Hallo Zusammen
ich habe mehrere Fragen/Situationen zum Thema Scheidung
1:
Die Eheleute waren 5 Jahre Verheiratet. Vor der Ehe ist ein Kind entstanden welches durch die Anerkennung der Vaterschaft auch bestätigt wurde. Eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Elterlichen Sorge wurde jedoch nie notariell bzw beim Jugendamt unterzeichnet, dies bedeutet ja das das alleinige Sorgerecht bei der KM liegt. Wenn der KV jetzt ohne Anwalt in das Scheidungsverfahren geht und er somit keine Anträge stellen kann, wird dann das alleinige Sorgerecht weiter bei der KM liegen?
2:
Während der Ehe wurde ein Kredit in Anspruch genommen der von beiden Eheleuten aufgenommen wurde. Dieser Kreditbetrag wurde für die Familie genutzt (Führerschein, Urlaub, Wohnungseinrichtung)
Während des Trennungsjahres wurde die Kreditrate von Person 2 komplett übernommen, der zu zahlende Trennungsunterhalt wurde damit verringert (0€), da das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person danach unter dem Freibetrag lag. Wie schaut es jetzt nach der Scheidung aus. Wird die Restschuld noch geteilt? Denn nach dem Trennungsjahr sollte ja der Geringverdiener, Person 1 selbst für seinen Unterhalt sorgen.
Jetziger Situation:
Person 1 = ALG 2
Person 2 =1800€ Einkommen
Kind 1 = 337 Kindesunterhalt (2018= 302€)
Welche Möglichkeiten bleiben Person 1, welche Möglichkeiten bleiben Person 2
Ist es Ratsam das nur eine Person sich einen Anwalt nimmt oder sollte sich jeder einen nehmen?
Liebe Grüße