Scheidungsrecht

Hallo,
mein Freund ist seit 10.01.2008 verheiratet. Allerdings leben wir nun schon seit dem 15.02.2012 zusammen. Seine Noch-frau möchte sich nicht scheiden lassen. Müssen wir da nun die drei Trennungsjahre abwarten? Und was würde sich ändern wenn wir nun ein gemeinsames Kind bekommen? Er hat sich mit der Frau auf eine Unterhaltszahlung geeingt, welche er aber auch gerne reduzieren würde. Um selber für uns was sparen zu können.

Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Solche Fragn kann man hier nicht beantworten, da sollten Sie einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Tut mir leid ,habe davon keine Ahnung

DER Klassiker für einen Scheidungsanwalt.
Einer möchte dies, der andere das, irgendwelche Verinbarungen sind schon getroffen… das alles lässt sich ausschließlich im konkreten Fall unter Beiziehung der entsprechenden Unterlagen beantworten oder klären.
Und ich sage voraus: Jeder „konkrete“ schlaue Rat in dieser Sache auf dieser Plattform ist ein Schuss in den juristischen blauen Himmel…
Gruß Grebnell

Das Trennungsjahr ist vorüber,er kann also auch ohne Einwilligung der Ehefrau die Scheidung einreichen. Er muss nach der Scheidung keinen Unterhalt für seine Frau zahlen, wenn diese selbst berufstätig ist. Kindesunterhalt muss natürlich gezahlt werden, dieser kann sich möglicherweise durch ein weiteres Kind in einer neuen Beziehung reduzieren.

Sorry, da kann ich gar nicht weiterhelfen!

MfG
ToK99

Hallo und guten Abend Engel92! Ich hoffe es hat niemand was dagegen, wenn wir uns auf ein unförmliches „du“ einigen! Ich will nur eine - kurze - Zwischennachricht geben, da ich leider erst am 18.07. dazu kommen werde die Frage zu beantworten! Ich habe jedoch noch einige Frage zur Unterhaltregelung:

  1. Wie hoch ist das Einkommen der „Noch“-Frau? 2. Wie hoch ist das Einkommen deines Freundes? 3. Gibt es aus der Ehe schon gemeinsame Kinder (wenn JA, in welchem Alter)? 4. Ist die „Noch“-Frau körperlich oder geistig behindert (Nicht die Behinderung die jeder in Scheidung lebender an seinem Ex-Partner feststellt…ich denke meine Ex-Frau hält mich auch für völlig behindert…gfg…!)? 5. Bestehen hohe Vermögenswerte bzw. Immobilieneigentum, den nur einer der Partner nutzt?
    Wenn du diese Fragen alle beantworten möchtest haben wir volles Verständnis! Leider lassen sich Fragen zum Trennungsunterhalt nur bei Kenntnis dieser Einkommensverhältnisse beantworten. Liebe Grüße aus Suhl von Jörg & Kati

Hi,
komplexe Fragestellung. Daher nehme ich das mal auseinander.
Zuerst die Trennungszeit. Tatsächlich kann eine Ehe entweder nach einem Trennungsjahr geschieden werden, wenn beide Ehegatten einverstanden sind oder, wenn ein Ehepartner nicht in die Scheidung einwilligt, erst nach drei Trennungsjahren. Das wäre bei euch nicht erfüllt. Es besteht auch keine Möglichkeit, das zu verkürzen, außer die Nochehefrau willigt in die Scheidung ein.
Damit kommen wir zum zweiten Punkt, das ungeborene gemeinsame Kind. In diesem Fall muss einmal dein Partner die Vaterschaft anerkennen und du musst ihn als Vater angeben. Damit ist er unterhaltspflichtig für dieses Kind. Das wiederum wirkt sich auf die Höhe des Unterhaltes aus, den er an die Ex-Frau und evtl. Kinder zu zahlen hat. Denn seine Verpflichtungen sind gestiegen. Dir gegenüber ist er nicht unterhaltspflichtig.

