Scheidungsantrag mit nur einem Anwalt

Hallo zusammen,

vielleicht weiß jemand eine Antwort auf diese abstrakte Fragestellung:

Eine Ehe soll geschieden werden. Man hat bereits notariell alle Unterhaltsfragen geregelt und will nur noch den Scheidungsbeschluss. Kein Streit, keine Besonderheiten. Die Ehefrau hat einen Anwalt und der stellt den Scheidungsantrag. Ich habe gehört, dass der Ehemann keinen eigenen Anwalt braucht, wenn er alles akzeptiert. Stimmt das?

Und wie sieht es aus, wenn zwar in Sachen Unterhalt beim Notar alles geregelt wurde, aber in Sachen minderjährige Kinder noch keine Vereinbarung getroffen wurde. Auch hier ist man sich einig. Alles Standard. Kiner zur Mutter, Besuchsregelung. Fertig. Braucht der Ehemann in einem solchen Fall auch keinen Anwalt oder ist das dann eine Ausnahme?

Es soll auf jeden Fall nur ein Anwalt eingeschaltet werden um Kosten zu sparen.

Vielen Dank schon mal.

Hallo,

der Anwalt der Frau darf diese ausschließlich zu ihren Gunsten beraten. Was er ihr ggf. an Dingen erzählt, die der Ehemann vielleicht übersehen hat, kann diese dann ihrem Mann mitteilen, oder es eben auch bleiben lassen. D.h. wie ausgewogen das ist, was dann da raus kommt/raus kommen kann, sollte der Mann sich gut überlegen.

Der eigene Anwalt wird sicherlich diverse Punkte finden, über die man ggf. noch mal reden sollte. Es ist dem Mann dann überlassen, ob er diese noch einmal anspricht, es deshalb dann ggf. doch noch zum Streit kommt, …

In meinen Augen macht es einen deutliche Unterschied, ob man sagt, alles wäre OK, weil man dies einfach nur so vermutet und davon ausgeht, oder ob man nach fachlicher Beratung weiß, dass es tatsächlich so ist, oder wo genau man wie großzügig war, …

Gruß vom Wiz

Hallo,

eventuell ist es nicht mehr ganz aktuell, aber bei mir war es so:

In der Tat brauchten BEIDE Parteien zum Scheidungstermin je einen Anwalt - das was bei uns ein guter Kollege des einen ausgesuchten Anwaltes, der ebenfalls Termin am Gericht hatte und somit Anreisekosten entfielen, der wurde auch ganz kurzfristig bestimmt.

Bei den Kindern gab es einen separaten Termin mit einem Richter OHNE Anwälte - der Richter wollte von den Kindern lediglich hören, dass die geschlossenen Vereinbarungen den tatsächlichen Vorstellungen der Kinder entsprachen.

Gruss
Hummel

Hallo,

eventuell ist es nicht mehr ganz aktuell,

genau. Und auch deshalb interessiert hier Deine Geschichte nicht wirklich.

Abgesehen davon, dass ein individuelles Erlebnis ohnehin keinerlei Relevanz in Bezug auf die Rechtslage in einem ganz anderen Fall hätte.
Gruß
loderunner

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Coole Antwort!
Hallo,

der Frager hat eine abstrakte Frage gestellt, und ich habe mit einer realem Fallbeispiel geantwortet. Da Rechtsberatung ja hier verboten ist, kann ich da auch nicht mehr liefern, aber mein Beispiel ist nicht soooo antiquiert, dass es nicht zumindest Denkansätze liefern könnte.
Damit bin ich dem Anspruch dieses Forums doch sehr entgegengekommen!

