Scheidungskosten - was ist absetzbar?

Hallo zusammen,

mich interessiert folgende Frage:

Welche Kosten, die bei einer Scheidung entstehen, können steuerlich angesetzt werden?

Wenn z.B. das Ehepaar ein Darlehen aufgenommen hat, um ein Grundstück zu erwerben und von diesem Darlehensvertrag nun - durch die Scheidung - zurücktreten muss, können die entstehenden Kosten angesetzt werden?

Kann man irgendwo nachschauen, was für Kosten generell angesetzt werden können?

Viele Grüße
Stefan

In der STeuererklärung sind die reinen Kosten im Zusammenhang mit der Scheidung absetzbar, sprich Anwaltskosten. Alles andere nicht!

Gerichtskosten ebenfalls.
Der Scheidungsantrag wird z.B. erst gar nicht zugestellt solange nicht der Gerichtskostenvorschuß bezahlt ist.

Alle Kosten die zwingend sind.

Kosten die durch den Streit um den Zugewinn oder Unterhalt gehen nicht, die sind ja nicht zwingend, man könnte sich ja schließlich ohne Anwälte und Gericht einigen.

Bröselchen