nach 2 Jahren und 4 Monaten Eheleben haben meine Frau und ich uns getrennt, d.h. ich bin Anfang November aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Wg. Beibehaltung des Ehegattensplittings für dieses Jahr habe ich mich erst Anfang Januar bei der Meldestelle umgemeldet.
so, jetzt kommen die Fragen:
Ab wann fängt denn jetzt das offizielle Trennungsjahr bzgl. des Scheidungsverfahrens an, d.h. wann kann ich die Scheidung beantragen?
Kann mir jemand einen Anwalt für Familienrecht in München empfehlen? (Jetzt bitte nicht auf das Branchenbuch verweisen )
Meines Wissens spielt hauptsächlich das Monatsnettoeinkommen beim Streitwert und damit beim Anwaltshonorar eine Rolle, ich habe aber auch gehört dass das Vermögen beim Streitwert mit berücksichtigt wird.
Ist die Vermögenssituation, auch wenn meine (Noch-)Frau und ich uns über die Vermögensaufteilung einig sind, bei der Höhe des Streitwerts von Belang?
Falls ja:
sollte ich dem Anwalt gegenüber mein Vermögenssituation wahrheitsgemäß darstellen oder kann ich da was „vergessen“? Werden meine Angaben zum Vermögen von irgend jemandem im Rahmen des Scheidungsverfahrens nachgeprüft?
nach 2 Jahren und 4 Monaten Eheleben haben meine Frau und ich
uns getrennt, d.h. ich bin Anfang November aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen. Wg. Beibehaltung des Ehegattensplittings
für dieses Jahr habe ich mich erst Anfang Januar bei der
Meldestelle umgemeldet.
so, jetzt kommen die Fragen:
Ab wann fängt denn jetzt das offizielle Trennungsjahr bzgl.
sobald man nicht mehr Tisch und Bett miteinander teilt
des Scheidungsverfahrens an, d.h. wann kann ich die Scheidung
beantragen?
nach einem Jahr getrennt lebend
Kann mir jemand einen Anwalt für Familienrecht in München
empfehlen? (Jetzt bitte nicht auf das Branchenbuch verweisen )
Meines Wissens spielt hauptsächlich das Monatsnettoeinkommen
beim Streitwert und damit beim Anwaltshonorar eine Rolle, ich
habe aber auch gehört dass das Vermögen beim Streitwert mit
berücksichtigt wird.
Ist die Vermögenssituation, auch wenn meine (Noch-)Frau und
ich uns über die Vermögensaufteilung einig sind, bei der Höhe
des Streitwerts von Belang?
Falls ja:
sollte ich dem Anwalt gegenüber mein Vermögenssituation
wahrheitsgemäß darstellen oder kann ich da was „vergessen“?
Werden meine Angaben zum Vermögen von irgend jemandem im
Rahmen des Scheidungsverfahrens nachgeprüft?
im Ehegatten-Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht ganz so gut aus.
Aber: Trennungsjahr gilt ab Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Nov. (muss aber nachgewiesen werden; bei Einvernehmen ist alles klar!)
Beim Anwaltshonorar spielt immer der Streitwert eine Rolle, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Hierzu zählen auch die Vermögenswerte.
Wenn man sich mit seiner Noch-Ehefrau einig ist, wäre es ratsam, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen!
Das Vermögen ist grob zu überschlagen, zu schätzen. Die Angaben dazu kommen von Euch.
Hallo Christoph,
vermeide den Anwalt! Versuche dich mit deiner Frau gütlich zu einigen. Die Trennung ist dann, wenn ihr es festlegt. Hat mit der Steuer vorerst nichts zu tun. Ihr müsst es nur dem Gericht so sagen. Die Amtsgerichte haben außerdem Rechtsberater, die langwierige Rechtsstreite vermeiden helfen sollen. Mach einen Termin und geh gemeinsam mit deiner Nochfrau hin. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, die Gütertrennung über den Notar abzuwickeln. Kommt i.d.R. billiger als über den Anwalt.
Stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
wenn ihr euch so einig seid, nehmt euch einen gemeinsamen Mediator. Das ist für alle billiger. Ich halte nichts davon etwas geheim zu halten, das holt einen meistens wieder ein. Ein guter Anwalt (ich kennen keinen imn München) wird dich auch vernünftig beraten, meiner hat es zumindest.
Das Trennungsjahr kann in eienm gewissen Rahmen selbst bestimmt werden, wenn ihr euch einig seid könnt ihr angeben, trotz gemeinsamer Wohnung schon seit 6 Monaten in getrennten Räumen zu leben od.ä.
ich wohne in Niedersachsen und kann dir mit einem Anwalt leider nicht weiter helfen.
Aber ich bin seit September geschieden und kann dir sagen, dass das Trennungsjahr mit dem Datum des Auszugs beginnt. Diesen musst du irgendwie dokumentieren können - sprich, du brauchst einen Nachweis, wie z.B. einen Mietvertrag.
Dann kannst du die Scheidung genau ein Jahr nach diesem Datum einreichen.
Vorher gibt es aber meistens noch viele Dinge zu beachten. Das Trennungsgeld für den Partner muss errechnet werden.
Mein Tipp: Ohne Anwalt geht da gar nix. Du kannst dir beim ersten Beratungsgespräch auch gleich Infos zu den anstehenden Kosten einholen. Die lassen sich meistens schon vorher anhand deines Einkommens u. Vermögens berechnen.
Ich wünsche dir viel Kraft,
Ralle
Hallo Christoph,
wenn ihr euch einig seid, dann würde ich wegen der gemeinsamen günstigeren Einkommensteuerveranlagung den Januar als Beginn des Trennungsjahres angeben, denn dann nutzt ihr eure günstigeren Steuerklassen noch voll für 2011 aus.
Scheidungsanwalt kenne ich leider in München keinen, aber der wird sich sicher finden lassen. Wenn ihr euch wegen der Finanzen einig seid, empfehle ich einen gemeinsamen Anwalt, der einen Pauschalbetrag vereinbart. Solange es nicht um Immobilien als Streitwert geht, ist der Anwalt auch bezahlbar. Ich habe damals einen Pauschalbetrag ausgehandelt.
Das Nettoeinkommen spielt bei der Berechnung keine Rolle. Es geht dem Gesetzgeber nur um zwei Punkte bei der Scheidung/Trennung, nämlich um den Altersversorgungsausgleich, um den Kindesunterhalt und um einen eventuellen Ehegatten-Trennungsunterhalt. Dieser wird in der Regel nur gewährt, wenn ein Ehegatte durch die Trennung wesentlich schlechter gestellt wäre, somit hätte dieser den Anspruch auf einen zweijährigen Ehegatten-Trennungsunterhalt.
Hausrat und/oder gemeinsames Vermögen könnt ihr aufteilen wie ihr es für angemessen haltet.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Alles Gute
nach 2 Jahren und 4 Monaten Eheleben haben meine Frau und ich
uns getrennt, d.h. ich bin Anfang November aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen. Wg. Beibehaltung des Ehegattensplittings
für dieses Jahr habe ich mich erst Anfang Januar bei der
Meldestelle umgemeldet.
so, jetzt kommen die Fragen:
Ab wann fängt denn jetzt das offizielle Trennungsjahr bzgl.
des Scheidungsverfahrens an, d.h. wann kann ich die Scheidung
beantragen?
AB DEM ZEITPUNKT DES NICHTBESTEHENS DES EHELICHEN LEBENS, SPRICH EIGENTLICH AB DEM AUSZUG BEI DEN MEISTEN. GIBT´S ABER AUSNAHMEN; DA WOLLEN WIR ABER NICHT NÄHER DRAUF EINGEHEN
Kann mir jemand einen Anwalt für Familienrecht in München
empfehlen? (Jetzt bitte nicht auf das Branchenbuch verweisen )
Meines Wissens spielt hauptsächlich das Monatsnettoeinkommen
beim Streitwert und damit beim Anwaltshonorar eine Rolle, ich
habe aber auch gehört dass das Vermögen beim Streitwert mit
berücksichtigt wird.
