Scheidungsanwalt notwendig?

Generell wird behauptet, dass Scheidungen sehr teuer sind. Hier einige allgemeine Fragen zum Thema:

Muß immer ein Anwalt konsultiert werden?

Wonach richten sich die Gerichtsgebühren?

Wenn beide Partner sich einig sind, wie lange kann ein Scheidungsprozess bei kinderlosen Ehen durchschnittlich dauern?

Gibt es noch soetwas wie Scheidungsgründe? Wenn ja, welche?

Wie sieht es bei Zugewinngemeinschaft aus? Lassen sich Schulden des
einen Partners auf den anderen grundsätzlich umlegen?

Freue mich über jede Antwort, Eure LACADIE

Hallo,

Muß immer ein Anwalt konsultiert werden?

Ja, mimdestens die den Antrag stellende Partei muss anwaltlich vertreten sein, die andere sollte es auch sein. Es ist eine urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

Wonach richten sich die Gerichtsgebühren?

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streit-/Gegenstandswert. Bei Scheidungen beträgt dieser ein Jahresgehalt der Parteien.

Wenn beide Partner sich einig sind, wie lange kann ein
Scheidungsprozess bei kinderlosen Ehen durchschnittlich
dauern?

Kommt ganz auf das Gericht an. Größter Zeitfaktor ist oft die BfA/LVA, die mit den Angaben zu den Versorgungsanwaltschaften nicht rüberkommt. Braucht keine Partei Prozesskostenhilfe und liegen die Daten zu den Versorgungsanwartschaften vor, geht es innerhalb weniger Wochen, wenn das Gericht nicht gerade hoffnungslos überlastet ist. Die Verhandlung selbst kann in zehn Minuten gelaufen sein.

Gibt es noch soetwas wie Scheidungsgründe? Wenn ja, welche?

Jein, streng genommen nicht, aber bei der Frage des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs kann es durchaus in Einzelfällen eine Rolle spielen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Scheidungsgrund mutwillig gesetzt hat.

Wie sieht es bei Zugewinngemeinschaft aus? Lassen sich
Schulden des
einen Partners auf den anderen grundsätzlich umlegen?

Nein, dies geht nur bei privaten und während der Ehe zum Zweck der Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten. Also grundsätzlich keine Chance bei Altschulden, Schulden für außerhalb der Ehe stehende Dinge, wobei es Sonderfälle gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Muß immer ein Anwalt konsultiert werden?

Ja, mimdestens die den Antrag stellende Partei muss anwaltlich
vertreten sein, die andere sollte es auch sein. Es ist eine
urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt
gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

Wonach richten sich die Gerichtsgebühren?

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem
Streit-/Gegenstandswert. Bei Scheidungen beträgt dieser ein
Jahresgehalt der Parteien.

Was ist, wenn es nur geringe Mieteinnahmen gibt, ein Partner wenig Einkünfte aus Arbeit hat und sie sich damit „über Wasser“ halten?

Nehmen wir einmal an, sie würden nicht das Sozialamt in Anspruch nehmen wollen, damit ihre sauer erarbeitete Imobilie nicht veräußert
werden soll?

Wenn beide Partner sich einig sind, wie lange kann ein
Scheidungsprozess bei kinderlosen Ehen durchschnittlich
dauern?

Kommt ganz auf das Gericht an. Größter Zeitfaktor ist oft die
BfA/LVA, die mit den Angaben zu den Versorgungsanwaltschaften
nicht rüberkommt. Braucht keine Partei Prozesskostenhilfe und
liegen die Daten zu den Versorgungsanwartschaften vor, geht es
innerhalb weniger Wochen, wenn das Gericht nicht gerade
hoffnungslos überlastet ist. Die Verhandlung selbst kann in
zehn Minuten gelaufen sein.

Gibt es noch soetwas wie Scheidungsgründe? Wenn ja, welche?

