Hallo ihr,
eine Frage: wenn die in Trennung lebende Person P einem Anwalt A das Mandat erteilt hat, und dieser (für P) bereits die Scheidung vor Gericht eingereicht hat, kann P den Anwalt noch wechseln (z.B. weil sie mit A’s Leistung nicht zufrieden ist und ihre Interessen ihrer Meinung nach nicht gut genug vertreten werden)? Wenn ja, was muss P beachten? Muss A alle Unterlagen an den neuen Anwalt weitergeben?
Danke! VG,
Sibylle aus M