WENN MAN NICHT BEDÜRFTIG IST - BEKOMMT MAN AUCH KEINE VERFAHRENSKOSTENHILFE. IN DEM ANTRAG IST DIE ANGABE DES NETTO-EINKOMMENS ERFORDERLICH - DANACH WIRD DIE VORSCHUSSKOSTENRECHNUNG GEMACHT; DAS VERMÖGEN SPIELT WEDER BEI DER GERICHTSKOSTENRECHNUNG NOCH BEI DER ANWALTSVERGÜTUNG EINE ROLLE; ES SEI DENN IHR STREITET UMS GÜTERRECHT. IN JEDER SACHE WIRD MEIST DER STREITWERT FESTGESETZT: DIE WERTE SIND ENTWEDER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, ODER ERMITTELBAR
Ist die Vermögenssituation, auch wenn meine (Noch-)Frau und
ich uns über die Vermögensaufteilung einig sind, bei der Höhe
des Streitwerts von Belang?
Falls ja:
sollte ich dem Anwalt gegenüber mein Vermögenssituation
wahrheitsgemäß darstellen oder kann ich da was „vergessen“?
Werden meine Angaben zum Vermögen von irgend jemandem im
Rahmen des Scheidungsverfahrens nachgeprüft?
Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten,
Christoph
ALSO; FALLS SIE VOR HABEN VERFAHRENSKOSTENHILFE ZU BEANTRAGEN, SO MÜSSTE MAN ANGEBEN WIEVIEL VERMÖGEN MAN HAT; SEI ES FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG ODER BAUSPARVERTRAG. ODER VIELLEICHT EINE IMMOBILIE
Hallo,
einen Anwalt in München kann ich nicht empfehlen.
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung/Auszug.
Vermögen spielt beim Streitwert eine Rolle.
Angegeben werden muss beim Anwalt sicher nicht alles,er wird nicht alles Prüfen können, aber das Finanzamt prüft.
Gruß CZ.
WENN MAN NICHT BEDÜRFTIG IST - BEKOMMT MAN AUCH KEINE
VERFAHRENSKOSTENHILFE. IN DEM ANTRAG IST DIE ANGABE DES
NETTO-EINKOMMENS ERFORDERLICH - DANACH WIRD DIE
VORSCHUSSKOSTENRECHNUNG GEMACHT; DAS VERMÖGEN SPIELT WEDER BEI
DER GERICHTSKOSTENRECHNUNG NOCH BEI DER ANWALTSVERGÜTUNG EINE
ROLLE; ES SEI DENN IHR STREITET UMS GÜTERRECHT. IN JEDER SACHE
WIRD MEIST DER STREITWERT FESTGESETZT: DIE WERTE SIND ENTWEDER
GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, ODER ERMITTELBAR
Ist die Vermögenssituation, auch wenn meine (Noch-)Frau und
ich uns über die Vermögensaufteilung einig sind, bei der Höhe
des Streitwerts von Belang?
Falls ja:
sollte ich dem Anwalt gegenüber mein Vermögenssituation
wahrheitsgemäß darstellen oder kann ich da was „vergessen“?
Werden meine Angaben zum Vermögen von irgend jemandem im
Rahmen des Scheidungsverfahrens nachgeprüft?
Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten,
Christoph
ALSO; FALLS SIE VOR HABEN VERFAHRENSKOSTENHILFE ZU BEANTRAGEN,
SO MÜSSTE MAN ANGEBEN WIEVIEL VERMÖGEN MAN HAT; SEI ES
FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG ODER BAUSPARVERTRAG. ODER
VIELLEICHT EINE IMMOBILIE
Hallo koketka,
danke für die Antwort. Sorry, ich hab mich wahrscheinlich etwas irreführend ausgedrückt. Sowohl meine Frau als auch ich selbst hatten jeweils eine (schon zum Ehebeginn schuldenfreie) Immobilie mit in die Ehe gebracht. Niemand von uns erhebt Anspruch auf die Immobilie des anderen, wir wollen uns also nicht gerichtlich darum streiten. Verstehe ich die Antwort richtig, dass diese Immobilien auch bei den Kosten der Scheidung keine Rolle spielen? Es existiert kein Ehevertrag.