Jein, streng genommen nicht, aber bei der Frage des Unterhalts
und des Versorgungsausgleichs kann es durchaus in Einzelfällen
eine Rolle spielen, wenn der Unterhaltsberechtigte den
Scheidungsgrund mutwillig gesetzt hat.

Lange Jahre nicht über eheliche, finanzielle und überhaupt nur kaum miteinander reden, bedeutet es dann „seelische Grausamkeit“ und
gehört zum „JEIN“?

Wie sieht es bei Zugewinngemeinschaft aus? Lassen sich
Schulden des
einen Partners auf den anderen grundsätzlich umlegen?

Nein, dies geht nur bei privaten und während der Ehe zum Zweck
der Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten. Also grundsätzlich
keine Chance bei Altschulden, Schulden für außerhalb der Ehe
stehende Dinge, wobei es Sonderfälle gibt.

Gruß vom Wiz

kleiner Einwurf…
Hallo Wiz,

Es ist eine
urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt
gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

Komisch, bei mir in der näheren Familie wurde eine Ehe mit einem gemeinsamen Anwalt geschieden…

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem
Streit-/Gegenstandswert. Bei Scheidungen beträgt dieser ein
Jahresgehalt der Parteien.

Eben diese o.g. geschiedene Ehe wurde mit einem Streitwert von ca. 5000 Euro geschieden. Das Jahresgehalt beider lag deutlich drüber…

Grüße von
Tinchen

Hallo Wiz,

Es ist eine
urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt
gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

Komisch, bei mir in der näheren Familie wurde eine Ehe mit
einem gemeinsamen Anwalt geschieden…

Wie ich geschrieben habe, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Was der Kollege da gemacht hat ist standesrechtlich mehr als „fragwürdig“. Er wird verbotenerweise beide dahin beraten haben, dass es ausreicht, dass die antragstellende Partei anwaltlich vertreten ist und dem Antragsgegner verschiegen haben, dass er damit dann aber eben gerade nicht „gemeinsamer“ Anwalt beider Seiten ist, sondern wie vom Gesetz ganz klar bestimmt, weiterhin Anwalt genau seiner Partei ist. Er kann damit in Teufels Küche kommen, wenn die „ach so einigen Parteien“ später mal nicht mehr so einig sind und sein Mandant dann plötzlich feststellt, dass sein Anwalt (Partei!) für ihn mehr hätte rausholen können und natürlich auch müssen. Diese Fälle passieren insbesondere da, wo die „Einigkeit“ der Parteien tatsächlich nur eine Unkenntnis einer oder beider Parteien über die Rechtslage ist. D.h. die Ehefrau geht z.B. davon aus, dass ihr aufgrund bestimmter Umstände kein Unterhalt zusteht und dem Ehemann ist dies natürlich nur Recht. Der „gemeinsame“ Anwalt begeht jetzt einen massiven Beratungsfehler, wenn er diese Situation so akzeptiert, wenn er von der Ehefrau mandatiert wurde. Er macht sich insoweit selbstverständlich auch schadenersatzpflichtig, denn es ist seine Aufgabe seine Partei optimal zu beraten und über ihre Ansprüche zu informieren. Und genau in solchen Situationen liegt der Grund, warum ordentlich und anständig arbeitende Anwälte bei solchen Sachen nicht mitspielen, sondern immer klar darauf hinweisen werden, dass sie eben gerade nicht „gemeinsamer“ Anwalt, sondern Partei sind. Denn was soll der Kollege jetzt machen, wenn die beiden in trauter Einigkeit vor ihm sitzen und er merkt, dass sein Mandant aus Unkenntnis auf Ansprüche verzichtet? Bringt er das Thema auf den Tisch, ist er „beide“ Mandate los, denn er kann jetzt das tatsächliche Mandat ehrlicherweise nicht weiterführen, weil er seine Partei bereits verraten hat. Und die Einigkeit ist natürlich in solchen Situationen auch nicht mehr gegeben.

