Scheidungshund

Hallo an alle,

nach der Trennung einer langen Beziehung (normale Beziehung, keine Heirat oder so) ist nur noch der gemeinsam angeschaffte Hund das Streitthema. Der Freund will den Hund behalten und hat damit gedroht, dass die Freundin den Hund nie wieder sehen darf. Bisher war es so geregelt, dass der Hund wochenweise von ihm und wochenweise von ihr betreut wurde. Selbstverständlich wohnen die beiden nicht mehr in einer Wohnung.

Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Beide stehen im Kaufvertrag.

Wird das „Sorgerecht“ irgendwie aufgeteilt, sollten sich die beiden nicht einigen können? Von einer Einigung ist nämlich leider nicht auszugehen.

Wie wäre denn die Vorgehensweise, wenn man rechtliche Schritte einleiten möchte?

Vielen Dank!

LG

Zita

Hallo,

meine Suche im Internet hat ergeben, dass in so einem Falle der Richter entscheidet, wer die Bezugsperson für das Tier ist. Vorteile hat z.B. jemand, der in der ursprünglichen Wohnung wohnen bleibt, da man so dem Tier einen Ortswechsel erspart.

Was Besuchsrechte angeht gibt es verschiedene Urteile. Einige sagen aus, dass Besuchsrecht gewährt werden muss, da man zu dem Hund eine ähnlich innige Beziehung hat wie zu einem Kind. Andere Urteile zählen Haustiere zum Hausrat und lehnen Besuchsrechte ab.

Gruß,

Myriam

Hallo,

ich gehe jetzt mal nicht von der rechtlichen Seite aus, sondern von der „hundlichen“. Als erfahrener Hundeführer muss ich dir sagen, dass es für den Hund enorm wichtig ist, eine feste Bezugsperson (Rudelführer) zu haben. Es ist für den Hund sehr verwirrend, jeweils wochenweise in verschiedenen „Rudeln“ leben zu müssen, was auf Dauer zu echten Verhaltensstörungen führen kann. Auch ein Besuchsrecht für den Hund macht die Sache für das Tier nicht eben leichter. Das beste für das Tier wäre es in jedem Fall, wenn einer von euch - auch wenn’s noch so weh tut - auf ihn verzichtet. Also - lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!

Ohrenhängenlassender Gruß

HariBo