Scheidungsanwalt wechseln

Hallo ihr,

eine Frage: wenn die in Trennung lebende Person P einem Anwalt A das Mandat erteilt hat, und dieser (für P) bereits die Scheidung vor Gericht eingereicht hat, kann P den Anwalt noch wechseln (z.B. weil sie mit A’s Leistung nicht zufrieden ist und ihre Interessen ihrer Meinung nach nicht gut genug vertreten werden)? Wenn ja, was muss P beachten? Muss A alle Unterlagen an den neuen Anwalt weitergeben?

Danke! VG,
Sibylle aus M

Zusatz: Guter Scheidungsanwalt in M gesucht
Hallo,

noch ein Nachtrag, da ich mal stark davon ausgehe, dass man den Anwalt wechseln kann: kennt jemand einen guten Scheidungsanwalt, bzw. besser noch -anwältin im Münchner Raum? Die betroffene Person (wohnt selbst im Münchner Umland) will sich jetzt an eine Anwältin in Bayreuth wenden, was ich weder für zweckmäßig, noch für finanziell sinnvoll (Fahrkosten, Telefonkosten) halte. Aber sie kennt sonst keine guten Anwälte, leider.

Wenn jemand gute Erfahrungen gemacht hat, bitte per mail mit mir Kontakt aufnehmen!

Danke!

Gruß,
Sibylle aus M

Man kann jederzeit (s)einem Anwalt das Mandat entziehen und sich einen neuen Anwalt nehmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vom alten Anwalt erbrachten Leistungen müssen bezahlt werden, bei einem geleisteten Vorschuß muß der alte Anwalt den nicht verbrauchten Teil des Geldes zurück erstatten.
Meine Empfehlung (wie ich es gemacht habe): Beantrage den neuen Anwalt mit dem Mandatentzug und evtl. Rückforderung von Geldern sowie Rückgabe von Unterlagen, dann macht der alte Anwalt keine Zicken.

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Gute Anwälte in München zu finden ist fast so schwierig wie ein 6er im Lotto.
In der Tagespresse (az/tz etc.) werden immer wieder bestimmte Promianwälte genannt und die Gelben Seiten sind auch nicht das Gelbe vom Ei.
Ich würde einen guten Anwalt einer anderen Fachrichtung wie z.B. einen guten Strafrechtler oder einen guten Verkehrsrechtler um Rat nach einem guten Kollegen fragen. Damit habe ich prima Erfahrungen gemacht.
Gute Straf- oder Verkehrsrechtler könnte ich schon nennen …

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Danke für die beiden Auskünfte! owT
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