Und was macht er, wenn er feststellt, dass die Gegenseite aus Unkenntnis verzichtet? Aufklären darf er nicht (Parteiverrat), andererseits wäre er hierzu als „gemeinsamer“ Anwalt verpflichtet.

Klar, solche Konstruktionen werden immer mal wieder von Kollegen gemacht über deren Reputation ich mich jetzt nicht auslassen will, aber das Gesetz ist da eindeutig, und auch richtig. Der vordergründige Wunsch zum Sparen ist da ein schlechter Ratgeber und kann dafür sorgen, dass die Sache ganz schön nach hinten losgeht.

Eben diese o.g. geschiedene Ehe wurde mit einem Streitwert von
ca. 5000 Euro geschieden. Das Jahresgehalt beider lag deutlich
drüber…

Eindeutige Aussage, im gerichtlichen Verfahren sind Honorarvereinbarungen die die gesetzlichen Gebührensätze unterschreiten verboten! Da beisst die Maus keinen Faden ab. Aber wer solche Konstruktionen wie oben betreibt, …

Gruß vom Wiz

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Was ist, wenn es nur geringe Mieteinnahmen gibt, ein Partner
wenig Einkünfte aus Arbeit hat und sie sich damit „über
Wasser“ halten?

Nehmen wir einmal an, sie würden nicht das Sozialamt in
Anspruch nehmen wollen, damit ihre sauer erarbeitete Imobilie
nicht veräußert
werden soll?

Der Streit-/Gegenstandswert orientiert sich immer an den tatsächlichen Einkünften. Nicht in Anspruch genommene auf Antrag zu gewährende Sozialleistungen werden nicht eingerechnet und bleiben auch im PKH-Verfahren unberücksichtigt.

Lange Jahre nicht über eheliche, finanzielle und überhaupt nur
kaum miteinander reden, bedeutet es dann „seelische
Grausamkeit“ und
gehört zum „JEIN“?

Kann man nicht pauschal beantworten, vermutlich aber nicht. Dazu müsste man den konkreten Einzelfall kennen und wissen, für welche Seite man hierzu argumentieren soll :wink: Man müsste dann auch mal in die Urteile des zuständigen OLG schauen, wie dieses die Sache momentan so in seinem Bezirk sieht.

Gruß vom Wiz

OT-Frage…
Hallo Wiz,

versteh mich nicht falsch!
Ich bin absoluter Laie und hab weder eine Scheidung hinter mir noch habe ich vor mich scheiden zu lassen!

Aber eine kleine Frage hätte ich da noch:
Wie sieht das mit dem Streitwert von einem Jahresgehalt aus bei einer hypotetischen Konstellation von Hausfrau (= kein Einkommen) + selbständigem Ehemann (= Einkommen nicht vorhersehbar) aus? Wird da das Einkommen geschätzt, das mittlere Einkommen der letzten Jahre oder was sonst angenommen? Ein Selbständiger kann sein Einkommen gewaltig steuern (drücken). Die einkommenlose Ehefrau wäre dann der Mops…
Oder sehe ich das falsch?

Neugierige Grüße,
Tinchen

versteh mich nicht falsch!
Ich bin absoluter Laie und hab weder eine Scheidung hinter mir
noch habe ich vor mich scheiden zu lassen!

Das freut mich!

Aber eine kleine Frage hätte ich da noch:
Wie sieht das mit dem Streitwert von einem Jahresgehalt aus
bei einer hypotetischen Konstellation von Hausfrau (= kein
Einkommen) + selbständigem Ehemann (= Einkommen nicht
vorhersehbar) aus? Wird da das Einkommen geschätzt, das
mittlere Einkommen der letzten Jahre oder was sonst
angenommen?

