Scheidung

Hallo,
Mann und Frau wohnen seit 6 Monaten getrennt. In der Zwischenzeit wurden einige Dinge geklärt wie
* Umgangsrecht mit den Kindern (die bei der Frau leben)
* Kindesunterhalt
* Getrennt lebend - Unterhalt an die Ex
* Pkw
* Hausrataufteilung (noch ohne finanziellen Ausgleich, da der Mann fast nichts an Möbeln mitgenommen hat)
* Versicherungen etc.

Was sollte der Ehemann noch beachten bevor man einen Scheidungsantrag stellt. So wie ich das einschätzen kann wird es eine gütliche Scheidung werden (so das ein Anwalt reichen wird).

Soweit ich weiß ist noch irgendwas wegen Versorgungsausgleich (Rente).

Gibt es noch andere Dinge die vor einer Scheidung geklärt werden sollten, da wir die Kosten der Scheidung so niedrig halten wollen wie es geht.

Lg Tobi@s

Hallo!

Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Ehescheidung sollten die Eheleute folgende Punkte klären:
den nachehelichen Unterhalt
den Unterhalt der Kinder
die Aufteilung des Hausrats
die Zuweisung der Ehewohnung
den Zugewinnausgleich
die elterliche Sorge und das Umgangsrecht

Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht gemeinsam mit der Ehescheidung von Amts wegen, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Gruß, Franz

versorgungsausgleich
moin,
prueft mal, ob ihr den versorgungsausgleich nicht aussergerichtlich regeln wollt/koennt.

das ist fuer den fall interessant, wenn der „versorgte“ mal frueher sterben sollte…

dann ist naemlich die schoene kohle, die der besserverdienende brav in die rentenversicherung reingebuttert hat, fuer immer + ewig weg.

gruss
khs

Hi,

bin selber vor kurzem geschieden worden und trotz Anträge und eidesstattlicher Versicherung wurde eine außergerichtliche Regelung des Versorgungsausgleiches nicht akzeptiert.
Hinweis des Gerichtes: Der Versorgungsausgleich kann und wird nur vom Gericht entschieden werden.

Hintergrund für uns war, dass Mann selbständig war und private Rentenversicherung hatte - Frau aber arbeiten war und schön brav gezahlt hat.
Jetzt MUSS Frau trotz priv. RV Kohle an Mann abtreten und ist damit schlechter gestellt.

Habe auch von vielen anderen Paaren gehört, dass eine außergerichtliche Einigung (wie früher oft üblich) heutzutage nicht mehr genehmigt wird.

Sorry…

Habe auch von vielen anderen Paaren gehört, dass eine
außergerichtliche Einigung (wie früher oft üblich) heutzutage
nicht mehr genehmigt wird.

Unter der Voraussetzung, dass beide Ehepartner während der gesamten Ehe Rentenanwartschaften erworben haben, kann der Versorgungsausgleich ausgeklämmert werden. Evt. müssen die aber auch von der Höhe der Ansprüche ähnlich sein.

Hallo Tobias,

als Finanzbeamter weisst Du vermutlich i vielen Dingen selbst bestens Bescheid.

Offenbar verstehst Du Dich mit Deiner Noch-Gattin zumindest so gut, dass viele Dinge im Guten außergerichtlich und ohne Anwaltskosten regelbar sind. Unter dem Aspekt spricht m. E. auch nichts dagegen, die Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt abzuwickeln.

Unabhängig davon möchte ich Dir (bei drei Kindern) ans Herz legen, Dich rechtlich umfassend beraten zu lassen. Man weiss heute nicht, wie sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Dinge entwickeln/verändern und auch die zwischenmenschliche Beziehung kann z. B. durch neue Partner schlagartig anders werden . . .

Interessantes findest Du bei google unter Suchbegriffen wie „vaeteraufbruch“ und „Dresden“ oder bei „http://www.maennerundscheidung.de“.

Hallo,

nun Trennungswilligen oder -müssenden, vor allen Dingen wenn Kinder mitbetroffen sind, ist, wie Tom schon geschrieben hat, der Väteraufbruch - siehe www.vafk.de/Forum - und dort ganz gezielt das Forum sehr zu empfehlen.

Aus dem VAfK-Forum weiß ich, dass es nur sehr selten wirklich gut klappt mit einem Anwalt.

Hier muss man nämlich bedenken, dass der eine Anwalt der Anwalt der Partei ist, die ihn beauftragt.

Beispiel: Frau sucht den Anwalt und beauftragt ihn und der Mann ist mit diesem Anwalt einverstanden. Dann muss der Anwalt alles tun um möglichst viel für die Frau herauszuholen - da sie seine alleinige Mandantin ist.

Er kann also ganz gesetzeskonform den Mann über den Tisch ziehen.