das Trennungsjahr beginnt mit dem Auszug bzw dem Tag, auf den Sie sich mit Ihrer Frau einigen. Scheidung beantragen geht nur über einen Anwalt; wenn Sie sich gütlich trennen, reicht ein Anwalt, spart Kosten. Honorar für Anwalt errechnet sich auch aus dem Vermögen und was alles speziell geregelt werden muss, d.h. es wird weniger teuer, wenn Unterhalt, Umgangsrecht, etc selbst geregelt werden können und nicht Gegenstand der Scheidung sind.
Hatte keinen Anwalt in München, kann deshalb keine Empfehlung geben. Die Frage, wie ehrlich Sie sein sollten,müssen Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren
einen Anwalt in München kann ich dir nicht empfehlen, da ich da keinen kenne.
Es ist richtig, dass der Anwalt sein Honorar über den Streitwert richtet, um so mehr ihr im Vorfelt klärt und aufteilt, und nicht in die Scheidung einfließt, macht sich in den Kosten der Anwaltshöhe bemergbar.
Hallo Christoph
Zu deiner ersten Frage,es zählt das Datum das Ihr beide beim Anwalt angebt und er bei Gericht einreicht.Also Anfang November.
Mit München kann ich Dir nicht helfen.
Das Vermögen spielt eine große Rolle und es wird auch überprüft,wer was hat,deshalb ist es wichtig aufrecht zum Anwalt zu sein,nicht das es Überraschungen gibt.
Auch wen Ihr euch geeinigt habt,bedenke beim Geld hört die Freundschaft auf.
Ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
Gruß Seppel42
nach 2 Jahren und 4 Monaten Eheleben haben meine Frau und ich
uns getrennt, d.h. ich bin Anfang November aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen. Wg. Beibehaltung des Ehegattensplittings
für dieses Jahr habe ich mich erst Anfang Januar bei der
Meldestelle umgemeldet.
so, jetzt kommen die Fragen:
Ab wann fängt denn jetzt das offizielle Trennungsjahr bzgl.
des Scheidungsverfahrens an, d.h. wann kann ich die Scheidung
beantragen?
Offizelles Trennungsjahr beginnt mit dem auszug, es sei denn ihr habt das Trennungsjahr schon im gemeinsamen Haushalt begonnen, getrennter Tisch und Bett und Konten.
Kann mir jemand einen Anwalt für Familienrecht in München
empfehlen? (Jetzt bitte nicht auf das Branchenbuch verweisen )
sorry , da muß ich passen !
Meines Wissens spielt hauptsächlich das Monatsnettoeinkommen
beim Streitwert und damit beim Anwaltshonorar eine Rolle, ich
habe aber auch gehört dass das Vermögen beim Streitwert mit
berücksichtigt wird.
Ist die Vermögenssituation, auch wenn meine (Noch-)Frau und
ich uns über die Vermögensaufteilung einig sind, bei der Höhe
des Streitwerts von Belang?
wenn das Vermögen aufgeteilt wurde ist das erledigt.
Der Streitwert wird aus beider Einkommen mal 3 - eine pauschale für die Kinder gerechnet.
Falls ja:
sollte ich dem Anwalt gegenüber mein Vermögenssituation
wahrheitsgemäß darstellen oder kann ich da was „vergessen“?
Der Anwalt sollte schon eine Vertrauensperson sein. Also ja und nix verschweigen … kann zum nachteil werden.
Werden meine Angaben zum Vermögen von irgend jemandem im
Rahmen des Scheidungsverfahrens nachgeprüft?
Das kann die nochehefrau veranlssen, wenn Sie sich über den Tisch gezogen fühlt !