Darüber gibt es zig schlaue Bücher, Aufsätze, … Das ist ein ganz heißes Thema um das viel vor Gericht gerungen wird. Weniger wegen der Kosten (aber natürlich auch) als vielmehr im Rahmen der Unterhaltsbemessung (Stichwort Ergänzungsunterhalt). Gelogen wird da, dass sich die Balken biegen und viele Kollegen beschäftigen gerade in dem Bereich Privatermittler, die dann die finanzielle Situation des Antragsgegners ein wenig „aufhellen“ sollen. Pauschal kann man dazu nicht viel sagen, außer dass natürlich die Steuerunterlagen der letzten Jahre, Bilanzen, BWA, GuV, … im Zweifelsfall vorgelegt werdne müssen und gerne mal ein Schweizer Nummernkonto „vergessen“ wird.

Ein Selbständiger kann sein Einkommen gewaltig
steuern (drücken). Die einkommenlose Ehefrau wäre dann der
Mops…

Von der Kostenseite her wäre das niedrige Gesamteinkommen der Eheleute ja auch für die Hausfrau eher positiv, da dies die Kosten insgesamt niedrig hält (wobei bei vermögens- und einkommenslosen Hausfrauen üblicherweise ja PKH ohne Rückzahlung bewilligt wird). Ärgerlich wird es aber natürlich beim Unterhalt (s.o.) und auch da steckt dann eben der Teufel im Detail, wenn beide zum „gemeinsamen“ Anwalt gehen und sich laienhaft überlegt haben, mit einen hypothetischen niedrigen Gehalt des Ehemanns Kosten senken zu können und dabei nicht an die Unterhaltsfrage gedacht haben. Dumme Sache, wenn sie erst Stein und Bein schwört, er habe kaum Einkünfte und dann vom realen Einkommen ihren Unterhaltsanteil haben will.

Gruß vom Wiz

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beschwerde

Muß immer ein Anwalt konsultiert werden?

Ja, mimdestens die den Antrag stellende Partei muss anwaltlich
vertreten sein, die andere sollte es auch sein. Es ist eine
urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt
gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

ist doch unfair!! wenn sich doch beide einig sind, gilt der anwalt doch eher als rechtsbeistand und nicht als partei, da ja genau das vermieden werden muss!
erst bei einer streitsache(frage) würden zwei anwälte (also 2 parteien) erst sinn machen.
weil:
meine eltern sich so was von ROSENKRIEG geleistet haben, dass das familienvermögen (lol) sich nun die anwälte teilen :frowning:
und weil wir so ein tolles rechtssystem ( und auch schlaue anwälte),
muss mein vater, einer geschäftsfrau mit 60.000? jahresgehalt unterhalt zahlen,
weil sie das armenrecht bekam!

und genau dazu sind zwei anwälte gut!

Nur ein Scheidungsanwalt notwendig
Hallo,

Es ist eine urban ledgend, wenn immer wieder vom „gemeinsamen“ Anwalt
gesprochen wird. Der Anwalt ist immer Partei!

Ein gemeinsamer Anwalt ist dann eben die Partei beider. Wenn sie keine Konflikte haben und sich einig sind, spricht nichts dagegegen.

Ich bin selbst so geschieden worden. Formell war es mein Anwalt, meine Frau war nur einmal kurz dabei um ihm zu bestätigen, das wir keine Probleme hatten und er nicht mit einer Überraschung von ihrer Seite rechnen musste.

Da ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos war, bekam ich Prozesskostenhilfe, mich kostete die Sache also gar nichts, und meine Frau nur die Hälfte der Gerichtskosten.

Gruß
Peter

Ein gemeinsamer Anwalt ist dann eben die Partei beider. Wenn
sie keine Konflikte haben und sich einig sind, spricht nichts
dagegegen.

Du hast dann alle Vorgaben gemacht, welche Du vorher mit Deiner Frau festgelget hast?

