Scheidungsproblematik

Hallo Experten,

Ehepaar K hat sich getrennt, wohnt aber noch in einer Wohnung, jedoch hat Herr K das Kinderzimmer bezogen.
Herr K möchte sich schnellstmöglich von Frau K scheiden lassen. Frau K wollte aber das Stammbuch haben, mit der Begründung, dass bei einer Trennung das Stammbuch der Frau zustünde (naja Frau K hat auf dem Gebiet ja Erfahrung, wäre ihre dritte Scheidung).

Um nicht ganz ohne Etwas dazustehen, war Herr K so schlau und hat, bevor er seiner Nochehefrau das Stammbuch ausgehändigt hat, die Heiratsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch eingescannt. Dabei ist ihm aufgefallen, dass keine der beiden Urkunden vom Standesbeamten unterschrieben ist.
Welche Auswirkungen kann dies haben? Ist die Ehe überhaupt gültig?
Wie sieht es mit Unterhalt aus. Beide empfangen AlG2. Wenn Herr K auszieht und im Ausland einen Job findet, hat Frau K Anspruch auf eine Unterhaltszahlung in Höhe des Wegfallenden Mietzuschusses der Arge, um dann als Einzelperson eine 78 qm Wohnung zu bewohnen?
Werden eventuelle gemeinsame Schulden bei der Bemessung des Unterhaltes berücksichtigt?
Wieviel kostet eine Scheidung? Davon ausgehend, dass Frau K sich mit dem AlG2 Bescheid Prozesskostenhilfe „leistet“, Herr K diesbezüglich aber auf die Unterstützung seiner Eltern zählen kann, damit wenigstens er einen vernünftigen Anwalt beauftragen kann, und nicht so einen, der unter der Robe zerfledderte Jeans und Birkenstock trägt.

Fragen über Fragen, aber Herr K, welcher zu leichtgläubig in die Ehe gesprungen ist, möchte sich nicht abzocken lassen, aber auch seine Nochehefrau nicht ganz im Stich lassen, denn Beide haben auch schöne Zeiten miteinander erlebt.

Oder vielleicht kennt Jemand eine gute Seite im www, auf der man sich schlau machen kann.

Hallo Experten,

Um nicht ganz ohne Etwas dazustehen, war Herr K so schlau und
hat, bevor er seiner Nochehefrau das Stammbuch ausgehändigt
hat, die Heiratsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch eingescannt. Dabei ist ihm aufgefallen, dass
keine der beiden Urkunden vom Standesbeamten unterschrieben
ist.

das dürfte damit zusammenhängen, dass D noch unter Besatzungsrecht steht und kein rechtlicht selbstständiger Staat ist, deshalb sind auch die Pässe der BRD rot und nicht blau… :wink: googeln hilft da weiter:wink:

Welche Auswirkungen kann dies haben? Ist die Ehe überhaupt
gültig?

eigentlich nicht, da das ganze Rechtssystem eigentlich ungültig ist, um den Status Quo zu ändern bräuchte man eigentlich Armeeen um dies zu ändern… die nicht da sind und so fügt man sich … in die derzeitigen Realitäten

Wallflower

Kompletter Schwachsinn! (owt)
-nix-

4 „Gefällt mir“

Hallo sticky,
bin zwar kein Experte, aber das ist mir soweit bekannt: Ein Original-Stammbuch in dieser Form gibt es nicht. Hier handelt es sich nur um Kopien aus den Behördenregistern.
Das bei der Heirat ausgehändigte Stammbuch hat ausser ideellem Wert keinen weiteren. Wenn irgendwo Urkunden benötigt werden, müssen immer aktuelle Auszüge beantragt werden.
Die kannst Du ebenfalls bekommen, scans sind nicht notwendig. Den netten „Sammelordner“ kannst Du Dir ebenfalls zulegen und hast dann ein „Original“.
LG
R

Hallo,

Oder vielleicht kennt Jemand eine gute Seite im www, auf der
man sich schlau machen kann.

http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Unterhalt.html
http://www.mein-recht.de/einkommen.htm
http://www.finanztip.de/tip/recht/familienrecht.htm
http://www.manndat.de/index.php?id=351

Ich denke, da ist was dabei.

TM

[OT] Fürstentum Germania und ein Reichsverweser
Hi,

das dürfte damit zusammenhängen, dass D noch unter
Besatzungsrecht steht und kein rechtlicht selbstständiger
Staat ist, deshalb sind auch die Pässe der BRD rot und nicht
blau… :wink: googeln hilft da weiter:wink:

Hab ich. Welcher von den vielen Schwachmaten soll denn Recht haben?

