Hi,
komplexe Fragestellung. Daher nehme ich das mal auseinander.
Zuerst die Trennungszeit. Tatsächlich kann eine Ehe entweder nach einem Trennungsjahr geschieden werden, wenn beide Ehegatten einverstanden sind oder, wenn ein Ehepartner nicht in die Scheidung einwilligt, erst nach drei Trennungsjahren. Das wäre bei euch nicht erfüllt. Es besteht auch keine Möglichkeit, das zu verkürzen, außer die Nochehefrau willigt in die Scheidung ein.
Damit kommen wir zum zweiten Punkt, das ungeborene gemeinsame Kind. In diesem Fall muss einmal dein Partner die Vaterschaft anerkennen und du musst ihn als Vater angeben. Damit ist er unterhaltspflichtig für dieses Kind. Das wiederum wirkt sich auf die Höhe des Unterhaltes aus, den er an die Ex-Frau und evtl. Kinder zu zahlen hat. Denn seine Verpflichtungen sind gestiegen. Dir gegenüber ist er nicht unterhaltspflichtig.
Meint Rat: Vielleicht besteht ja noch eine Chance, dass er einfach mal mit seiner Ex zusammen sitzt und klärt, warum sie denn nicht in die Scheidung einwilligt, die ja spätestens im März in zwei Jahre ohnehin erfolgen wird? Hat sie Angst vor der finanziellen Belastung einer Scheidung, will sie nur einfach Ärger machen oder glaubt sie, jedes weitere Jahr ist gut für sie? Das letzte Argument kann man z. B. entkräften. Wenn es nachher um die Berechnung der Ehejahre z. B. für den Anspruch an der Rente des Exmannes geht, dann werden ohnehin nur die Jahre bis zu Trennung gezählt, wann die Scheidung erfolgte, ist unerheblich.
Gruß Ally