Ich bin selbst so geschieden worden. Formell war es mein
Anwalt, meine Frau war nur einmal kurz dabei um ihm zu
bestätigen, das wir keine Probleme hatten und er nicht mit
einer Überraschung von ihrer Seite rechnen musste.

Welchen Zeitraum hat denn Deine Scheidung in Anspruch genommen?

War es ein Langzeitehe?

Wie lange ist sie her?

cu, Lacadie

Ein gemeinsamer Anwalt ist dann eben die Partei beider.

Sorry Peter, aber das ist juristisch nicht haltbarer und vollkommener Blödsinn (oder ich muss meine Jahre auf der Uni und die beiden Staatsexamina und einige Jahre anwaltlicher Berufspraxis ganz schnell vergessen und wieder ganz von vorne anfangen). Im Scheidungsverfahren hast du qua gesetzlicher Definition nun mal zwei Parteien mit grundsätzlich eigenen Interessen, wobei die Vorteile der einen Seite automatisch die Nachteile der anderen Seite sind. Die Ansprüche stehen also in einem synalagmatischen Verhältnis.

Wenn
sie keine Konflikte haben und sich einig sind, spricht nichts
dagegegen.

Falsch, denn kein Anwalt kann wissen, ob diese Einigkeit nur auf Unkenntnis eines der Ehegatten beruht. Zu den einzelnen Aspekten einer Scheidung, angefangen von Sorgerecht über Unterhalt und Zugewinnausglsich bis Versorgungsausgleich und Hausratsverfahren, … gibt es meterweise Literatur, die selbst Fachleute nicht so ohne Weiteres überblicken (wie käme es wohl sonst dazu, dass jährlich hunderte Scheidungsverfahren über mehrere Instanzen gehen). Und da wollen Laien ohne ausführliche (parteiische) Beratung wissentlich einig sein? Nicht böse sein, aber dies ist graue Theorie. Erst wenn beide Seiten umfassend wissen, was ihnen zusteht und zu was sie verpflichtet sind, kann in diesem Bewusstsein eine echte Einigung erfolgen.

Leider ist es aber oft so, dass erst dann, wenn die Parteien vollständig informiert sind, die angebliche Einigkeit plötzlich weg ist, weil die eine Seite erkennt, dass die andere sie über den Tisch ziehen wollte. Dies kann aber kein Anwalt voraussehen, und so ganz massiv sich standesrechtliche Probleme einhandeln, denen er eigentlich nur durch Aufgabe „beider“ Mandate noch entgehen kann, denn er hat sich zu diesem Zeit bereits des Parteiverrats schuldig gemacht, indem er nicht nur seiner Partei ihre Ansprüche aufgezeigt hat, sondern dies eben auch für die Gegenpartei gemacht hat.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, es geht hier keinesfalls darum dort Streit zu produzieren, wo er vermeidbar ist. Es werden genug Ehen auch bei beiderseitiger parteiischer anwaltlicher Vertretung problemlos geschieden. Die Rosenkriegsfälle sind zum Glück die Ausnahmen.

Ich bin selbst so geschieden worden. Formell war es mein
Anwalt, meine Frau war nur einmal kurz dabei um ihm zu
bestätigen, das wir keine Probleme hatten und er nicht mit
einer Überraschung von ihrer Seite rechnen musste.

Dann hast du ja Glück gehabt. Mal sehen, ob deine Exfrau dies auf Dauer auch so sieht, wenn ihr z.B. mal nach Jahren zufällig Literatur zu Dingen in die Hand fällt, auf die sie Anspruch gehabt hätte, auf die sie aber unnötigerweise in Unkenntnis verzichtet hat.

Da ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos war, bekam ich
Prozesskostenhilfe, mich kostete die Sache also gar nichts,
und meine Frau nur die Hälfte der Gerichtskosten.

Klasse, vordergründig Geld gespart, aber kann sich deine Exfrau sicher sein, nicht unnötig auf viel mehr Geld verzichtet zu haben???

