Scheidung zwischen deutscher und Luxemburgerin

Also ich lebe fast 10 Jahre in Deutschland und bin seit 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet! Haben eine kleine Tochte wird drei!!! Ich möchte mich Scheiden lassen und mit der kleinen nach Luxemburg zurück !!! Geht das bekomme ich finanzielle Unterstützung ??? Und wie ist das mit der kleinen dem Kindergeld und was ist wenn mein noch Mann die Kleine haben möchte ??? Wie ist es mit den bestehenden Verträgen in Feutschland Handy USW kann man das ohne weiteres kündigen!!! In Luxemburg zu welchen Behörden muss ich gehen wie soll ich zuerst Verfahren ??? Kann mir jemand helfen???

Tut mir Leid Stephanie, ich kenne mich damit nicht aus.
Grüße und viel Glück
Jama

Sorry - hier kann ich leider nicht weiterhelfen!

Alles Gute!

Hallo -
leider kann ich ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Hallo Stephanie,

ich bin selbst geschieden und kann dir aus meiner Erfahrung raten:

In deiner Sache sind sehr viele (!) Details zu klären. Z.B. Staatsangehörigkeiten, Scheidung nach deutschem oder ausländischem Recht. Seid ihr schon getrennt? Eine Scheidung wird aber auf jeden Fall möglich sein. Dafür ist aber ein Anwalt nötig, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Evtl. sogar auf Scheidung mit Ausländern. Danach würde ich beim Erstkontakt fragen.

Frage einen Anwalt für Familienrecht nach einem Termin und beantrage vorher beim Amtsgericht „Beratungshilfe aufgrund Scheidung“ für diesen Termin. Wenn die eigene finanzielle Situation entsprechend ist, kann Beratungshilfe möglich sein und das Gericht übernimmt die Kosten für den Beratungstermin.
Das Formular erhältst Du beim Gericht oder kannst den Vordruck „Beratungshilfe“ im Internet herunterladen.

Frage den Anwalt evtl. auch nach einer einvernehmlichen Scheidung. Solltest Du mit deinem Partner nicht zerstritten sein, wäre das die kostengünstigste Lösung und auch die schnellste, da ihr euch dann selbst einigen könnt und alle relevanten Fragen nicht strittig vor Gericht verhandelt werden müssen.

Sollte die Scheidung gerichtlich verhandelt werden müssen (Themen wie Unterhalt für das Kind, Unterhalt Ehegatte, Zugewinn, Vermögen, Umgangsrecht etc.) kann dann evtl. für jedes einzelne Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Eine gerichtliche Scheidung kann sehr lange dauern, je nachdem, wie strittig die einzelnen Themen sind.

Ob und wie du zwischenzeitliche mit dem Kind nach Luxemburg ziehen kannst, würde ich auch mit dem Anwalt klären. Hier ist auch wichtig, ob dein Partner der leibliche Vater ist oder nicht. Wenn ja, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Die elterliche Sorge steht nach deutschem Recht beiden zu, wenn es das leibliche Kind von beiden ist. Hier muss es eine gerichtliche Entscheidung geben, sollte es anders sein, dass einer das alleinige Sorgerecht bekommt.
Das Kind bleibt normalerweise bei dem Elternteil, der es auch bislang betreut hat. Dann ist noch das Alter des Kindes zu berücksichtigen, wer die Bezugsperson täglich ist. Ein Partner kann nicht einfach so ein gemeinsames Kind beanspruchen, auch nicht dein Mann.
Dieses müsste er gerichtlich erstreiten, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen.Und das gibt es nur bei ganz schwerwiegenden Gründen.
Ist dein Partner der leibliche oder Adoptiv-Vater des Kindes? Wenn er es nicht ist, hast du das alleinige Sorgerecht und es gibt so oder so keine Probleme
Ausländisches Recht? Hier weiß ich nichts darüber.

Unterhaltszahlungen für das Kind vom Vater wird es auch geben - wenn dieser berufstätig ist -, wenn ein Kind im Ausland lebt.

Umgangsregelungen können auch vereinbart werden, wenn beide in verschiedenen Ländern wohnen. Aber auch hier gibt es verschiedene Lösungen, die auf die spezielle Situation abgestimmt werden müssen.

Kindergeld wird weiterhin gezahlt, solange man in Deutschland wohnt. Derjenige, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhält das Kindergeld. Die Kindergeldkasse kann bei Fragen weiterhelfen.

Wenn Verträge gekündigt werden müssen/sollen, dann Vertragsunterlagen durchlesen und Kündigungsrechte heraussuchen. Oder die Anbieter anrufen und fragen, da die Kündigungsrechte unterschiedlich sein können.

Also, ich würde mir einen Termin zur Beratung aufgrund Scheidung bei einem Anwalt für Familienrecht (mit Erfahrungen Ausländisches Scheidungsrecht) holen. Beratungshilfe vorher beim Amtsgericht beantragen und zum Termin mir alle Fragen, die ich habe, auf einen Zettel schreiben, damit ich vor Ort beim Anwalt nichts vergesse.
Ganz viel Glück!

Hallo Stephanie,

wie sich das mit den Gesetzen verhält und was Du zuerst machen muß, weiß ich nicht genau. Vielleicht suchst Du eine Beratungsstelle auf, die sich mit Scheidung unterschiedlicher Nationalitäten auskennt.
Die können Dich sicher besser beraten. Oder Du wendest Dich an einen Anwalt, dersich ebenfalls mit dieser Thematik befaßt und Dir somit eine nützliche und auch sichere Hilfe ist.
Leider kann ich Dir dazu nicht mehr sagen.
Viel Glück wünsche ich Dir dabei. Und ich hoffe Du findest einen Weg.
Viele Grüße

Hallo Stephanie!
Empfehle dir einen Anwalt. Ohne Anwalt wirst du zur Verliererin. Aber deine Pläne lassen sich gut verwirklichen. Ich sehe grundsätzlich kein Problem. Sinnvoll wäre natürlich eine gütliche Einigung. Aber das ist immer leichter gesagt als getan. Man kann natürlich auch eine gütliche Einigung schriftlich fixieren und dann anschließend im Rahmen einer sog. Rechtsberatung von einem Anwalt prüfen lassen. Muss ja nicht der Noch-Gatte wissen. Sollte die Gütlichkeit scheitern und du einen Anwalt benötigen, lass zuerst den Ehemann anwaltlich gegen dich vorgehen, dann kannst du bei finanziellen Problemen Prozesskostenhilfe (beim nächsten Amtsgericht) beantragen. Solltest du weitere Unterstützung benötigen, kannst du mich unter HISEE(ät)web.de erreichen.
Alles Gute und lieben Gruß

Bernd

Nachdem ich jetzt aufgefordert wurde, hier eine Antwort zu schreiben, möchte ich folgendes mitteilen: ich bin zwar geschieden, aber deswegen noch lange keine Expertin in Sachen Scheidung. Auch meinen Fall hat eine Rechtsanwältin übernommen, was ich jedem nur empfehlen kann! Es kommt immer auf den Einzelfall an, eine Pauschalierung gibt es nicht.
Ich bitte davon abzusehen, mir weitere Mails hierüber zu schicken.