Scheidungsfolge

Hallo, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt. Mein Sohn ist geschieden und hat 1 Kind (8 Jahre). Bei der Scheidung wurde ein paritätisches Wechselmodell vereinbart. Die Trennung erfolgte im März 2023 und seit ca. Juli 2023 lebt seine Ex in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen Mann zusammen. Von April 2023 - Juni 2024 hat mein Sohn Kindesunterhalt von insgesamt 3373,10 an seine Ex gezahlt. Sein Anwalt sagte ihm, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen soll, weil er durch die Gerichtskosten (Scheidung) unter seinen Selbstbehalt von 1450,- € rutscht. Vom Jugendamt hat sie aber auch Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Jugendamt verlangt nun vor dem Familiengericht von ihm 3096,- € Kindesunterhalt zurück. Er ist weder in der Lage, das zu zahlen, noch den Anwalt oder das Familiengericht zu bezahlen. Seiner Ex geht es so gut, dass sie weiter in Teilzeit arbeiten kann und sich jedes Jahr einen Urlaub leisten kann. Außerdem habe sie hier 2 Gehälter zur Verfügung und mein Sohn verdient gerade mal um die 1850,- netto und hat keinerlei Ersparnisse. Woher auch? Er ist 40% schwerbehindert und kann auch keine Arbeit finden, wo er mehr verdient. Außerdem musste er in Normalschicht gehen (keine Schichtzuschläge mehr), damit er in seiner Woche seinen Sohn in die Schule bringen und aus dem Hort abholen kann. Kann er hier überhaupt noch etwas retten? Wie stehen seine Chancen?

Danke für eure Antworten.

Hallo,

zum Rest kann (bzw. will) ich nichts sagen, aber hier sind zwei Dinge klarzustellen:

  1. Gläubiger des Unterhalts ist das Kind, nicht die Mutter. Die verwaltet das Geld quasi nur für das Kind bzw. gibt das eingehende Geld für das Kind aus: Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, Freizeit usw. Was für ein Leben die Mutter führt, ist insofern für die Höhe des Unterhalts bzw. die Unterhaltspflicht im Allgemeinen, nicht von Belang. Sollte sich natürlich herausstellen, dass das Kind hungert, keine Freizeitaktivitäten hat oder nicht hinreichend gekleidet ist, weil die Mutter die Kohle für ihren Urlaub verballert, könnte man dem nachgehen (lassen).
  2. Die Höhe des Einkommens des neuen Partners (wie auch übrigens auch das der Mutter) spielt keine im Kontext des Unterhalts keine Rolle. Die Höhe des Unterhalts wird im Grunde nur von zwei Faktoren beeinflusst: Einkommen des Vaters und Alter des Kindes. Das mag einem ungerecht erscheinen und ist es in gewisser Weise in manchen Konstellationen wahrscheinlich auch, aber so ist es nun einmal geregelt.

Gruß
C.

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Ist leider so. Mein Sohn würde ja den Unterhalt zahlen. Ist ja für seinen Sohn, für den er alles tun würde. Aber er verdient halt zu wenig und kann sich auch keine besser bezahlte Arbeit suchen, weil er wegen den Öffnungszeiten des Schulhorts nur in unserer oder der Nachbarstadt arbeiten kann und als Schwerbeschädigter auch schlecht eine andere Arbeit findet. Ist halt nur ein Trauerspiel. Wenn er all die Kosten mit kleinen Raten abstottert, zahlt er als Rentner noch.

@heidi4: Das klingt wirklich hart, weil da gleich mehrere Dinge gleichzeitig drücken – Emotion, Geld, Verantwortung. Ich seh das ähnlich wie du, dein Sohn will ja nicht ausweichen, sondern schlicht überleben, ohne dass ihn die Schulden auffressen. Wenn er unter dem Selbstbehalt liegt, sollte das eigentlich klar sein, dass er nichts mehr abführen kann. Ich frag mich, ob der Anwalt nochmal prüfen kann, ob das Jugendamt hier doppelt kassiert – wenn Unterhaltsvorschuss lief, müsste doch gegengerechnet werden, oder? Vielleicht auch mal beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, das kostet fast nichts, aber man hat wenigstens rechtliche Rückendeckung.

Und ehrlich: das mit der Schichtänderung zeigt ja, wie sehr er Verantwortung übernimmt. Dass daraus dann ein Nachteil wird, ist bitter. Weißt du, ob er beim Versorgungsamt oder der Arbeitsagentur nochmal Unterstützung beantragt hat, wegen der Schwerbehinderung? Manchmal gibt’s da Wege über Nachteilsausgleich oder Zuschüsse, die kaum jemand kennt. Wäre schade, wenn das ungenutzt bleibt.