Scheidungskosten steuerlich absetzen

Hallo liebe Steuerexperten,

eine Ehe wurde im Februar 2009 geschieden. Die Scheidung wurde aber schon 2008 eingereicht und in dem Jahr auch die ersten Rechnungen beglichen. Die Abschlußrechnung wurden in 2009 bezahlt. Muss man die Kosten der Scheidung nun auf beide Jahre aufteilen? Ist es möglich, dass nur ein Ehepartner die gesamten Kosten steuerlich absetzt, oder setzt das Finanzamt voraus, dass die Ehepartner sich die Kosten geteilt haben?

Vielen Dank im Voraus!
Andreas

Was heisst „die Kosten geteilt“? In der Regel hat doch jeder seine eigenen Kosten für seinen eigenen Anwalt?

Und die Kosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt wurden.

und nur derjenige, der sie auch bezahlt hat, kann sie ansetzen!

E.

Was heisst „die Kosten geteilt“? In der Regel hat doch jeder
seine eigenen Kosten für seinen eigenen Anwalt?

Die Rechnungen wurden nur von einem Partner gezahlt und nur dieser hatte einen Anwalt. Die Kosten wurden im Nachhinein geteilt.

Und die Kosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt
wurden.

Der selbst zu tragende Anteil wird in jedem Veranlagungsjahr erneut von den in dem Jahr entstandenen Kosten abgezogen. Daher lohnt es sich wahrscheinlich gar nicht, die Kosten abzusetzen, da die Scheidung nur ca.1900€ gekostet hat. Es wäre interessant zu wissen, ob es die Möglichkeit gibt, es insgesamt in einem Jahr abzusetzen.

Es wäre interessant zu wissen, ob es die Möglichkeit gibt, es
insgesamt in einem Jahr abzusetzen.

Nein!!!