Gruß vom Wiz, der einfache und schnelle Scheidungen seiner Mandanten liebt, aber ums Verrecken keine solchen Kamikaze-Aktionen mitmachen würde, die ihn seine Zulassung kosten könnten

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Sorry Peter, aber das ist juristisch nicht haltbarer und vollkommener Blödsinn

Dinge die möglich und geschehen sind, sind kein Blödsinn.

(oder ich muss meine Jahre auf der Uni und die beiden Staatsexamina … ganz schnell vergessen

Nein, musst du nicht. Das, was du dort gelernt hast, ist für deinen Beruf wichtg. Aber es gibt noch andere Dinge, die dafür auch wichtig sind, die man dort nicht lernt.

einige Jahre anwaltlicher Berufspraxis ganz schnell vergessen und wieder ganz von vorne anfangen).

Das wäre vielleicht sinnvoll.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, es geht hier keinesfalls darum dort Streit zu produzieren, wo er vermeidbar ist.

Nur so aber kann ich deine Einlassung verstehen.

Grundelemente allen positiven menschlichen Zusammenlebens sind gegenseitiges Vertrauen und Rücksichtnahme. Wenn man nun in einer Ehegemeinschaft erkennt, dass man aus rein sachlichen Gründen nicht so gut zusammenpasst, wie man dachte und sich deshalb trennt, heißt das nicht automatisch, dass diese ursprünglich vorhandenen Eigenschaften hinfällig sind.

Dann hast du ja Glück gehabt.

Wieso ich? Wenn du schon nach Konflikten suchst, warum könnte dann nicht auch sie die Bevorteilte sein?

Mal sehen, ob deine Exfrau dies auf Dauer auch so sieht,

Tut sie. Die Scheidung liegt mehr als zwanzig Jahre zurück, wir sind immer noch Freunde und sie ist Patin eines der Kinder, die ich mit meiner jetzigen Frau habe.

Klasse, vordergründig Geld gespart, aber kann sich deine Exfrau sicher sein, nicht unnötig auf viel mehr Geld verzichtet zu haben???

a) siehe oben. b) Kannst du dir außerdem vorstellen, dass für Menschen Geld nicht im Vordergrund steht? Das anderes wichtig ist?

Wiz, der einfache und schnelle Scheidungen seiner Mandanten liebt,

Klar. Da sich das RA Honorar am Streitwert misst, bedeutet eine einfache Scheidung, dass man wenig tun muss. Bei einer komplizierten Scheidung muss man ein Vielfaches an Arbeit leisten und bekommt nur genauso viel.

Meine (Ex-)Frau und ich waren uns einig. Wenn es keine RA Pflicht vor dem Scheidungsgericht gäbe, hätten wir gar keinen genommen.

Rechtsanwälte sind wie andere Menschen auch: Die einen versuchen, zu schlichten, die anderen polarisieren. Du gehörst zu den zweitgenannten. Gott sei Dank sind wir, als wir einen Scheidungsanwalt suchten, nicht auf einen wie dich gestoßen.

Ich würde mich aber an dich wenden, wenn ich im Konflikt mit einem Menschen sein sollte, mit dem ich keine Versöhnung wünsche, wenn ich rausholen möchte was sich rausholen lässt, egal was dabei aus ihm wird. In solch einen Konflikt werde ich hoffentlich nie kommen.

Gruß
Peter

Hallo Wiz,

wenn du das jetzt, im Jahre des Herrn 2004, in dieser Deutlichkeit

Gruß vom Wiz, der einfache und schnelle Scheidungen seiner
Mandanten liebt, aber ums Verrecken keine solchen
Kamikaze-Aktionen mitmachen würde, die ihn seine Zulassung
kosten könnten

siehst und in unmissverständlichen Worten Stellung dazu nimmst, wie hättest du sowas vor 30 Jahren gefunden? Da gab`s immerhin noch ein Schuldprinzip?
Das zwar damals schon ohne jeden Belang, ich habe nach erfolgter Scheidung, nie wieder angeben müssen oder auch nur darüber nachgedacht, dass ich „schuldig“ geschieden bin.