Auch hat der Mann dann im Scheidungstermin kein Antrags- bzw. Antragswiderspruchsrecht. Das bedeutet, wenn im Scheidungstermin die Frau einen Antrag auf fantastisch hohen Unterhalt stellt, kann der Mann dem Antrag nicht widersprechen und wird evtl. verurteilt, den Unterhalt zu bezahlen.

Einzige „Gegenwehr“ für den Mann ist dann, dass er auf den Flur stürmt und dort hoffentlich einen x-beliebigen Anwalt findet, dem er auf die Schnelle ein Mandat erteilt und der dann beantragt, dass der Antrag der Frau zurückgewiesen wird.

Dieser Anwalt muss dann genauso bezahlt werden, wie als wenn er das ganze Verfahren begleitet hat.

Mir ist nie sehr wohl, wenn mit einem Anwalt eine Scheidung durchgezogen wird. Meist ist die nichtvertretene Partei doch der Verlierer.

Lieber einmal in einen Anwalt investieren, als viele Jahre viel zu viel und viel zu lange Unterhalt usw. zu bezahlen.

Noch etwas: vorsicht bei jetzt abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarungen bzw. -titeln. Ab Januar 2008 ändert sich das Unterhaltsrecht. Vereinbarungen, Vergleiche und freiwillige Titel lassen sich nicht immer leicht abändern.

Gruß
Ingrid

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Hi Katzenhexe,

wie ich von meiner ersten Frau (Angestellte) geschieden wurde, habe ich (selbstständig ohne eigene Rentenversicherung) beim Gericht erklärt, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, damit meine Ex-Frau mal nicht weniger Rente bekommt. Hat das Gericht akzeptiert.
Das war allerding 1999, vielleicht sind die Gerichte heutzutage strenger.
Gruß
BT

Hallo Ingrid,

ein guter Rat für alle zukünftigen Geschiedenen!

Bei mir war das damals so, dass meine Frau die Scheidung wollte (ich nicht) und einen Anwalt mandatiert hatte, den ich nolens-volens akzeptiert habe. Die finanziellen Ergebnisse der Scheidung empfand ich als gerecht.
Nur dass wir geschieden wurden, empfand ich insbesondere wegen unserer Kinder als ungerecht, sogar grausam.
Hätte ein zweiter Anwalt auf meiner Seite denn eine Scheidung verhindern können? Ich denke, nein, oder?

Fragt
BT

Hallo,

nee, die Scheidung hätte er nicht verhindern können, bestenfalls verzögern.

Zum Verhindern hätte man Eheberatung oder ähnliches benötigt, keinen Anwalt.

Ob der eigene Anwalt eine bessere „Kinderregelung“ durchgebracht hätte, kann man so ohne weiteres auch nicht sagen, aber auch nicht ausschließen.

Mein Standpunkt ist, wenn nur ein Anwalt, dann nehmen wir meinen eigenen Anwalt. Nein, ich will mich trotzdem nicht scheiden lassen. :smile:

Gruß
Ingrid

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moin,

ja , so wie du es darstellst, sieht es in der tat ganz anders aus.

jedoch erklaerte mir mal ein fachjurist das mal so:

„was glauben sie, wieviele ueberraschende todesfaelle berechtigter es bei renteneintritt gaebe, wenn der ausgleich nicht unwiderruflich festgeschrieben waere…?“

das leuchtet mir irgendwie ein…

gruss
khs

Hall Karl-Heinz,

wenn man der Logik dieses „Fachjuristen“ folgen würde, gäbe es in noch viel mehr Bereichen überraschende Todesfälle. Fangen wir an, dass Ehefrauen sterben, weil Ehemänner Unterhalt zahlen, oder das Mieter das Zeitliche segnen, weil sie ihre Kaution beim Auszug zurück wollen. Im Leben allgemein, gibt es nun mal viele Berechtigte. Ist eine Logik, wo es bald ein Aussterben von Berechtigten gibt.

Es ist ein Fakt, dass man die übertragenen Rentenpunkte zurück bekommt, wenn der Berechtigte bisher keinen oder nur wenigen Gebrauch davon gemacht hat.

Allerdings muss derjenige, der mal die Punkte abgegeben hat, selber Meldung an den Rentenversicherungsträger machen, dass der/die Berechtigte verblichen ist.

Vermutlich machen die Rentenversicherer einen guten Gewinn, weil viele Leute auf solche „Fachjuristen“ hören, wie den, den Du zitiert hast. Man käme ja beinahe auf den Gedanken, dass er Provision von den Rentenversicherungsanstalten kassiert, dass er seine Idee möglichst weit streut um viele Rentenpunkte einfach verfallen zu lassen.

Vielleicht muss dieser Fachjurist einfach mal in die Gesetzbücher gucken um den Anspruch auf diesen Titel zu Recht zu bekommen.

Gruß
Ingrid

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