Scheidung, Zwangsversteigerung, Rückkauf

Hallo liebe Community,

vereinfacht dargestellt folgender Fall:

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. A bleibt im Haus, B ist ausgezogen. Statt das Objekt gemeinsam zu verkaufen, möchte A darin wohnen bleiben. A behauptet, das Haus hätte einen Wert von 100.000 Euro, ein Wertgutachten taxiert den Wert mit 200.000 Euro.

A will das Haus in eine Zwangsversteigerung treiben, damit die Verwandschaft das Objekt günstig erwerben kann und B auf den Restschulden sitzen bleibt.

Beide sind im Grundbuch eingetragen.

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Daher meine Frage: Ist dies rechtens? Gibt es Möglichkeiten sich gegen so etwas zu wehren?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich bereits schon jetzt sehr herzlich.

Viele Grüße
Noel

A will das Haus in eine Zwangsversteigerung treiben, damit
die Verwandschaft das Objekt günstig erwerben kann und B auf
den Restschulden sitzen bleibt.

Ist A nicht Mit-Kreditnehmer ?

Daher meine Frage: Ist dies rechtens?

Ja, man kann jederzeit die Versteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ beantragen.

Gibt es Möglichkeiten sich gegen so etwas zu wehren?

Man kann dafür sorgen, dass ausreichend INteressenten da sind, um Gebote abzugeben, dann geht der Plan von A nicht auf.

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

A ist auch Kreditnehmer, aber der Abtrag an die eigene Verwandschaft ist ja etwas einfacher.

Hallo,

aber der Abtrag an die eigene
Verwandschaft ist ja etwas einfacher.

das ist nicht einfacher, sonder schlicht unmöglich, wenn nicht beide Eigentümer zustimmen. Ein Teilverkauf ist nicht möglich, weil es bei gemeinsamem Besitz gar keine trennbaren Teile gibt. Es gibt dann nur die Teilungsversteigerung. Die jeder der beiden Eigentümer veranlassen und dort darf dann jeder mitbieten - A, B, Verwandschaft, Kreditgeber, gänzlich Außenstehende,…
Gruß
loderunner (ianal)