zugewinn entstanden ist, so müssen Sie Ihrer Frau die Hälfte des Zugewinnes geben.
Alles Gute
Nein, der Verkauf der Eigentumswohnung und der daraus erzielte Verkaufspreis gehört nicht zum Zugewinn, die Eigentumswohnung gab es schon vor der Ehe (also auch der Geldgegenwert). Zum Zugewinn gehört nur der in der Ehe gemeinsam erwirtschafte Gewinn.
Liebe Grüße
ACylius
Die Whg gehõhrt nicht zum Zugewinn. Probleme gibt es nur wenn die Whg. wãhrend der Ehe noch abbezahlt wurde.
Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich habe eine Eigentumswohnung. Diese
gehört nur mir und diese habe ich auch vor meiner Ehe erworben
und vollständig abbezahlt.
Jetzt habe ich geheiratet und habe mir ein Haus zusammen mit
meiner Frau gekauft. Ich will nun meine Wohnung verkaufen und
den daraus erzielten VK-Preis (100.000 €) komplett in unser
Haus stecken.
Was passiert nun im Falle einer Scheidung? Stichwort
Zugewinngemeinschaft?
Ich denke, dass im Falle einer Scheidung meine ExFrau davon
nicht die Hälfte bekommt, oder?
Hallo,
auch wenn die Wohnung verkauft wird, so ist sie ja doch schon vor der Eheschließung vorhanden gewesen.
Dürfte kein Problem sein.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Nun, die Zugewinngemeinschaft besagt, dass alles was in die gemeinsame Ehe als Vermögen eingebracht wird, im Falle der Trennung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Es gibt natürlich Ausnahmen, wie explizit auf einen Ehepartner bezogene Dinge wie Erbschaften und Schenkungen. Aber wenn du den Verkaufserlös „deiner“ Wohnung in den Kauf eines gemeinsamen Hauses einbringst, dann ist das sehr eindeutig. Im Falle einer Scheidung steht jedem das halbe Haus zu…womit du ja im Prinzip die Hälfte deiner Einlage wieder bekommst.
In diesem Fall ist ist es ratsam nachträglich einen ehevertrag über bereits vorhandene besitztümer und deren ausschluss bei einer evtl. scheidung zu machen
da mal lieber einen Steuerberater oder Rechtsanwalt fragen. Ich würde sagen das gehört zur Zugewinngemeinschaft… bin aber nicht sicher.
Weil wenn ich mein Auto von vor der Ehe verkaufe, und in der Ehe ein neues. schwuppp Zugewinngemeinschaft.
wenn du dir jetzt schon solche Gedanken machst, denk noch einmal über die Ehe nach.
Du kannst auch einen Ehevertrag aufsetzen, dann kannst du so etwas regeln.
Zugewinngemeinschaft bezieht sich auf den Zugewinn während der Ehe, das was jeder mitgebracht hat, soll er auch wieder, wenn möglich, mit herausnehmen. Aber häufig gibt es viel Zank und Streit.