Wir hatten zwar nun wirklich eine einvernehmliche (kinderlose)Scheidung, auf Grund von Kürze unserer bis dahin stattgefunden Leben und Kürze der Ehe gab es da wirklich nichts zu verhandeln oder Altersicherungspunkte hin und her zu schieben oder was weiß ich.

Aber mir fiel deine deutliche und engagierte „dagegen sei“-Stellungnahme auf und das hätte ich schon gerne gewußt. War „unser“ Anwalt da vielleicht so sorglos, weil das Scheidungsrecht vor 30 Jahren noch unkomplizierter war?? Obwohl sich deine Ausführungen in meinen Laienohren eher nach grundsätzlichen Bedenken anhören.

Eines hat er uns allerdings sehr deutlich gesagt, dass wir zwar vorher alles gemeinsam regeln können, dass er aber ganz eindeutig der Anwalt meines Mannes ist. Vor Gericht muss nur der Kläger anwaltlich vertreten sein, ich konnte also allein hingehen und das war`s dann gewesen.

(Diese scheintote Mumie von einem Richter hat derartig genuschelt dafür aber zum Ausgleich sehr leise gesprochen, der hätte mich auch zum Tode verurteilen können, ich habe immer nur „ja“ gesagt, wenn er mich anguckte und „unser“ Anwalt genickt hatte. Ich glaube zwei oder dreimal öfter als auf dem Standesamt :wink: .

Ich würde mich freuen, wenn du dir die Mühe einer Antwort machen wolltest, auch wenn es für mich nur von akademischen Interesse ist.

Renate

Hallo Renate,

vor 30 Jahren war ich noch kein Anwalt, und das alte Scheidungsrecht liegt auch vor meiner Zeit. Soweit ich mich aber grob erinnere, gab es auch damals nichts, was mich zu einer anderen Einschätzung der Lage bewogen hätte.

Du hast Recht, ich sehe die Sache aus grundsätzlichen Erwägungen und zwar aus Perspektive sowohl der Mandanten als auch aus Perspektive des Anwalts. Ich bleibe dabei, dass man sich nur über Dinge einigen kann, über die man umfassend informiert ist, und eine Ehescheidung ist und war auch früher schon leider zu kompliziert, als dass man als Laie dies wirklich komplett durchblicken kann. Und wenn man sich die inzwischen vom BGH aufgestellten Anforderungen an den Anwalt ansieht, dann wird mir gerade bei so Themen wie dem vermögensrechtlichen Versorgungsausgleich (bestimmte Formen betrieblicher Altersvorsorge, Lebensversicherungen, …) immer ganz mulmig, wenn ich an die damit einhergehenden Haftungsrisiken denke. Gerade in diesem Bereich kann gerne noch nach Jahren „etwas nachkommen“, wenn man nicht optimal berät. Glück dann für den anwaltlich vertretenen Mandanten, der dann Regress nehmen kann. Pech für den Alleinkämpfer, der dann leer ausgeht.

Ich persönlich hätte übrigens überhaupt kein Problem damit, ein Paar in einer Scheidungssituation gemeinsam umfassend zu beraten und dann im Bewusstsein, dass beide Parteien jetzt wissen was ihnen zusteht und welche Verpflichtungen sie haben, gemeinsam einen Vergleich auszuhandeln. Allein, ich muss eben auch an meine Zulassung und das Standesrecht denken, und da muss man dann ganz klar sagen, dass unter den momentan bestehenden berufsrechtlichen Rahmenbedingungen dies eben (leider) nicht machbar ist, weil man sich als Anwalt damit massive Probleme einhandeln kann.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

Das war sehr nett von dir!

Renate