Meint Rat: Vielleicht besteht ja noch eine Chance, dass er einfach mal mit seiner Ex zusammen sitzt und klärt, warum sie denn nicht in die Scheidung einwilligt, die ja spätestens im März in zwei Jahre ohnehin erfolgen wird? Hat sie Angst vor der finanziellen Belastung einer Scheidung, will sie nur einfach Ärger machen oder glaubt sie, jedes weitere Jahr ist gut für sie? Das letzte Argument kann man z. B. entkräften. Wenn es nachher um die Berechnung der Ehejahre z. B. für den Anspruch an der Rente des Exmannes geht, dann werden ohnehin nur die Jahre bis zu Trennung gezählt, wann die Scheidung erfolgte, ist unerheblich.

Gruß Ally

Guten Morgen Jörg und Kati,

Also zu deinen Fragen:

  1. Seine „Noch“-Frau ist selbstständige Dozentin und verdient somit schwankend. In den Semesterpausen verdient sie zum Beispiel gar nichts. Dann gibt es Monate da verdient sie z. B. 2180 €… Sie haben sich so geeinigt, dass sie alles zusammen berechnen und nach allen Abzügen (Miete und Versicherungen, etc) das Geld zu 3/7 und 4/7 geteilt wird. Natürlich wird bei meinem Freund dann nur die halbe Miete berechnet da wir zusammen leben. Ich muss dazu sagen er zahlt auch noch jeden Monat 577 € an seine erste Ex-Frau.

  2. Das Einkommen meines Freundes beträgt ca. 3170 € netto.

  3. Nein es gibt keine gemeinsamen Kinder.

  4. Nein sie ist gesund und munter… Nur die üblichen Macken einer Frau die festellen muss das ihr Mann eine andere, jüngere hat.

  5. Nein besteht keinerlei solcher Vermögenswerte. Und alle Ersparnisse und co wurden bereits geteilt.

Wir planen halt ein Kind zusammen und fragen uns halt ob das nicht auch ausreicht die Ehe als zerrüttet anzusehen? Ich meine es ist definitiv klar das es dort keine Annäherung mehr gibt, gerade weil wir ja auch 1,5 Jahre schon zusammen leben und auch länger zusammen sind.

Ich danke euch und viele liebe Grüße aus dem Sonnigen Dresden
Laura

Hallo Ally,

noch bin ich nicht schwanger, aber wir planen es und es hängt ja viel davon auch ab. Und man brauch ja auch eine finanzielle Sicherheit… Mit angeben und anerkennen bestehen keine Bedenken.

Danke für dein Rat, doch das hat er schon mehr mals versucht. Mein Freund möchte ja nach der Scheidung ihr nicht mehr so viel Unterhalt zahlen müssen (da es eine kurze Ehe war, er der ersten noch zahlt, er für seine Rente vorsorgen muss und auch für unser Kind sorgen möchte)

Seine „Noch“-Frau denkt also sie kann bis dahin noch Geld abknöpfen. Und ihn ärgern will sie natürlich auch. Sie gönnt ihm kein neues Liebesglück…

Liebe Grüße Laura

Hallo Laura,
das ist ja schade. Aber zum Glück hat sich da im Scheidungsrecht einiges getan und wenn aus der Ehe keine Kinder hervor gegangen sind, dann muss dein Freund auch nicht ewig oder viel Unterhalt zahlen sondern seine Ex muss selbst für ihr Einkommen sorgen.
Ich wünsche euch viel Glück.
Gruß Ally

Hi,

wenn sie sich nicht scheiden lassen möchte, obwohl er schon mit einer anderen Frau zusammen lebt, könnte das einen Grund haben.
Gehen aus der Ehe Kinder hervor? Hofft sie darauf, dass er wieder kommt?

Unterhaltszahlungen sollten grundsätzlich gerichtlich geregelt werden - insbesondere wenn Kinder im Spiel sind.

Ein gemeinsames Kind wird an der rechtlichen Situation wenig ändern. Selbst wenn Ihr heiratet, wirst Du immer die „Zweitfrau“ bleiben, auch im Falle einer erneuten Scheidung.

Laßt Euch dringend von einem Anwalt beraten!

Viel Glück und schöne Grüße
Moni