Und wo doch gerade das Fürstentum Germania ausgerufen wird: http://fuerstentum-germania.de.tl/Home.htm

Kannst ja auch mal dem Jörg Storm schreiben: http://www.verweserjoergstorm.de/

Du solltest du dir ein anderes Brett oder - besser noch - ein ganz anderes Forum suchen. Da wirst du auch ganz viele andere nette Telefondesinfizierer so wie du finden.

Ulrich

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Hallo Experten,

Ehepaar K hat sich getrennt, wohnt aber noch in einer Wohnung,
jedoch hat Herr K das Kinderzimmer bezogen.
Herr K möchte sich schnellstmöglich von Frau K scheiden
lassen. Frau K wollte aber das Stammbuch haben, mit der
Begründung, dass bei einer Trennung das Stammbuch der Frau
zustünde (naja Frau K hat auf dem Gebiet ja Erfahrung, wäre
ihre dritte Scheidung).

Steht nirgendwo im Gesetz, dass die Frau das Stammbuch zu bekommen hat. Stammbuch hat auch nicht jeder der heiratet. Du benötigst u. U. für die Scheidung eine Heiratsurkunde - die bekommst Du beglaubigt beim Standesamt.

Um nicht ganz ohne Etwas dazustehen, war Herr K so schlau und
hat, bevor er seiner Nochehefrau das Stammbuch ausgehändigt
hat, die Heiratsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch eingescannt. Dabei ist ihm aufgefallen, dass
keine der beiden Urkunden vom Standesbeamten unterschrieben
ist.
Welche Auswirkungen kann dies haben? Ist die Ehe überhaupt
gültig?

Es sind keine Originale. Allerdings geistern im Netz und bei rechtsgerichteten Mitmenschen so „schlaue“ Sprüche rum, dass unsere Gesetze nicht gültig seien, da sie aus Besatzungsrecht hervorgingen und ähnlicher Quatsch.

Wie sieht es mit Unterhalt aus. Beide empfangen AlG2. Wenn
Herr K auszieht und im Ausland einen Job findet, hat Frau K
Anspruch auf eine Unterhaltszahlung in Höhe des Wegfallenden
Mietzuschusses der Arge, um dann als Einzelperson eine 78 qm
Wohnung zu bewohnen?

Warum denn Ersatz des Mietzuschusses? Sie muss sich halt schnellstens eine kleinere und billigere Wohnung suchen.

Ob Sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat, hängt von diversen - uns unbekannten - Gegebenheiten ab.
Wie lange dauerte die Ehe?
Wie war die Einkommenssituation während der Ehe - also was war ehebedingt?
Wie alt ist Frau K.?
Betreut sie gemeinsame Kinder?

Werden eventuelle gemeinsame Schulden bei der Bemessung des
Unterhaltes berücksichtigt?

Beim Ehegattenunterhalt durchaus, wenn die Schulden einvernehmlich während der Ehe gemacht wurden.

Wieviel kostet eine Scheidung?

Hängt vom Streitwert ab. Um desto höhere Beträge (Unterhalt, Vermögens- und Hausratsteilung usw.) gestritten wird, desto teuerer wird die Scheidung. Es gibt aber Rechner im Internet, die wenigstens annähernd ungefähr berechnen.

Davon ausgehend, dass Frau K
sich mit dem AlG2 Bescheid Prozesskostenhilfe „leistet“, Herr
K diesbezüglich aber auf die Unterstützung seiner Eltern
zählen kann, damit wenigstens er einen vernünftigen Anwalt
beauftragen kann, und nicht so einen, der unter der Robe
zerfledderte Jeans und Birkenstock trägt.

Ein Designeranzug sagt nicht aus, ob der Anwalt was „auf dem Kasten“ hat und zerfledderte Jeans sagen nicht, ob er sich wirklich effektiv und erfolgreich um seinen Mandanten kümmert.

Im Gegenteil: Designer-Anwälte schauen auf ALG2-ler (nicht immer - aber doch immer öfters) gerne von oben herab.

Ich selber halte persönlich nichts von teueren Großkanzleien, wo ich dann nur eine Nummer bin.

Auch auf Prozesskostenhilfe (Abkürzung PKH und hieß früher Armenrecht) kann man sich seinen Anwalt selber aussuchen. Allerdings will nicht jeder Anwalt auf PKH arbeiten (er muss es auch nicht tun).

Gruß
Ingrid

Falsches Brett
Hallo Wallflower,

Leider hat der Fischhändler heute zu, aber ich besorge dir morgen in aller Früh einen ganz frischen.
Wie du den zubereitest erfragst du am besten im Essen & Trinken -Brett.
Hab nur noch nen tiefgefrorenen gefunden, also geb ich dir den schonmal so lange bis der frische nachgeliefert wird

3 „Gefällt mir“

Danke an euch
und * an alle bis auf einen, eure Antworten haben mich weitergebracht

Gruß
Sticky

Neee, das Witzebrett wäre als Empfehlung besser gewesen.

Gruß
Ingrid