Und jetzt kommst du:

Nichtssagendes Blahblah, keinerlei Hilfestellung für den Fragesteller…

Entwerder du hast Teilahnung in Rechtsfrage und schlägst dich als Jurist auf der Abmahnschiene rum, oder du hast überhaupt keine Ahnung…

Beides sehr bedauerlich…
Gruß

Hummel

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Eine Ehe soll geschieden werden. Man hat bereits notariell
alle Unterhaltsfragen geregelt und will nur noch den
Scheidungsbeschluss. Kein Streit, keine Besonderheiten. Die
Ehefrau hat einen Anwalt und der stellt den Scheidungsantrag.
Ich habe gehört, dass der Ehemann keinen eigenen Anwalt
braucht, wenn er alles akzeptiert. Stimmt das?

Richtig, man braucht keine 2 Anwälte und kann dadurch die Anwaltskosten und damit die Scheidungskosten fast halbieren. Die Gerichtskosten sind relativ gering im Gegensatz zu den Anwaltskosten.
Man braucht den einen Anwalt gesetzlich nur um die Scheidung einzureichen (zu beantragen) und für den Versorgungsausgleich. Alle anderen Punkte können ohne Antrag vor Gericht von den Ehegatten im Vorfeld geregelt werden.

Und wie sieht es aus, wenn zwar in Sachen Unterhalt beim Notar
alles geregelt wurde, aber in Sachen minderjährige Kinder noch
keine Vereinbarung getroffen wurde. Auch hier ist man sich
einig. Alles Standard. Kiner zur Mutter, Besuchsregelung.
Fertig. Braucht der Ehemann in einem solchen Fall auch keinen
Anwalt oder ist das dann eine Ausnahme?

Auch für diesen Punkt braucht man keinen 2. Anwalt.
Kindsunterhalt is eh gesetzlich festgelegt und jederzeit einklagbar, falls Mann nicht zahlt.
Selbst Urteile zu Besuchszeiten sind im Unglücksfall nur auf dem Papier vorhanden und müssten eh dann auch eingeklagt werden wenn sich die Mutter nicht daran hält.

Es soll auf jeden Fall nur ein Anwalt eingeschaltet werden um
Kosten zu sparen.

Das ist, wenn wirklich alles (wie hier notariell) geregelt ist, sehr vernünftig.

Man kann sogar nochmal sparen: der eine übrig gebliebene Anwalt muss beim Scheidungstermin am Gericht nicht anwesend sein, da verringert sich die Rechnung des Anwalts nochmal um ein Drittel.
(Bei diesem Punkt bin ich mir nicht 100% sicher, wenns Experten gibt, bitte berichtigen)

Man sollte, gerade wenn Kinder da sind, möglichst eine friedliche Scheidung anstreben, und das geht mit „einem“ vernünftigen Anwalt am besten.

hier mal…
… ein echt informativer Link mit viel zu lesen:

http://www.msg-treuhand.de/gesetze-tipps/recht-ratge…

Hallo,

der Frager hat eine abstrakte Frage gestellt, und ich habe mit
einer realem Fallbeispiel geantwortet.

genau. Aber in D gibt es keine Präzedenzfälle, deshalb ist das genau gar nicht hilfreich.

Da Rechtsberatung ja
hier verboten ist, kann ich da auch nicht mehr liefern,

das ist schlicht Unsinn. Selbstverständlich kann man auch bei ausgedachten Fällen ganz einfach mal ins Gesetz schauen.

aber :mein Beispiel ist nicht soooo antiquiert,

doch.
Und das hättest Du ganz leicht an der Antwort ablesen können, die eins weiter unten steht. Die kam übrigens von einem echten Experten. Weshalb Deine Antwort doppelt überflüssig war. Und ist.
Gruß
loderunner

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Moin,

In der Tat brauchten BEIDE Parteien zum Scheidungstermin je
einen Anwalt

wie begründest Du das?
Bitte die relevanten §§ zitieren.
Wäre mir nämlich neu und meine Scheidung wäre ev. nicht rechtsgültig.

Gandalf

Hallo,

man sollte es sich genau überlegen ob man wirklich nur mit einem Anwalt agiert. Mir sind viele Fälle bekannt, da wurde dem nichtvertretenen Partner nachher klar, dass er am falschen Ende gespart hat.

