eine bekannte will sich durchringen sich zu scheiden. sie ist leider sehr unselbstständig und weiß überhaupt nicht wie sie das anstellen soll.
nun möchte ich ihr dabei helfen und habe leider auch keinen plan wie die abläufe sind. ich selbst will nichts von ihr, falls das hier vieleicht so rüberkommt.
sie hat 2 kinder und ihr mann ist alkoholiker. sie ist arbeitslos und sagt, sie würde kein geld bekommen da ihr mann zuviel verdient.
wie sehen die genauen schritte aus, die sie nun durchführen muss.
Ich nehme mal an es handele sich um ein Fallbeispiel
ich nehme mal an, jener Ehemann sei nicht einverstanden. In diesem Fall kommt die Frau um einen Anwalt nicht vorbei. Am besten jemand der auf Familienrecht spezialisiert ist. Da es scheinbar extreme Einkommensunterschiede gibt, ist dies besonders wichtig, um zu vermeiden, dass die Ehefrau finanziell zu kurz kommt.
Andere Frage: Wie lange ist die Frau im FAllbeispiel arbeitslos? Hätte sie Anspruch auf „normales“ Arbeitslosengeld (Arbeitslosigkeit
Familienberatung der Caritas/Diakonie etc aufsuchen.
Wenn noch nicht geschehen Schlösser auswechseln, wenn sie keinen Ehevertrag mit Gütertrennung hat, kann der Mann ihr ganz legal die Wohnung ausräumen.
Ein eigenes Konto einrichten, ein eventuell vorhandenes gemeinsames Konto vor Überziehung schützen lassen - wenn der Mann überzieht muss sie mit abbezahlen!
Zusätzlich kann es hilfreich sein wenn sie zu einer Al-Anon Gruppe geht.
Es ist kein Spaß mit einem Süchtigen verheiratet zu sein - in so einer Selbsthilfegruppe bekommt sie vielleicht ein bischen mehr Selbstbewustsein.
Ich nehme mal an es handele sich um ein Fallbeispiel
es ist kein fallbeispiel
ich nehme mal an, jener Ehemann sei nicht einverstanden. In
diesem Fall kommt die Frau um einen Anwalt nicht vorbei. Am
besten jemand der auf Familienrecht spezialisiert ist. Da es
scheinbar extreme Einkommensunterschiede gibt, ist dies
besonders wichtig, um zu vermeiden, dass die Ehefrau
finanziell zu kurz kommt.
davor hat sie ja auch angst
Antrag auf ALGII stellen. Hier spielt das
Gehalt des Ehegatten sehr wohl eine Rolle. Heisst aber auch,
dass sie Unterhaltsanspruch hätte.
Ich nehme mal an es handele sich um ein Fallbeispiel
es ist kein fallbeispiel
Hoi umungus!
Das war jetzt die falsche Antwort!
Da Du ja nach Deiner ViKa ein VOR-Denker bist, solltest Du das auch vor dem Schreiben beherzigen und die boardregeln einmal lesen…
sonst wird das nix mit den Antworten!
nix für ungut… aber ich glaube auch, dass es um ein Fall-Beispiel geht!
Ulli
eigentlich alles kein Problem. Der Ganz zum Anwaltskollegen hilft. Der wird dann die frage des Trennungsunterhalts klären und auch eine Lösung für die Ehewohnung bis zur Scheidung finden. Zudem wird er möglichst schnell einen Scheidungsantrag stellen, damit die Sache schnell rechtshängig wird und ab da dann beide finanziell getrennte Wege gehen.
Ist alles nicht unbedingt schön und kann auch belastend sein, ist aber nicht vermeidbar und der einzige Weg um aus so einer Situation heraus zu kommen und neu anfangen zu können.
Gruß vom Wiz
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Wenn noch nicht geschehen Schlösser auswechseln, wenn sie
keinen Ehevertrag mit Gütertrennung hat, kann der Mann ihr
ganz legal die Wohnung ausräumen.
Hallo zusammen,
die Sache mit dem Auswechseln der Schlösser ist überhaupt keine gute Idee. Auch wenn er Alkoholiker ist und die Ehe am Ende ist. Für solche Selbstjustiz ist hier überhaupt kein Platz und die Sache wird mit Sicherheit nach hinten losgehen. Wenn der Ehemann (Mit-)mieter oder sogar (Mit-)eigentümer der ehelichen Wohnung ist, dann hat er das Recht diese zu nutzen, bis ihm ein Gericht dies verbietet oder man hierüber eine einvernehmliche Regelung trifft. Greift man hier zu solchen Wildwestmethoden sieht man sich schnell (und zwar zu Recht) vor Gericht wieder und dann wird es teuer und peinlich.
mach nix ohne Anwalt! Auch dann, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Kostet echt nicht unbedingt die Welt (ich weiß nicht, wie das in dem fallbeispiel mit Rechtskostenzuschuss wäre?) und ein Anwalt kann einem immer noch den einen oder anderen Tipp geben…
das Wichtigste ist jetzt gar nicht der Scheidungsantrag oder all das, sondern die strikte räumliche Trennung. Ab dann laufen so oder so die Zeiten, die für spätere Formalia wie Versorgungsausgleich, Berechnung der Ehezeit etc. wichtige Grundlage sind.
Also: Ich empfehle, dass Deine Bekannte mit ihrem Mann redet, so vernünftig und ruhig wie möglich. Alkoholiker ist ja nicht gleich Alkoholiker. Wenn er nicht ausziehen will, dann muss sie sich ume eine Bleibe kümmern. In diesem Falle aber sollte sie einen Rechtsanwalt einschalten, der sich dann um den Trennungsunterhalt kümmern wird. In der Trennungszeit darf kein Ehepartner gegenüber dem anderen schlechter gestellt sein. Das heißt, sie hat während dieser Zeit Anspruch auf die Hälfte des Eheeinkommens. Es ist also gar nicht wichtig, ob ihr ALG 2 oder sonst etwas zusteht, sie muss den gleichen Lebensstandard wie in der Ehe haben, und dafür hat dann ihr Mann zu sorgen, da er der Besserverdienende ist.
Mit dem Tag des Getrenntlebens läuft dann auch automatisch das Trennungsjahr, das sowieso Voraussetzung ist, bevor die Ehe geschieden werden kann. Da ein Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden kann, was durchaus - entgegen der Meinung einiger anderer hier „die Welt“ kosten kann - sollte Deine Bekannte damit erst einmal warten. Das kann sie immer noch nach Ablauf des Trennungsjahres tun, wenn sie mehr Überblick und auch Freiheit über ihre Finanzen hat.
wie sehen die genauen schritte aus, die sie nun durchführen
muss.
So würde ich es tun. Um einen Anwalt kommt sie nicht herum. In Scheidungssachen ist dieser Pflicht für wirklich jeden popligen Antrag. Und sie kann sich bestimmt auf Ratenzahlung bzw. später Prozesskostenbeihilfe einigen.