Hallo,
zwei ALG-II-Empfänger sind verheiratet und möchten sich scheiden lassen.
Was müssen sie tun und wohin gehen, um entsprechende Schritte einzuleiten?
Wie muss das Trennungsjahr nachgewiesen werden?
Wieviel kostet das Verfahren (es sind keine Kinder und keine Vermögenswerte da)?
Gibt es finanzielle Unterstützung dafür eventuell bei der ARGE oder über Rechtsschutz oder ähnlichem?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge im Voraus.
Gruß
p10ikl1
Zuerst mal zum Einwohnermeldeamt gehen und ne Bescheinigung für die ARGE holen, daß ihr ab sofort getrennt lebt.
Der Arge formlos Mitteilung machen, mitteilen, daß ihr innerhalb der Wohnung getrennt lebt - Wohnung umräumen - jeder ein eigenes Zimmer mit seinen persönlichen Sachen - mitteilen, wer ausziehen will usw
Beide haben dann ein Recht auf vollen Regelsatz.
Der Richter wird später fragen, seit wann man getrennt lebt, ist man sich einig, ists kein Problem.
Was die Teilung der gemeinsamen Habe angeht: Schriftlich festlegen, wer was bekommt, und ob einer in der Wohnung bleiben will.
(Falls jemand die Wohnung behalten will, wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Falls beide, weiteren Rat einholen)
Zum Amtsgericht gehen, Beratungshilfeschein holen, damit zum Anwalt (kostet 10 €) - ein Anwalt reicht, wenn man sich einig ist.
Jeder muß einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen, der wird zusammen mit dem Scheidungsantrag vom Anwalt eingereicht.
Von der ARGE gibt es Hilfen für den Umzug…dazu weiteren Rat einholen.
Vielen Dank, das hilft schon mal ein Stück weiter.
Hallöchen,
ob die ARGE Scheidungskosten übernimmt weiß ich leider nicht.
Aber ihr könnt Gerichtskostenbeihilfe beantragen, da müsst ihr jedes Jahr einen nachweis über euer einkommen bringen und meistens wird das bei ALG II Empfängern übernommen.
LG
Hallo, hier kann ich leider nicht helfen. Viel Glück weiterhin. Gruß
Hallo ,
Bei ALG II Empfänger läuft die Scheidung auch nicht anders , als bei " Otto Normalverbraucher " .
Erstmal benötigt man einen Anwalt , der ein Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt und die Scheidungsklage einreicht .
Das Trenungsjahr muss bereits abgelaufen sein .
Wie man das Trenungsjahr beweisen kann ? Ganz einfach : man muss beweisen , dass die Eheleute ein Jahr lang " Tisch und Bett " getrennt benutzt haben , d.h. kein gemeinsamen Haushalt geführt haben .
Am besten , die Eheleute haben auch getrente Wohnungen ein Jahr lang , so läuft die Sache leichter .
Hoffe , ich konnte helfen .
Gruss , Rosario
hallo
auch bei familiensachen, was eine scheidung ja ist, kann man zum familiengericht gehen und das ganze ohne anwalt beantragen…dort geben sie auch einen bogen mit der ausgefüllt werden muss…den gibt man dann mit bescheid der arge wieder ab, und das ganze kostet gar nichts…das machen die allerdings nur wenn ihr dort bestätigt das ihr nicht vor habt noch einen anwalt ein zu schalten…
bei mir war die Scheidung problemlos. Das ist aber auch über 10 Jahre her. Wenn ihr euch einig seit, sucht ihr einen Anwalt, der beide vertritt. Die Trennung ist überzeugend zu erklären, dann war es das.
Viel Glück!
Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht helfen. Vielleicht fragen Sie mal im Rathaus nach?
Mit freundlichen Grüßen,
Falabella
Hallo,
kenne mich da nicht aus, Sorry!
Gruß
D.
Vermögenswerte da)?
Gibt es finanzielle Unterstützung dafür eventuell bei der ARGE
oder über Rechtsschutz oder ähnlichem?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge im Voraus.
Gruß
p10ikl1
dazu kann ich leider nichts sagen
Vielen Dank.
Gruß
p10ikl1
Hallo, leider habe ich keine Erfahrung mit Scheidungskosten, Sorry.
Hallo!
Die Scheidungskosten kannst Du inzwischen im Internet berechnen, dann weißt Du schon einmal, was in dem Bereich alles auf Dich zukommt.
Einen guten Scheidungskosten-Rechner findest Du zum Beispiel hier:
http://www.sofort-scheidung-online.com/scheidungskos…
Vielleicht hilft Dir das ja schon einmal ein bisschen.
Guten Tag,
Hallo,
mir haben damals die Seiten www.scheidungskostenrechner.info und auch die Seite www.ehe-scheidung-online.com sehr geholfen.Man kann dort einfach seine Werte eingeben und bekommt Auskunft über die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltskosten.Kleiner Tipp von mir - fragt euren Anwalt nach Reduzierung.
Hallo,
mir haben damals die Seiten http://www.scheidungskostenrechner.info und auch die Seite http://www.ehe-scheidung-online.com sehr geholfen.Man kann dort einfach seine Werte eingeben und bekommt Auskunft über die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltskosten.Kleiner Tipp von mir - fragt euren Anwalt nach Reduzierung.
Nutze irgendeinen Scheidungskostenrechner um Dir über die Kosten im Klaren zu sein.z.B. http://www.scheidungskostenrechner.info und beauftrage einen Anwalt, der unter denKosten liegt.Viel Spielraum ist nicht, da die Gebühren vom Gericht vorgeschrieben sind - auch für ALG Empfänger.
Der Hanes