Der Anwalt wurde im speziellen Fall von der Frau beauftragt. Er ist IHR Anwalt und darf ganz legal den Mann mit falscher Beratung „über den Tisch ziehen“.

Der einzige Vorteil den hier der Mann hat: sie muss den Anwalt auch alleine bezahlen, da er ja nur sie berät und sie vertritt.

Ohne Anwalt hat der Mann bei Gericht kein Antragsrecht. Mal einen fiktiven Fall etwas überspitzt erzählt: Bei der mündlichen Verhandlung fällt der Frau ganz plötzlich ein, dass sie beantragt, dass der Mann 1.000 Euro mehr Unterhalt bezahlen und dass sie doch noch sein Auto haben will.

Da der Mann ohne eigenen Anwalt keinen Antrag stellen kann, bzw. seine Anträge vom Richter ignoriert werden können, hat der Mann zwei Möglichkeiten: er akzeptiert die neue überhöhte Forderung, die u. U. im teuren Prozess vor dem OLG nur mit geringen Aussichten auf Erfolg abgeändert werden können oder er rennt hinaus auf dem Flur, schnappt sich den nächstbesten dort rumstehenden oder vorbeilaufenden Anwalt und beauftragt ihn, den Antrag auf Ablehnung der obigen Forderung zu stellen.

Der „geschnappte“ Anwalt kassiert fast das gleiche Honorar wie ein Anwalt, der vorher dem Mann schon zur Seite stand.

Ein ähnlicher Fall ist mir persönlich bekannt.

Im vorliegenden Fall ist bezüglich der Kinder nichts festgelegt. Was passiert, wenn der Frau bei der mündlichen Verhandlung einfällt, dass sie das alleinige Sorgerecht haben will?

Sparen tut in einer „Ein-Anwalt-Scheidung“ meist derjenige, der den Anwalt beauftragt und der vertreten ist. Mit dem nichtvertretenen Partner wird in vielen Fällen intern ausgehandelt, dass man sich die Anwaltskosten teilt. Wäre mir persönlich (wenn ich der nicht vertretene Partner wäre) zu teuer, weil ich ja weder eine korrekte Beratung noch eine eigene Vetretung habe. Ich würde ja nur meinen zukünftigen Expartner alle Trümpfe in die Hand geben und sie dann auch noch (teilweise) finanzieren.

Scheiden lässt man sich selten, weil man sich sooooo gut versteht und sooooooo gut vertraut.

Gruß
Ingrid

man sollte es sich genau überlegen ob man wirklich nur mit
einem Anwalt agiert. Mir sind viele Fälle bekannt, da wurde
dem nichtvertretenen Partner nachher klar, dass er am falschen
Ende gespart hat.

Der Anwalt wurde im speziellen Fall von der Frau beauftragt.
Er ist IHR Anwalt und darf ganz legal den Mann mit falscher
Beratung „über den Tisch ziehen“.

der anwalt der anderen partei berät den gegner nicht, auch nicht im familienrecht. es liegt also dieselbe ausgangslage vor, wie wenn vor dem AG eine partei anwaltlich vertreten ist, die andere nicht.

Ohne Anwalt hat der Mann bei Gericht kein Antragsrecht. Mal
einen fiktiven Fall etwas überspitzt erzählt: Bei der
mündlichen Verhandlung fällt der Frau ganz plötzlich ein, dass
sie beantragt, dass der Mann 1.000 Euro mehr Unterhalt
bezahlen und dass sie doch noch sein Auto haben will.

Da der Mann ohne eigenen Anwalt keinen Antrag stellen kann,
bzw. seine Anträge vom Richter ignoriert werden können, hat
der Mann zwei Möglichkeiten: er akzeptiert die neue überhöhte
Forderung, die u. U. im teuren Prozess vor dem OLG nur mit
geringen Aussichten auf Erfolg abgeändert werden können oder
er rennt hinaus auf dem Flur, schnappt sich den nächstbesten
dort rumstehenden oder vorbeilaufenden Anwalt und beauftragt
ihn, den Antrag auf Ablehnung der obigen Forderung zu stellen.

so ein unfug, selbst wenn es überspitzt sein sollte oder auf „eigenen erfahrungen“ beruht…
das AG wird die verhandlung unterbrechen und einen neuen termin vereinbaren, der im regelfall mehrere wochen später angesetzt wird.
kein gericht will, dass durch ein missbräuchliches verhalten des antragstellers die andere partei überrumpelt wird…

achja, seit wann ist denn für eine abänderung von unterhaltstiteln das olg zuständig (§ 238 famfg) ?

Es genügt, wenn der, der die Scheidung beantragt, einen Anwalt nimmt. Etwas anderes wird im Gesetz nicht gesagt.

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Hallo,

nach meiner Kenntnis braucht der nicht vertretene Partner ggf. dann doch noch einen Anwalt, wenn Rechtsmittelverzicht erklärt werden soll, damit die Scheidung sofort rechtskräftig wird.

Dafür kann man sich aber tatsächlich einen Anwalt vom Flur holen.

Viele Grüße
Sebastian

ja, dafür braucht man einen. Aber wenn man das nicht erklärt, dann muss man halt 4 Wochen warten bis die Scheidung rechtskräftig ist…macht auch nix

Hallo!

Man sollte, gerade wenn Kinder da sind, möglichst eine
friedliche Scheidung anstreben, und das geht mit „einem“
vernünftigen Anwalt am besten.

Bitte um Nennung der Grundlage für diese Behauptung. Sie widerspricht jedenfalls meiner Praxiserfahrung: nirgendwo wird vor Gericht so emotional und unsachlich gestritten wie im Familienrecht, wenn die Parteien unvertreten sind.

Und natürlich gilt: falls keine Anwaltspflicht besteht, kann man alles ohne Anwalt machen. Allerdings muss man dann auch die Konsequenzen tragen und wie das immer so ist, wollen das die meisten nicht. Wenn man nämlich dann wegen einer ungeschickten Scheidungsvereinbarung einige Jahre später merkt, dass man keine Witwenpension erhält, ist der Aufschrei dann groß und dann heißts: ja wie kann ich das Wissen! (nur ein Beispiel, bei uns in Österreich eine der wichtigste Scheidungsfallen) Was dann folgt ist die Forderung nach kostenloser Rechtsberatung durch den Richter in der Verhandlung für unvertretene Parteien.

Ich sags mal so: in Österreich gabs bis vor ein paar Jahren den gemeinsamen Anwalt im einvernehmlichen Scheidungsverfahren. Unvertretene Parteien musste der Richter über die wesentlichen Scheidungsfolgen aufklären.

Beides hat zwar durchaus auch seine Vorteile, trotzdem wurde vom Gesetzgeber beides abgeschafft, weil beides Probleme verursacht hat. Der gemeinsame Anwalt wäre an sich nichts Außergewöhnliches, sowas gibts überall, wo Verträge geschlossen werden, allerdings muss sich ein Anwalt dann strikt neutral verhalten (und zwar auch in Folgeprozessen). Das hat zweierlei Probleme verursacht: erstens verstehen das dann viele Leute nicht und glaubten, der Anwalt sei ihr Vertreter und zweitens muss man leider auch sagen, dass manche Anwälte es mit der Neutralität dann nicht so genau genommen haben (und damit eine Partei über den Tisch gezogen wurde).

Was bei uns nach wie vor zulässig ist (und auch gemacht wird), ist dass ein Anwalt vermittelt und für beide Parteien die Scheidungsfolgenvereinbarung errichtet (wie auch sonst bei Verträgen). Der Anwalt darf dann aber im Scheidungsverfahren selbst überhaupt nicht auftreten.

