Scheidung zurückziehen..Kosten ?

Hallo zusammen,

A hat die Scheidung Mitte November d.J. eingereicht und will diese nun wieder zurückziehen.

Welche Kosten kommen auf A zu ?

Der Anwalt und das Gericht haben eine Vorab-Rechnung gestellt - die aber noch nicht überwiesen ist.

Vielen Dank für eure Hinweise…

Grüße,
sun*

Das kann man pauschal nicht so sagen.

Eie Scheidung kann man jederzeit zurückziehen. vom Gericht würden in der Regel nur sehr geringe Bearbeitungsgebühren anfallen , die während der Bearbeitung des Antrages angefallen sind.

Beim Anwalt…oder den beiden Anwälten ??? sieht es anders aus. Deren Gebühren richten sich nach dem sogenannten Streitwert- je höher der ist, desto höher die Gebühren. hinzu kommt der Briefwechsel, der stattfand. War es nur ein Brief ans Gericht??? um die Scheidung einzuleiten? Oder musste die Gegenseite mehrfach angeschrieben werden? Jedes Schriftstück kostet…

Aber natürlich sind die Gebühren deutlich geringer als bei einer Scheidung.

Viel wichtiger wäre doch die Frage: zieht man nun endgültig die Scheidung zurück, weil beide sich absolut sicher sind es wird in Zukunft gemeinsam klappen und weitergehen…oder sind doch noch kleine …Vorbehalte offen?

Denn dann hätte man die Möglichkeit das Scheidungsbegehren ruhen zu lassen…und während dieser Zeit entstehen auch keine weiteren Kosten.

Einfach mal mit dem Anwalt sprechen…