Scheidungsfolgevertrag

Hallo, Wissende!

Was und wie regelt ein sog. Scheidungsfolgevertrag? Wenn ich das bislang richtig verstanden habe, kann eine (Noch-)Ehepaar diesen alleine aufsetzen und dann notariell bestätigen lassen, nicht wahr? Und dieser Vertrag ist im Falle der Scheidung dann auch für das Familiengericht bindend? Was genau „darf“ ich in einem solchen Vertrag alles regeln? Wie sieht die Rechtmäßigkeit aus, wenn z.B. einzelne Dinge entgegen geltendem Recht vereinbart werden (Ehegatten-Unterhalt z.B. niedriger vereinbart als lt. Tabelle möglich, Verzicht auf einen Teil der Rentenansprüche etc.)? Worauf wäre bei einem solchen Vertrag unbedingt zu achten abgesehen von Besuchsregelungen, Unterhalt etc.?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps und Anregungen vom
Sams

Hallo Sams,

Sie können sehr viel selber privatrechtlich miteinander regeln, nur bestimmte Dinge wie z.B. Immobilienübertragung sind formbedürftig, sprich, Sie brauchen einen Notar dazu.

Und Sie können mit Ihrem Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstossen, so ist z.B. der Verzicht auf den Ehegattenunterhalt im vertrag nicht rechtens, wohl aber der Verzicht auf Nacheheunterhalt. Ähnliches gilt für Kindesunterhalt.
Worauf verzichtet werden kann ist die Einforderung desselben.

Und Verträge zulasten Dritter (z.B. Sozialamt) sind nicht rechtens.

(Ehegatten-Unterhalt z.B.
niedriger vereinbart als lt. Tabelle möglich,

Worauf wäre bei einem
solchen Vertrag unbedingt zu achten abgesehen von
Besuchsregelungen, Unterhalt etc.?

Ich rate Ihnen zur Mediation:

Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“

Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt. Darum „trommle“ ich dafür. Vielleicht schauen Sie sich die Web-Seiten des Bundesverbandes mal an. Denn Ihr Fall ist eben einer der Klassiker für Mediation.

Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft von allen Parteien eingehalten werden. Die hier erarbeiteten Regelungen können in ein Scheidungsurteil aufgenommen werden.

Adressen von professionellen Mediatoren in Ihrer Gegend finden Sie auf den Web-Seiten des Bundesverbandes für Mediation (gestalten Ihre Seiten und die Listen gerade um) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation. Man kann da nach PLZ sortieren…

Und eine allgemeine Buchempfehlung hab ich auch noch:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro
bzw.
Dr. Barbara Schiebel: Trennung, Scheidung, Unterhalt für Frauen, Haufe Verlag.

Beide sind gut und sehr praxisnah geschrieben.
In den Büchern finden Sie auch eine CD mit den Formular-Vorlagen.

mit sonnigen Grüssen
Gabi Sandhoff