Die Beratung durch die Gerichte hat zwar grundsätzlich Tradition in Österreich, aber bei so heiklen Scheidungsverfahren ist das erstens in so kurzen Scheidungsverhandlungen im Justizbetrieb gar nicht seriös machbar und zweitens haben die Richter sicher zu Recht darauf hingewiesen, dass das nicht ihre Aufgabe ist.

Gruß
Tom

Bitte um Nennung der Grundlage für diese Behauptung. Sie
widerspricht jedenfalls meiner Praxiserfahrung: nirgendwo wird
vor Gericht so emotional und unsachlich gestritten wie im
Familienrecht, wenn die Parteien unvertreten sind.

dafür gibts ja die hier im Starter Fred geschilderte notarielle Vereinbarung

Und natürlich gilt: falls keine Anwaltspflicht besteht, kann
man alles ohne Anwalt machen. Allerdings muss man dann auch
die Konsequenzen tragen und wie das immer so ist, wollen das
die meisten nicht. Wenn man nämlich dann wegen einer
ungeschickten Scheidungsvereinbarung einige Jahre später
merkt, dass man keine Witwenpension erhält, ist der Aufschrei
dann groß und dann heißts: ja wie kann ich das Wissen! (nur
ein Beispiel, bei uns in Österreich eine der wichtigste
Scheidungsfallen) Was dann folgt ist die Forderung nach
kostenloser Rechtsberatung durch den Richter in der
Verhandlung für unvertretene Parteien.

So mag das in Österreich sein, in D wird der Versorgungsausgleich bei der Scheidung geregelt, ob mit einem oder mit 2 Anwälten.

Ich sags mal so: in Österreich gabs bis vor ein paar Jahren
den gemeinsamen Anwalt im einvernehmlichen
Scheidungsverfahren. Unvertretene Parteien musste der Richter
über die wesentlichen Scheidungsfolgen aufklären.

Gibt in D nicht…

Beides hat zwar durchaus auch seine Vorteile, trotzdem wurde
vom Gesetzgeber beides abgeschafft, weil beides Probleme
verursacht hat. Der gemeinsame Anwalt wäre an sich nichts
Außergewöhnliches, sowas gibts überall, wo Verträge
geschlossen werden, allerdings muss sich ein Anwalt dann
strikt neutral verhalten (und zwar auch in Folgeprozessen).
Das hat zweierlei Probleme verursacht: erstens verstehen das
dann viele Leute nicht und glaubten, der Anwalt sei ihr
Vertreter und zweitens muss man leider auch sagen, dass manche
Anwälte es mit der Neutralität dann nicht so genau genommen
haben (und damit eine Partei über den Tisch gezogen wurde).

Scheidung ist kein Vetrag…

Was bei uns nach wie vor zulässig ist (und auch gemacht wird),
ist dass ein Anwalt vermittelt und für beide Parteien die
Scheidungsfolgenvereinbarung errichtet (wie auch sonst bei
Verträgen). Der Anwalt darf dann aber im Scheidungsverfahren
selbst überhaupt nicht auftreten.

Gibts in D nicht…

Die Beratung durch die Gerichte hat zwar grundsätzlich
Tradition in Österreich, aber bei so heiklen
Scheidungsverfahren ist das erstens in so kurzen
Scheidungsverhandlungen im Justizbetrieb gar nicht seriös
machbar und zweitens haben die Richter sicher zu Recht darauf
hingewiesen, dass das nicht ihre Aufgabe ist.

Gibts in D nicht…

merkst was ?

Hallo!

merkst was ?

Ja, dass du gscheit daher redest, aber keine Ahnung hast geschweige denn die Postings verstehst

Gruß
Tom

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hast Recht, ich verstehe nichts vom Österreichischen Scheidungsrecht, aber um das geht es hier eben nicht und deine Anmerkungen sind nicht auf D übertragbar…also nutzlos

Hallo!

Es wird ja nicht besser, wenn du dich wiederholst. Nur weil du meine Postings nicht kapierst, wird es ja nicht besser, was du schreibst.

Gruß
Tom

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