Hallo,
nun Trennungswilligen oder -müssenden, vor allen Dingen wenn Kinder mitbetroffen sind, ist, wie Tom schon geschrieben hat, der Väteraufbruch - siehe www.vafk.de/Forum - und dort ganz gezielt das Forum sehr zu empfehlen.
Aus dem VAfK-Forum weiß ich, dass es nur sehr selten wirklich gut klappt mit einem Anwalt.
Hier muss man nämlich bedenken, dass der eine Anwalt der Anwalt der Partei ist, die ihn beauftragt.
Beispiel: Frau sucht den Anwalt und beauftragt ihn und der Mann ist mit diesem Anwalt einverstanden. Dann muss der Anwalt alles tun um möglichst viel für die Frau herauszuholen - da sie seine alleinige Mandantin ist.
Er kann also ganz gesetzeskonform den Mann über den Tisch ziehen.
Auch hat der Mann dann im Scheidungstermin kein Antrags- bzw. Antragswiderspruchsrecht. Das bedeutet, wenn im Scheidungstermin die Frau einen Antrag auf fantastisch hohen Unterhalt stellt, kann der Mann dem Antrag nicht widersprechen und wird evtl. verurteilt, den Unterhalt zu bezahlen.
Einzige „Gegenwehr“ für den Mann ist dann, dass er auf den Flur stürmt und dort hoffentlich einen x-beliebigen Anwalt findet, dem er auf die Schnelle ein Mandat erteilt und der dann beantragt, dass der Antrag der Frau zurückgewiesen wird.
Dieser Anwalt muss dann genauso bezahlt werden, wie als wenn er das ganze Verfahren begleitet hat.
Mir ist nie sehr wohl, wenn mit einem Anwalt eine Scheidung durchgezogen wird. Meist ist die nichtvertretene Partei doch der Verlierer.
Lieber einmal in einen Anwalt investieren, als viele Jahre viel zu viel und viel zu lange Unterhalt usw. zu bezahlen.
Noch etwas: vorsicht bei jetzt abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarungen bzw. -titeln. Ab Januar 2008 ändert sich das Unterhaltsrecht. Vereinbarungen, Vergleiche und freiwillige Titel lassen sich nicht immer leicht abändern.
Gruß
Ingrid
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