Hallo Experten,
Ehepaar K hat sich getrennt, wohnt aber noch in einer Wohnung, jedoch hat Herr K das Kinderzimmer bezogen.
Herr K möchte sich schnellstmöglich von Frau K scheiden lassen. Frau K wollte aber das Stammbuch haben, mit der Begründung, dass bei einer Trennung das Stammbuch der Frau zustünde (naja Frau K hat auf dem Gebiet ja Erfahrung, wäre ihre dritte Scheidung).
Um nicht ganz ohne Etwas dazustehen, war Herr K so schlau und hat, bevor er seiner Nochehefrau das Stammbuch ausgehändigt hat, die Heiratsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch eingescannt. Dabei ist ihm aufgefallen, dass keine der beiden Urkunden vom Standesbeamten unterschrieben ist.
Welche Auswirkungen kann dies haben? Ist die Ehe überhaupt gültig?
Wie sieht es mit Unterhalt aus. Beide empfangen AlG2. Wenn Herr K auszieht und im Ausland einen Job findet, hat Frau K Anspruch auf eine Unterhaltszahlung in Höhe des Wegfallenden Mietzuschusses der Arge, um dann als Einzelperson eine 78 qm Wohnung zu bewohnen?
Werden eventuelle gemeinsame Schulden bei der Bemessung des Unterhaltes berücksichtigt?
Wieviel kostet eine Scheidung? Davon ausgehend, dass Frau K sich mit dem AlG2 Bescheid Prozesskostenhilfe „leistet“, Herr K diesbezüglich aber auf die Unterstützung seiner Eltern zählen kann, damit wenigstens er einen vernünftigen Anwalt beauftragen kann, und nicht so einen, der unter der Robe zerfledderte Jeans und Birkenstock trägt.
Fragen über Fragen, aber Herr K, welcher zu leichtgläubig in die Ehe gesprungen ist, möchte sich nicht abzocken lassen, aber auch seine Nochehefrau nicht ganz im Stich lassen, denn Beide haben auch schöne Zeiten miteinander erlebt.
Oder vielleicht kennt Jemand eine gute Seite im www, auf der man sich schlau machen kann.
googeln hilft da weiter:wink: